Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-11
Wortprotokoll
Die Verfassungsbestimmungen zur Schuldenbremse verlangen, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält und dass sich der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben darum nach den geschätzten Einnahmen zu richten hat. Damit wird eine dauerhafte nominelle Neuverschuldung auf Kosten nachfolgender Generationen ausgeschlossen.
Die Schuldenbremse ermöglicht aber auch Flexibilität. Erstens gleicht sie die konjunkturbedingten Einnahmenschwankungen aus. Darum dürfen die Ausgaben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stärker wachsen als die Einnahmen. Zweitens sind im Ausnahmefall ausserordentliche Ausgaben möglich, was es Bundesrat und Parlament erlaubt, auf unvorhersehbare Ereignisse adäquat zu reagieren. Drittens ist die Schuldenbremse in Bezug auf die Aufgaben des Bundes neutral und lässt Bundesrat und Parlament damit die Handlungsfreiheit, innerhalb des Ausgabenplafonds die nötigen finanzpolitischen Prioritäten zu setzen.
Diese Flexibilität hat sich insbesondere in den vergangenen Krisen gezeigt. So nutzte der Bund die Möglichkeit für ausserordentliche Ausgaben in der Corona-Pandemie zugunsten der von den Schutzmassnahmen stark betroffenen Personen [PAGE 383] und Betriebe sowie nach Ausbruch des Ukraine-Krieges zugunsten der Schutzsuchenden aus der Ukraine. Der Bundesrat wird auch im Voranschlag 2025 ausserordentliche Ausgaben beantragen. Auf Dauer ist dies jedoch nicht möglich. So lässt das Finanzhaushaltgesetz (FHG) eine ausserordentliche Verbuchung nur bei "aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen" - Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a FHG - zu, und es legt zudem fest, wie die Schulden wieder abgebaut werden müssen.
Die derzeit angespannte Finanzlage ist nicht auf eine Krisensituation zurückzuführen, sondern darauf, dass die Ausgaben gemäss aktueller Finanzplanung dauerhaft deutlich stärker wachsen als die Einnahmen. Das hat vor allem mit den Ausgaben für die AHV und die Armee zu tun. Bis 2027 sind aber auch für die Migration, für die restliche soziale Wohlfahrt, für den Verkehr sowie für die Bildung und Forschung bedeutende Mehrausgaben vorgesehen. Dadurch entstehen hohe strukturelle Finanzierungsdefizite, die die Schuldenbremse nicht zulässt. Der Bundesrat hat darum bereits Massnahmen eingeleitet, damit die Vorgaben der Verfassung im Voranschlag 2025 eingehalten werden können.
Die Finanzplanung für die Folgejahre sowie die mittelfristigen Perspektiven offenbaren jedoch weiterhin strukturelle Finanzierungsdefizite, die bis 2027 auf 3 Milliarden Franken und bis 2030 auf 4 Milliarden Franken anwachsen, wobei die Mehrkosten für die 13.[NB]AHV-Rente in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt sind. Der Bundesrat will deshalb die Aufgaben und Subventionen des Bundes umfassend überprüfen mit dem Ziel, die strukturellen Probleme des Bundeshaushaltes zu bereinigen. Dafür wird eine politische Prioritätensetzung nötig sein.