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Müller Leo · Nationalrat · 2024-03-06

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06

Wortprotokoll

In diesem Block haben wir insgesamt zwölf Minderheitsanträge zu behandeln. Davon lehnen wir von der Mitte-Fraktion deren elf ab, einer Minderheit stimmen wir zu. Jetzt aber der Reihe nach:

Bei Artikel 90 BAZG-VG lehnt die Mitte-Fraktion die Minderheit I (Ryser) und die Minderheit II (Aeschi Thomas) ab, bei Artikel 91 BAZG-VG lehnt sie die Minderheit I (Ryser) ab. Die Mehrheit schlägt vor, das Kontrollgebiet, den Gegenstand der Kontrolle und die Wahrung der kantonalen Kompetenzen klarer und unmissverständlicher zu regeln. Dies ist ein Vorschlag, der von der Arbeitsgruppe Hofmann und letztlich über die SiK eingebracht wurde; er trägt auch dem Anliegen der Kantone Rechnung. Somit weicht die Mehrheit der Kommission vom Entwurf des Bundesrates ab, während die Minderheiten Ryser und Aeschi Thomas vom Anliegen der Kantone abweichen. Im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

Die Mitte-Fraktion lehnt auch den Antrag der Minderheit Hess Erich zu Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe d BAZG-VG ab. Die Minderheit Hess Erich will eine Regelung, die die Bestimmungen aus dem Schengen-Recht nicht zulassen. Es stellt sich auch die Frage der systematischen Grenzkontrollen - ich habe es heute schon einmal gesagt -: Wenn man diese möchte, darf man sie nicht im BAZG-VG regeln, sondern man müsste es andernorts tun.

Bei Artikel 99 BAZG-VG bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Auflistung im Einzelnen ist bei diesem Artikel nicht nötig, [PAGE 308] vielmehr soll auf die entsprechenden Artikel verwiesen werden, in denen diese Aufzählung aufgeführt ist. Das vermeidet auch allfällige Widersprüche.

Im Namen der Mitte-Fraktion bitte ich Sie weiter, bei Artikel 104 Absatz 3 BAZG-VG ebenfalls der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheit Glättli abzulehnen. Beim Mehrheitsbeschluss handelt es sich wiederum um ein Anliegen der Kantone. Eine solche Grundlage zur Erhebung daktyloskopischer Daten muss möglich sein, um die Identität von verdächtigen Personen zweifelsfrei feststellen zu können. Dieses Instrument ist den Zollbehörden in die Hand zu geben.

Bei Artikel 105 BAZG-VG unterstützt die Mitte-Fraktion ebenfalls die Mehrheit. Mit der Erwähnung in Buchstabe c soll Transparenz geschaffen werden; diese Regelung geht aus dem Zwangsanwendungsgesetz (ZAG) hervor.

Bei Artikel 111 BAZG-VG entspricht der Antrag der Mehrheit wiederum einem Anliegen der Kantone. Es zeigt sich hier, wie die Mitte-Fraktion konsequent die Anliegen der Kantone aufnimmt. Deshalb bitten wir Sie, hier der Mehrheit zu folgen und sowohl die Minderheit I (Bendahan) als auch die Minderheit II (Michaud Gigon) abzulehnen.

Bei der Minderheit Baumann zu Artikel 113 Absatz 1 BAZG-VG bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. Es kann nicht sein, dass die Mitarbeitenden des BAZG nicht Waffen tragen dürfen, bevor sie sich in konkreter Gefahr befinden. Wenn die Mitarbeitenden zuerst nachweisen müssten, dass sie in einer bedrohlichen Situation sind, bevor sie eine Waffe tragen dürfen, ist das schwierig, ja sogar unmöglich. Deshalb bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, auch hier der Mehrheit zu folgen.

Ebenfalls bitte ich Sie, bei Artikel 115 Absatz 2 BAZG-VG der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Hess Erich abzulehnen.

Dann haben wir noch zwei Minderheiten. Die eine, die Minderheit Ryser, ist zu Artikel 188 BAZG-VG. Die Mehrheit will diesen Artikel streichen. Der Bundesrat will mit seinem Entwurf, dass das Personal von Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen, insbesondere im Bereich des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs, das BAZG beim Aufgabenvollzug unentgeltlich unterstützen muss.

Jetzt zur letzten Minderheit, der Minderheit Tuena, die wir unterstützen; sie bezieht sich auf Anhang 12a des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder[NB]vermissten[NB]Personen.[NB]Auch die Kantone haben dieses Anliegen eingebracht; sie wünschen, dass sie diese DNA-Profile wie bis anhin erstellen können. Ursprünglich sah der Bundesrat diese Möglichkeit im Vernehmlassungsverfahren vor, dann hat er diese Regelung wieder aus dem Gesetz herausgestrichen. Wie gesagt, die Kantone legen grossen Wert darauf, dass wir das in der parlamentarischen Beratung wieder aufnehmen. In diesem Sinne bitte ich Sie hier, der Minderheit Tuena zu folgen.