Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-06
Wortprotokoll
Die Roaming-Preise, die ausländische Touristinnen und Touristen in der Schweiz bezahlen, werden von ihren Mobilfunkanbietern bestimmt und nicht von den Schweizer Mobilfunkbetreibern. Der Bundesrat hat keinen Einfluss auf die ausländische Regulierung respektive Gesetzgebung. Das Fernmeldegesetz sieht seit seiner letzten Revision bereits Massnahmen vor, die Schweizer Kundinnen und Kunden vor hohen Roaming-Kosten schützen. Die Schweizer Anbieter haben in der Folge All-inclusive-Angebote geschaffen. Es gibt inzwischen Angebote, bei denen der Roaming-Verkehr inbegriffen ist. Auch sind für Auslandreisen auf dem Markt spezielle Tarifpakete mit günstigem Roaming-Verkehr, sogenannte Tarifoptionen, verfügbar.
Die rechtlichen Grundlagen zur Festlegung der Endkunden-Roaming-Tarife auf einem international üblichen Niveau wurden, wie bereits erwähnt, mit der letzten Teilrevision des Fernmeldegesetzes geschaffen. Weil es sich dabei doch um ein grenzüberschreitendes Geschäft handelt, braucht es für eine Preisregulierung internationale Abkommen, die zuvor zu verhandeln sind. Ein solches Abkommen kann nicht losgelöst von den aktuellen Diskussionen geführt werden, die wir jetzt über den Paketansatz mit der EU haben. Die Aufnahme von Roaming in das bestehende Verhandlungsmandat würde zu einer Verzögerung des Prozesses führen, was nicht im Interesse der Schweiz ist. Ein Roaming-Abkommen ist daher derzeit nicht realistisch. Mit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes wurde aus Sicht des Bundesrates dem Anliegen der Motion Rechnung getragen.
Der Bundesrat beantragt daher wie Ihre Kommission, die Motion abzulehnen.