Glättli Balthasar · Nationalrat · 2024-03-06
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Es ist gut, dass ich da bin, denn wir kommen hier zu einem Knackpunkt der Vorlage. Artikel 104 Absatz 3 BAZG-VG zur Erhebung der Fingerabdrücke gibt neu den Mitarbeitenden des Zolls Kompetenzen, welche die normale Polizei so nicht hat, und das erst noch auf eine Art und Weise, dass die Zollmitarbeitenden hier nicht derselben gemäss Strafrecht ordentlichen Aufsicht durch die Justiz ausgesetzt sind, wie das bei den kantonalen Polizeien der Fall ist. Auf gut Deutsch: Der Zoll hat mehr polizeiliche Kompetenzen als die Polizei und weniger justizielle Aufsicht als die Polizei. Sagen Sie dazu klar Nein, unterstützen Sie die Minderheit Glättli!
Wie wir das vorhin zum Glück bezüglich der Motion Knecht 23.3833 verhindern konnten, erleben wir auch hier wieder, dass durch die Hintertür versucht wird, einen Entscheid dieses Parlamentes zu kippen. Über diese Frage, unter welchen Bedingungen daktyloskopische Daten - Fingerabdrücke - erhoben werden dürfen, haben wir uns bereits ausgesprochen. Wir diskutierten das im Rahmen des DNA-Profil-Gesetzes, und beide Räte entschieden damals, dass keine solchen Daten für präventiv-polizeiliche Zwecke erhoben werden dürfen. Nun soll dem Zoll in präventiver Art erlaubt sein, was der Polizei richtigerweise nur erlaubt ist, wenn eine Person in einem Strafverfahren beschuldigt wird.
Sie werden nun möglicherweise einwenden, dass das BAZG ja teilweise auch als Strafverfolgungsbehörde des[NB]Bundes[NB]agiert[NB]und dass es auch ausländerrechtliche Kontrollaufgaben hat. Das stimmt. Aber genau für diese Fälle, nämlich dann, wenn es eben als Strafverfolgungsbehörde des Bundes oder für die ausländerrechtlichen Kontrollaufgaben agiert, gibt es schon Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind bereits geregelt. Es braucht also hier nicht noch das Scheunentor aufgemacht zu werden.
Entsprechend bitte ich Sie, hier überzeugt Nein zu sagen. Es war auch in der Debatte in der Kommission ein wenig ein Problem, dass diese Fragen zwar in der Subkommission der Sicherheitspolitischen Kommission sehr intensiv diskutiert wurden, aber in der WAK - ich sage das jetzt mal so - das Flair für datenschutzrechtliche oder auch prozedurale Fragen etwas weniger stark verbreitet ist. Ich finde es höchst problematisch, wenn man aus dem Zoll und der Grenzwacht eine Superpolizei macht, der im Gegensatz zur Polizei jedoch nicht die wichtigen Grenzen gesetzt sind, die durch die Justiz festgelegt werden. Das war schon ganz am Anfang einer der Schwachpunkte dieses Projekts.
Sie mögen sich vielleicht erinnern: Bei der Vernehmlassung hatte sich ursprünglich auch der Datenschutzbeauftragte sehr kritisch geäussert. In die Vernehmlassungsvorlage wurden nicht einmal die Rückmeldungen des Datenschutzbeauftragten eingearbeitet. Man sagte, man würde das dann später angehen. Das ist kein Vorwurf an die jetzige Bundesrätin - es ist ihr Vorgänger, der das zu verantworten hat. Jetzt sind wir in einer Situation, in der quasi nach dem Motto "Man bestellt, bis man nicht mehr essen mag" Daten gesammelt und bearbeitet werden dürfen. Wenn Sie Anhang 1 BAZG-VG anschauen, dann sehen Sie, bei wie vielen Kategorien quasi alle Mitarbeitenden des Zolls und der Grenzwacht Daten zum Teil nicht nur anschauen, sondern sogar mutieren dürfen. Das ist effektiv ein Problem.
Hier haben wir es mit den Fingerabdrücken zu tun. In Block 5 werden wir dann auch noch zu den sonstigen besonders schützenswerten Personendaten wie religiöse und politische Einstellungen kommen, wo ebenfalls ein Scheunentor geöffnet wird. So gern Sie die Bauern und Scheunentore haben - machen Sie dieses Scheunentor nicht auf.