Schmid Martin · Ständerat · 2024-03-06
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Die Motion Gugger will vom Bundesrat, dass er seine gesetzlichen Grundlagen dahin gehend anpasse, dass über das Gasnetz importierte erneuerbare Gase vollständig von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe befreit werden. Er weist darauf hin, dass aus seiner Sicht die Doppelanrechnung von CO2 im Produktions- und im Verbrauchsland verhindert werden muss. Zur Begründung führt Nationalrat Gugger an, dass der Bezug von ausländischem Biogas heute für die Endkunden deutlich teurer ist als der Bezug von herkömmlichem Erdgas. Dieses erneuerbare Gas wird heute zusätzlich noch mit der CO2-Abgabe belastet, obwohl ja Biogas grundsätzlich CO2-neutral ist. Damit reduziert sich der Anreiz massiv, bei der Wärmeversorgung auf Biogas umzusteigen, und die CO2-Abgabe verfehlt ihren Zweck als Lenkungsabgabe komplett. Deshalb auch die Forderung, beim importierten Biogas auf die CO2-Abgabe zu verzichten.
Leider gibt es bis heute noch kein international anerkanntes Herkunftsnachweissystem, was aus Sicht des Bundes gerade eine Bedingung dafür ist, dass eben auch ausländisches Biogas importiert und von der Abgabe befreit werden kann. Diese Thematik wurde schon im Jahre 2015 im Bericht in Erfüllung des Postulates 13.3004 vom Bundesrat angesprochen. Nur sind wir jetzt, fast neun Jahre später, immer noch nicht weiter. Deshalb kommt Nationalrat Gugger jetzt und will Druck machen, damit das endlich umgesetzt wird.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die CO2-Abgabe an der physisch importierten Ware anknüpft. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in Bezug auf Biogas, das im Ausland hergestellt und nur virtuell in die Schweiz importiert wird, Handlungsbedarf besteht. Das war auch in der Kommission unbestritten.
Der Bundesrat anerkennt das Anliegen des Motionärs. Er weist aber auch darauf hin, dass die Schweiz eben nicht unilateral, also eigenständig, handeln kann. Vielmehr brauche es zur Vermeidung von Doppelanrechnungen die Zusicherung des Produktions- bzw. des Herkunftslandes, dass es eben diese CO2-Verminderung auch abtrete. Für die Nachverfolgung des Biogases ist zudem ein Clearing-System erforderlich. Das befindet sich zurzeit im Aufbau.
Deshalb empfiehlt der Bundesrat die Motion zur Ablehnung, nicht weil er den Handlungsbedarf nicht sehen würde, sondern weil er sich nicht imstande sieht, kurzfristig auf dieses Anliegen reagieren zu können.
Der Nationalrat hat die Motion sehr klar, mit 161 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen, angenommen.
In unserer Kommission haben wir die Thematik des virtuell importierten Biogases auch im Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz diskutiert. Wir haben dort in Artikel 15 die Möglichkeit aufgenommen, dass Unternehmen, die am Emissionshandelssystem teilnehmen und virtuell importiertes Gas nutzen, von der Pflicht befreit werden, Emissionsrechte abzugeben, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Ich möchte hier [PAGE 152] nicht mehr auf die Details eingehen. Wir haben das im Rahmen des CO2-Gesetzes geregelt.
Die Kommission hat dann entschieden, dass es in einer nächsten Revision des CO2-Gesetzes die Möglichkeit geben sollte, das Anliegen der Motion aufzunehmen. Wir haben klar darauf verzichtet, das Anliegen im Rahmen der laufenden Revision des CO2-Gesetzes weiter zu vertiefen, haben aber festgehalten, dass das in der nächsten Revision des CO2-Gesetzes kommen muss, weil wir diese Importe brauchen. Wir kommen sonst nicht weg von fossilen Gasen. Die Bedingungen sind die gleichen, und wir haben jetzt einen ersten Schritt gemacht.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission die Annahme der Motion, einfach mit dem Hinweis, dass das in der nächsten Revision des CO2-Gesetzes kommt. Wir haben ja heute, wenn uns hoffentlich der Nationalrat in der Differenzbereinigung folgt, die Beratung des CO2-Gesetzes abgeschlossen.