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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2024-03-06

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

Wir waren auf Seite 474 der Fahne bei Artikel 9 Absatz 2bis, wo ich Sie gebeten habe, die ursprüngliche Fassung des Bundesrates und die Einzelanträge Munz und Bertschy zu unterstützen. Es betrifft ein Anliegen, über welches Sie am 11.[NB]Dezember letzten Jahres bereits entschieden haben, nämlich die Motion Knecht 23.3833, "Die Stärkeproduktion in der Schweiz erhalten". Dieser haben Sie die Unterstützung versagt; hier soll jetzt dieselbe Forderung im Gesetz verankert werden.

Es geht um den importierten Weichweizen. Ich muss vielleicht etwas ausholen. Aus diesem Weichweizen wird nicht nur Stärke hergestellt, sondern ein grosser Teil gelangt als Backmehl auf den Markt, und das verzerrt den Wettbewerb. Seit 1959 gilt eine Erleichterung für die Einfuhr von Weichweizen. Es gibt einen ermässigten Zollsatz von 10 Rappen pro 100 Kilogramm. Die Zollerleichterung war aber stets an die Bedingung geknüpft, dass 55 Prozent des aus dem importierten Weichweizen gewonnenen Mehls der Stärkeherstellung zugeführt werden müssen und nur das restliche Mehl für andere Zwecke verwendet werden kann. Es gelangt dann als Backmehl auf den Markt. Im Gegenzug ist der Zolltarif für die Einfuhr von Brotgetreide innerhalb des dafür vorgesehenen Zollkontingentes deutlich höher. Er beträgt nicht 10 Rappen pro 100 Kilo, sondern das 230-Fache; er beträgt 23 Franken pro 100 Kilogramm. Hier gibt es also einen Grenzschutz.

Nun wird, und das ist die Problematik, aus dem importierten Weichweizen längst nicht mehr nur Stärke hergestellt. Der technologische Fortschritt lässt zu, dass mit moderner Mahltechnologie zu rund 80 Prozent Mehl daraus gewonnen werden kann. Also landet rund ein Drittel aus dem praktisch zollfrei importierten Weichweizen als Backmehl auf dem inländischen Markt. Damit wird der Schutz der einheimischen Brotgetreideproduzenten unterwandert. Eine Anwaltskanzlei wurde mandatiert. Sie forderte eine höhere Ausbeutenorm. Es gab ein Hin und Her, und seit dem 1.[NB]Januar letzten Jahres gilt eine Ausbeutenorm von 75 Prozent.

Was die Mehrheit hier jetzt fordert, ist exakt die Umsetzung der Motion Knecht: Es soll eine Gesetzesgrundlage für eine veraltete, wettbewerbsverzerrende Praxis geschaffen werden, damit in diesem Wettbewerb beim Import von Weichweizen zur Stärkeproduktion in Zukunft ganz legal unfair und mit ungleich langen Spiessen getrickst werden kann, sodass dieser Weichweizen eben doch zu Backmehl verarbeitet und auf den Markt gebracht wird, und das mehr oder weniger zollfrei. Die Mehrheit unterläuft das Subventionsgesetz. Sie verletzt den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkurrenten. Natürlich hat das Ganze auch ein Preisschild: Es sind 2,5 Millionen Franken pro Jahr.

Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat und den Einzelanträgen Munz und Bertschy zu folgen, diese zu unterstützen und Ihren Entscheid vom 11.[NB]Dezember zu bestätigen.

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