Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-05-06
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Minderheit II (Triponez) zu folgen.
Wir diskutieren hier einmal mehr über die finanziellen Folgen. Wir haben vorher bereits in einer Abstimmung nichts zur Konsolidierung der AHV beigetragen, sondern Mehrausgaben beschlossen - dies zu einem Zeitpunkt, an dem wir auch noch über die Finanzierungsvorlage sprechen müssen. Dort werden Sie, wie anzunehmen ist, einmal mehr das Mehrwertsteueranteil-Prozent streichen, aber nicht sagen, um wie viel die Mehrwertsteuer erhöht werden müsste oder womit Sie den zu kürzenden Bundesanteil finanzieren würden.
Ich denke, wir müssen hier konsequent sein. Wir diskutieren über die finanziellen Folgen des Rentenvorbezuges, über die Möglichkeit, eine Abfederung für kleine Einkommen vorzusehen. Wir wollen alle eine Flexibilisierung, aber wir wollen sie nicht noch mit besonderen Anreizen fördern. Wir haben den Demographiefaktor bereits mehrmals erwähnt. Wenn wir einer versicherungstechnischen Kürzung das Wort reden, so müssen wir uns bewusst sein, dass diese heute "nur" noch 5,4 Prozent beträgt; wir waren vorher bei 6,8 Prozent. Wir sind also dagegen, dass besondere Anreize geschaffen werden. Wie sich die Kommissionsmehrheit die Durchführung vorgestellt hat und wie kompliziert diese ist, wurde in der Debatte des Ständerates durch das Votum von Ständerat Frick klar aufgezeigt. Ich möchte nicht noch einmal auf all diese Punkte eingehen.
Wir haben immer betont, dass nach der 10. AHV-Revision eine Konsolidierung eintreten müsse; es dürfe kein weiterer Sozialausbau betrieben werden. Der Antrag der Mehrheit verursacht aber Mehrkosten von 400 Millionen Franken. Und wenn Frau Goll mit 600 Millionen Franken von einem Kompromissvorschlag spricht, so möchte ich fragen, wer 800 Millionen Franken oder noch mehr beantragt hätte. Diese Anträge lagen zum Glück nicht vor.
Was bewirken wir mit der Abfederung? Zwischen 40 und 100 Franken mehr Rente pro Monat. Wir sind uns alle bewusst, wenn wir ehrlich sind, dass dies nicht ausreichen wird, auch bei kleinen Einkommen nicht. Daher muss man sich eben fragen: Ist es wirklich richtig, dass wir das mit einer Art Giesskanne bezüglich aller so beschliessen, anstatt auf den Versicherungsanspruch zu verweisen? Ich möchte wirklich betonen, dass es für die Ergänzungsleistungen einen Versicherungsanspruch gibt. Die Kosten, die aus dieser Flexibilisierungsvorlage, wie sie die Mehrheit beschlossen hat, herausschauen, betragen immerhin 1,3 Prozent des AHV-Haushalts. Überlegen wir uns also, ob es das wirklich [PAGE 607] wert ist. Noch einmal: Wir müssen die Mittel gezielter einsetzen.
Herr Studer Heiner, auch in der Botschaft wird ganz klar auf die Ergänzungsleistungen verwiesen, und es wird auch dort gesagt, dass die Ergänzungsleistungen beizuziehen sind, auch bei der Lösung, wie wir sie als Mehrheit beschliessen würden. Der Ständerat hat mit 26 zu 12 Stimmen klar diese Lösung vorgeschlagen. Wenn wir die Konsolidierungsvorlage wahr machen wollen, dann müssen wir uns der Minderheit II (Triponez) anschliessen.
Ich denke, wir können dann darüber sprechen; die FDP-Fraktion wird dann bei Ziffer II, bei den Übergangsbestimmungen, wahrscheinlich auch den Antrag der Minderheit Dormann zu Buchstabe e unterstützen. Diese Frage stellt sich aber erst, wenn die Minderheit II (Triponez) die Mehrheit erlangt hat.