Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2024-03-07
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-07
Wortprotokoll
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist kein einfaches Unterfangen, sie ist aber zwingend, und das aus folgenden Gründen: Die Digitalisierung steigert die Qualität im Gesundheitswesen. Dank ihr ist es möglich, Krankheiten besser zu erkennen, sie auch gezielter zu bekämpfen. Dank der Digitalisierung und der Daten können wir auch die Forschung unterstützen, um innovative Medikamente in der Schweiz zu entwickeln und in der ganzen Welt zu vertreiben. Die Digitalisierung steigert auch die Produktivität im Gesundheitswesen. Doppelte Untersuchungen gehören der Vergangenheit an, wenn wir endlich die Patientendaten an einem sicheren Ort abgespeichert haben. Die Digitalisierung hat auch das Potenzial, den Fachkräftemangel zumindest zu einem Teil zu bekämpfen, indem man sie gescheit einsetzt und repetitive Aufgaben mit tiefer Wertschöpfung abgeben kann.
Die meisten Akteure im Gesundheitswesen arbeiten heute nicht mehr mit dem Fax oder mit der Schreibmaschine, sondern mit Computern und digitalen Tools. Trotzdem häufen sich die Klagen über die zunehmende Bürokratie und die fehlende Digitalisierung. Woran liegt das? Unter anderem liegt es wohl daran, dass die Digitalisierung an sich noch kein Heilsbringer ist. Bloss weil ein Formular digital statt analog ausgefüllt wird, ist die Effizienz noch nicht gesteigert, und hier liegt auch das Problem: In der Vergangenheit haben wir zu viel über Fax und Patientendossiers diskutiert und zu wenig über Prozesse und Automatisierung. Ich denke, Automatisierung ist das Schlüsselwort, denn digitalisiert ist heute schon vieles, aber es ist eben vieles noch nicht aufeinander abgestimmt, sodass auch keine Automatisierung möglich ist. Statt wie beim elektronischen Patientendossier den Fehler zu machen, die analoge Arbeit einfach ins digitale Zeitalter zu kopieren, sollten wir zuerst über Prozesse und die Automatisierung sprechen.
Wie schaffen wir es, dass die Leistungserbringer wieder mehr Zeit am Patienten und an der Patientin und weniger Zeit vor dem Bildschirm verbringen können? Wir brauchen intelligente Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen. Es geht hierbei um die Klinikinformationssysteme, um die Patienteninformationssysteme, aber auch um das elektronische Patientendossier und um weitere Systeme. Es muss uns gelingen, dass alle diese Systeme nach dem Once-only-Prinzip Daten speichern und strukturierte Informationen untereinander austauschen können, und zwar nicht mehr einfach in Form von PDF-Berichten.
Was ich bei den Digitalisierungsbemühungen vermisse, ist die vertiefte Prozessdiskussion. Neudeutsch heisst das auch "user-centred design". Man könnte also zum Beispiel fünf typische Arbeitsabläufe von im Gesundheitswesen Beschäftigten aufnehmen und analysieren. Auf dieser Basis kann ein effizienter Prozess gestaltet werden, der dann durch die Digitalisierung und insbesondere durch Automatisierung vereinfacht wird.
Es gibt erhebliche Herausforderungen, die wir gemeinsam bewältigen müssen:
1.[NB]Der Datenschutz: Wir müssen sicherstellen, dass die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleibt. Dies erfordert robuste Sicherheitssysteme und klare Richtlinien, wie und wann Daten geteilt werden dürfen.
2.[NB]Die Interoperabilität: Unsere Systeme müssen nahtlos zusammenarbeiten können, um den grösstmöglichen Nutzen aus der Digitalisierung zu ziehen. Dies bedeutet, dass wir Standards und Protokolle entwickeln müssen, die eine effiziente Kommunikation zwischen verschiedenen Systemen und Akteuren im Gesundheitswesen ermöglichen.
3.[NB]Der Zugang und die Inklusion: Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen werden. Wir müssen sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Alter, ihrer Bildung, ihrem Wohnort Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten haben. Deshalb unterstützen wir auch den Antrag der Kommission, dass beim Programm Digisanté die Barrierefreiheit sichergestellt sein soll.
4.[NB]Schliesslich geht es um die Akzeptanz. Der Erfolg der Einführung neuer Technologien hängt davon ab, wie eine Technologie von den Menschen angenommen wird. Dies bedeutet, dass wir nicht nur in Technologien, sondern auch in die Bildung und das Verständnis dieser Technologien bei den Endnutzern investieren müssen.
