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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-03-11

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen über das Movetiagesetz. Sie haben gesehen, Ihre Kommission beantragt Ihnen Nichteintreten. Die Kommission hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass der Status quo besser ist als das Gesetz.

Wir haben Anhörungen durchgeführt, insbesondere haben wir uns mit der EDK ausgetauscht. Sie ist von der Übung mässig begeistert, hat ihren anfänglichen Widerstand aber aufgegeben. Die EDK bezeichnet die Entwicklung der heutigen privatrechtlichen Stiftung Movetia als Erfolgsgeschichte. Die Kommission teilt diese Auffassung.

Die Minderheit wollte die Beratung der Vorlage auch mit Blick auf die hängigen Fragen rund um Erasmus sistieren.

Zur Bedeutung des Themas: Sprach- und Kulturaustausch ist selbstverständlich sehr wichtig. Als mehrsprachiges Land haben wir hier auch grosse Chancen - Chancen, die es zu nutzen gilt.

Zur Vorgeschichte: Wenn wir die Vorlage annehmen, findet eine neuerliche Strukturänderung statt. Bund und Kantone haben die privatrechtliche Stiftung Movetia erst vor sieben Jahren gegründet. Die Stiftung hat insbesondere drei Ansprechpartner auf Bundesebene: das SBFI für den internationalen Austausch, das Bundesamt für Kultur für den nationalen Austausch und - von etwas untergeordneter Bedeutung - das Bundesamt für Sozialversicherungen für die ausserschulische Jugendförderung.

Die damalige Neuausrichtung und die Gründung der gemeinsamen Stiftung basierten auf dem Projekt "Strategie Austausch und Mobilität" von Bund und Kantonen. Die wichtigsten Hintergründe dieser Neukonzeption und Strategie waren die folgenden:

1.[NB]Im politischen Umfeld fehlte eine konsolidierte Strategie für Austausch und Mobilität. Bund und Kantone haben damals die Bereitschaft bekräftigt, hierfür mehr Mittel einzusetzen. Das wurde umgesetzt. In diesem Kontext sei auch das neue Sprachengesetz aus dem Jahr 2007 erwähnt; der Schüleraustausch wurde wichtiger.

2.[NB]Die Diskussion war aufgrund von Lehrplanentscheiden einzelner Kantone und aufgrund der neuen Bildungsverfassung von einer verstärkten Sensibilisierung in der Sprachenfrage geprägt.

3.[NB]Im Bereich des europäischen Austausches ergab sich eine anhaltende Unsicherheit vor dem Hintergrund des Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative. Bekanntlich ist die Schweiz seit diesem Volksentscheid nicht mehr an das Erasmus-Programm assoziiert und hat den eigenen sogenannten Schweizer Weg entwickelt.

Das Ergebnis des gemeinsamen Wirkens von Bund und Kantonen war, wie erwähnt, die Stiftung Movetia, die erst seit rund sieben Jahren in Funktion ist. Die WBK hat sich auch in der Vergangenheit verschiedentlich mit Vertretungen der Stiftung auseinandergesetzt und ausgetauscht. Die Kommission, der Bundesrat und auch die EDK kommen zum Ergebnis, dass sich die seinerzeitige Reform bewährt hat. In diesem Zusammenhang seien drei Elemente erwähnt:

1.[NB]Es gelang mit der Reform, das Engagement der Kantone zu stärken. Auch die stärkere Einbindung der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren war sehr wichtig.

2.[NB]Die neue Organisation ist flexibel, sie ist auch offen für andere Partner, z.[NB]B. andere Stiftungen.

3.[NB]Der Verbund von Bund und Kantonen hat sich bewährt. In diesem Zusammenhang sei auch an die Aufgabenteilung in diesem Bereich erinnert. Es geht bei der Förderung von Austausch und Mobilität im Wesentlichen um kantonale Aufgaben, denn die Verknüpfung mit der kantonalen Schulhoheit ist offensichtlich. Für eine hohe Wirksamkeit braucht es die Nähe zu den Akteuren: zur Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, zu den Bildungsverwaltungen, zu den konkreten Schulen im Terrain. Wer schon konkret und praktisch mit Bildungsaustausch zu tun hatte, weiss: Entscheidend ist letztlich das Engagement der Lehrpersonen, die Sache anzupacken. Natürlich können auch gute strukturelle Rahmenbedingungen dabei helfen.

Mit der vorliegenden Botschaft soll die gemeinsame Stiftung von Bund und Kantonen durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes abgelöst werden. Mit der Transformation von einer von Bund und Kantonen getragenen Stiftung hin zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes wird die Verantwortung der Kantone reduziert, auch wenn die Kantone über ein Anhörungsrecht zu den strategischen Zielen des Bundesrates verfügen und Verwaltungsratsmitglieder vorschlagen können. Wir halten diese Reduktion der strategischen Verantwortung der Kantone für einen falschen Ansatz.

