preparatory:AB 335179
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Artikel 67 betrifft die Zolllager, also offene Zolllager und Zollfreilager. Absatz 3 sollte mit Buchstabe d ergänzt werden, sodass bei den Zolllagern auch über die wirtschaftlich Berechtigten Auskunft gegeben werden muss. Es geht hier also um ein langjähriges Anliegen zu den Zollfreilagern. Die Nutzung von Zollfreilagern ist, wie bekannt, immer noch unbefristet möglich, und diese werden offenbar auch als permanenter Tresor für Vermögenswerte wie Kunst, Kulturgüter, Antiquitäten, Bijouterie, Diamanten und dergleichen genutzt.
Wer in einem Zolllager über Lagerraum verfügt, kann eigene oder fremde Waren einlagern. Gemäss Vorlage des Bundesrates ist eine elektronische Lagerbuchhaltung nötig, und man muss die Identität der eingelagerten Ware angeben. Man muss also sagen, was das für eine Ware ist. Im Gesetz steht aber nicht, dass angegeben werden muss, wem die Ware gehört und wer die wirtschaftlich Berechtigten sind.
Seit einiger Zeit, Sie wissen es genauso gut wie ich, sind auch Oligarchenvermögen im Fokus. Mit den Sanktionen gegen Russland kam die Frage auf, ob die sanktionierten Personen für ihre Vermögen auch Zollfreilager nutzen. Es ist bekannt, dass in Zollfreilagern immense Vermögenswerte liegen. Entscheidend ist Transparenz darüber, wem diese Vermögenswerte gehören, damit man das beispielsweise im Fall von Sanktionen eruieren kann. Die Verwaltung hat in der WAK geantwortet, sie werde in der Verordnung Präzisierungen machen, ausserdem sei dies in erster Linie über das Geldwäschereigesetz zu regeln. Mit Verlaub: Das ist ein Witz. Solche Zolllager ohne Herkunftsangabe sind ja geradezu ein Mittel, um die Geldwäschereigesetzgebung zu umgehen. Einmal mehr ist der Wille, Transparenz zu schaffen, nicht da. Die Schweiz soll weiterhin für das Verstecken von Vermögenswerten herhalten - wie wenn das jemandem nützen würde.
Ich bitte die Bundesrätin wirklich, zu erklären, warum sie diesen Antrag nicht zur Annahme empfiehlt und, vor allem, was es der Bevölkerung nützt. Wenn die Damen und Herren hier auf der Tribüne ein Auto kaufen, wird das registriert. Es ist ein Riesenzeug, mit Strassenverkehrsamt, Zeug und Sachen. Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie diesen registrieren. Es gibt eine Hundemarke, und jeder weiss, wem dieser Hund gehört. Wir kennen sogar die Kuhnamen in der Schweiz; die Namen der Kühe werden registriert. Aber bei Vermögenswerten in Milliardenhöhe, die in Zollfreilagern lagern, muss nicht gesagt werden, wem sie gehören. Erklären Sie bitte, Frau Keller-Sutter, den Leuten hier auf der Tribüne, warum das so ist, wem das nützt und wer hier geschützt und wer nicht geschützt wird.
Diese Minderheit verlangt einzig die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten und nicht, dass diese Register irgendwie öffentlich sind. Unsere Forderung kann man also als absolute Minimalforderung verstehen, die ein Rechtsstaat erfüllen sollte.
In dem Sinne bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag anzunehmen.