Ich hoffe, dass das Projekt Digisanté diesen Ball aufnimmt. Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 392 Millionen Schweizerfranken für die Modernisierung des Gesundheitswesens über die nächsten zehn Jahre. Digisanté enthält einen bunten Strauss an Massnahmen, die in der Botschaft nachgelesen werden können. Sie sind in vier Pakete unterteilt. Es geht um Voraussetzungen für die digitale Transformation, um eine nationale Infrastruktur, um die Behördenleistungen sowie um die Sekundärnutzung für die Planung, Steuerung und Forschung im Gesundheitswesen.
Bei aller Kritik an den Versäumnissen der Vergangenheit ist festzuhalten, dass das Programm an den richtigen Stellen ansetzt. Es reicht von der Definition von Standards über den Aufbau einer Infrastruktur bis hin zur besseren Nutzung der Daten für die Forschung. Die Botschaft des Bundesrates listet diese Massnahmen umfassend auf. Die Herausforderung wird sein, nach der Bewilligung des Kredits genügend PS auf den Boden zu bringen. Die Macherinnen und Macher im Gesundheitswesen müssen sich zusammentun und gemeinsam die Automatisierung vorantreiben. Dabei ist es wichtig, von Anfang an die Verantwortlichkeiten zu klären: Wo koordiniert der Bund, wo entscheidet er, und wie bindet er die Leistungserbringer, die Patientinnen und Patienten wie auch die Versicherer effizient und effektiv ein?
Um diese Fragen zu beantworten, haben wir in der Kommission den Antrag für die neuen Absätze 1bis, 1ter und 1quater eingebracht. Wir fordern, dass die Projekte nach ihrem Nutzen priorisiert werden. Letztendlich geben wir Geld nicht zum Selbstzweck aus, sondern es muss einen Mehrwert bringen, einen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, für die Akteure im Gesundheitswesen wie auch für die Behörden. Es sollen jene Projekte zuerst realisiert werden, welche einen grösseren Nutzen stiften. Es sollen alle Akteure im Gesundheitswesen, die von einem spezifischen Projekt betroffen sind, frühzeitig eingebunden werden; deren Rollen und Verantwortlichkeiten sollen zu Beginn jedes Projekts geklärt [PAGE 349] werden. Ein Controlling über alle Teilprojekte ist sicherzustellen, und dem Parlament ist Bericht darüber zu erstatten, welche Ziele erreicht wurden, welche Ziele nicht erreicht wurden und welche Massnahmen ergriffen werden sollen, um die Ziele zu erreichen.
Wir sind der Überzeugung, dass mit diesen drei Absätzen wie auch mit der Aufteilung des Verpflichtungskredits in sehr viele verschiedene Einzelprojekte sichergestellt ist, dass wir heute kein Klumpenrisiko verabschieden, sondern etwas Gutes, eine sinnvolle Investition ins Schweizer Gesundheitswesen auf die Bahn schicken und genügend Sicherheiten im Verpflichtungskredit beschliessen, damit diese Teilprojekte erfolgreich werden.
Den Antrag der Minderheit der SGK respektive der Mehrheit der Finanzkommission, mit dem eine Stellenkompensation gefordert wird, lehnen wir aus folgenden Gründen ab: Wenn wir einen Verpflichtungskredit sprechen, sollten wir der Behörde auch die Verantwortung geben, dieses Geld nach bestem Wissen und Gewissen einzusetzen. Wenn wir nun forderten, dass Stellen intern kompensiert werden müssen, hätte das automatisch zur Folge, dass mit dem Geld, das man für interne Stellen ausgeben würde, externes Personal akquiriert werden müsste. Externes Personal ist teurer als internes Personal. Das heisst, wir würden am Schluss für das gleiche Geld weniger erhalten.
Wer also grundsätzlich gegen den Kredit ist oder findet, der Kredit sei zu hoch, der kann diesen Kredit ablehnen. Das wäre auch verständlich, wenn man diese Haltung einnehmen will. Wenn man aber der Meinung ist, dass dieser Kredit eben wichtig und ausreichend ist, dann ist es rein ökonomisch gesehen unsinnig, dass man dann Vorgaben macht bezüglich der Stellenbesetzung, also vorschreibt, ob diese Stellen intern oder extern besetzt werden sollen. Denn in der Konsequenz würden Steuergelder nicht effektiv eingesetzt, wenn wir für das Projekt mehr externes Personal akquirieren müssten, obwohl wir das Personal intern günstiger haben könnten. Deshalb lehnen wir den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas ab.