Sie fragen sich nun, wieso uns diese Botschaft überhaupt vorliegt, wenn sich doch die heutige Struktur bewährt hat. Der Grund liegt in einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle, welcher zum Schluss kam, dass die heutige Struktur nicht mit der Public Corporate Governance des Bundes konform sei. Es geht hier um 37 Leitlinien, wir hatten die Diskussion über diese Leitlinien teilweise auch im Parlament geführt. Ausgangspunkt war der Bericht des Bundesrates an das Parlament aus dem Jahre 2006. Zum letzten Mal haben wir beim Postulat Abate 18.4274, "Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes", darüber diskutiert. Das war im Mai 2021. [PAGE 173]

Das ist im Wesentlichen aus Sicht des Parlamentes die normative Grundlage. Es handelt sich lediglich um Berichte des Bundesrates, es handelt sich nicht um Gesetze. Empfehlungen der EFK sind Empfehlungen an die Behörden, es sind keine Befehle. Das Parlament kann frei darüber diskutieren und entscheiden, ob es diesen Empfehlungen Rechnung tragen will oder nicht. Persönlich meine ich, dass sich hier auch der Bundesrat durchaus mehr Freiheiten herausnehmen sollte. Auch für den Bundesrat sind Empfehlungen der EFK Empfehlungen und keine Befehle.

Wir haben das gerade letzte Woche unter Beweis gestellt, indem wir die Motion Rechsteiner Thomas 21.4595, "Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten", angenommen haben. Ich erinnere auch an die Diskussion über die Aufsicht des Bundes beim kantonalen Vollzug der direkten Bundessteuer, wo wir ganz bewusst Empfehlungen der EFK nicht übernommen haben. Mit anderen Worten heisst das: Die Politik muss die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit einer Reform nüchtern analysieren.

Hier ist die Kommission zur Ansicht gelangt, dass die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes in diesem Aufgabenbereich aus folgenden Gründen materiell falsch ist:

1.[NB]Wenn man die Liste der öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes anschaut, dann fällt auf, dass es sich ausschliesslich um Anstalten handelt, die Bundesaufgaben wahrnehmen. Hier haben wir hingegen eine relevante kantonale Aufgabe bzw. eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen vor uns. Das war auch der Grund, wieso man bei der Schaffung der Stiftung Movetia eine spezifische Lösung gesucht hat und sich nicht in irgendein Schema der Public Corporate Governance pressen lassen wollte.

2.[NB]Wir würden die Gewichte deutlich in Richtung Bund verschieben. Das ist bei diesem Thema aus Sicht der Kommission konzeptionell wie strategisch falsch. Die Einbindung und Nähe zu den schulischen Akteuren und die Option, auch weitere Dritte einzubinden, sind und bleiben essenziell. Die Kantone wären mit der Vorlage nur noch Konsultationspartner bei den Zielen und könnten drei Mitglieder für den Verwaltungsrat vorschlagen. Das alles ist angesichts der Bedeutung der kantonalen Schulhoheit für die Kommission zu wenig.

3.[NB]Das von der EFK monierte Problem ist, wenn überhaupt, ein kleines Problem. Es handelt sich um sogenannte Dienstleistungen mit Monopolcharakter, hauptsächlich durch Bundesbeiträge finanziert. Wo sollen hier nun effektiv massgebliche Rollenkonflikte auftreten? Konkret sei an das angebliche Problem erinnert, dass es eine Personalunion zwischen Amtsleitungen und Mitgliedern des Stiftungsrates gibt. Mit Verlaub, das ist nicht wirklich weltbewegend. Man könnte dieses Delegationsproblem einfach mit einer Änderung der Delegation korrigieren. Hierfür braucht es keine grundlegend neue Struktur. Effektiv heikel wäre es, wenn es zahlreiche Destinatäre von Bundesmitteln gäbe, die miteinander in einer gewissen Konkurrenz stünden. Das ist hier aber nicht der Fall.

4.[NB]Wir haben festgestellt, dass dieser Bereich, wenn man der Vorlage zustimmen würde, innerhalb von zehn Jahren ungefähr dreimal umstrukturiert würde. Das kennen wir sonst eigentlich nur aus der Privatwirtschaft. Was soll das? Es ist ein unnötiger Ressourcenverschleiss, der hier stattfindet.

5.[NB]Mit Blick auf eine mögliche Erasmus-Assoziierung braucht es eine unabhängige Organisation. Die Anstalt ist offenkundig näher an der Verwaltung als die privatrechtliche Stiftung. Der Bund geht gemäss Botschaft und Aussagen in der Kommission davon aus, dass die neue Anstalt mit den Erasmus-Regulierungen konform ist. Bestätigt ist dies aber nicht. Im allerdümmsten Fall müsste man bei einer Assoziierung an Erasmus wieder umstrukturieren.

6.[NB]Bei einer Stiftung können die Kantone institutionell am einfachsten und insbesondere auf Augenhöhe mit einbezogen werden. Das ist der Kommission ein wichtiges Anliegen.

Ich komme zum Fazit: Die Kommission kritisiert nicht den Bericht der EFK, sondern sie kritisiert höchstens, dass man solche Empfehlungen einfach relativ unkritisch umsetzt. Diese Reformübung kann vom Parlament in vollständiger Freiheit abgewogen werden. Wir sind in dieser Abwägung zum Schluss gekommen, dass sich die Stiftung Movetia bewährt hat und es keinen Grund gibt, daran etwas zu ändern. Aus Sicht der Kommission wäre die vorgeschlagene Reform tendenziell eher ein Rückschritt - darum nochmals die mit 9 zu 4 Stimmen beschlossene Empfehlung der Kommission, nicht[NB]auf[NB]die[NB]Vorlage einzutreten. Die Minderheit wollte die Vorlage, insbesondere mit Blick auf die Erasmus-Thematik, sistieren.

Ich bitte Sie daher, nicht einzutreten.