Goll Christine · Nationalrat · 2003-05-06
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Worum geht es eigentlich bei der Witwenrente? Ich bitte Sie, sich nochmals die Fakten in Erinnerung zu rufen. Es ist heute schon einmal erwähnt worden, und ich möchte es wiederholen: Das Durchschnittsalter bei der Verwitwung der Frauen liegt heute zwischen 55 und 56 Jahren. Wir haben bereits mit dem heute geltenden Gesetz die Realität, dass nicht alle Frauen, die Witwen werden, eine Witwenrente erhalten, sondern gerade bei Frauen ohne Kinder müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Sie müssen nämlich mindestens 45 Jahre alt sein, und die Ehe muss mindestens fünf Jahre gedauert haben. Mit diesen Fakten ist auch ein Mythos entlarvt, an dem hartnäckig festgehalten wird, nämlich der Mythos der reichen, jugendlichen Witwe vom Zürichberg. In einer Witwensituation sind heute in der Schweiz rund 75 000 Frauen. Gerade bei dieser entscheidenden Frage der Witwenrente stossen wir einmal mehr auf statistische Mängel. Wir haben bis heute keine offiziellen Statistiken des Bundesamtes für Statistik, die Auskunft über die soziale Lage dieser betroffenen Frauen, über ihre Einkommenssituation und über ihr Haushalteinkommen geben könnten.
Wir haben aber immerhin einige Anhaltspunkte aus verschiedenen Untersuchungen. Frau Heberlein hat hier vorne erwähnt, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen zugenommen hat. Das ist richtig. Wir wissen aber gerade aus der [PAGE 599] Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung, dass Frauen, die älter als 45 Jahre und erwerbstätig sind, in den allerwenigsten Fällen eine Vollzeitbeschäftigung haben. Sie arbeiten überwiegend in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Wir wissen aus anderen Untersuchungen - beispielsweise aus der Studie, die im Kanton Genf gemacht wurde -, dass vor allem Menschen in den unteren Einkommenskategorien, d. h. Menschen, die körperlich hart arbeiten, ihre Pensionierung gar nicht mehr oder nur in schlechter gesundheitlicher Verfassung erleben.
Das heisst konkret, dass Bauarbeiter und Hilfsarbeitskräfte eher dem Risiko ausgesetzt sind, vor dem Erreichen des Rentenalters invalid zu werden oder zu sterben. Sie sind viel eher diesem Risiko ausgesetzt als etwa Hochschulprofessoren oder Freiberufler.
Rufen wir uns die Geschichte zur Witwenrente in der 11. AHV-Revision nochmals in Erinnerung: Wie Sie wissen, wollte der Bundesrat bei der Witwenrente einen radikalen Abbau von rund 800 Millionen Franken. Damit wären künftig sieben von zehn Frauen, die Witwen werden, betroffen gewesen. Der Nationalrat hat sich auf eine Fassung geeinigt, die jetzt mit dem Antrag der Mehrheit auch wieder zur Diskussion steht, wonach den künftig geschiedenen Frauen ohne Kinder keine Rentenleistungen mehr zugebilligt würden. Der Ständerat hat ein neues Modell entwickelt, das jetzt Frau Heberlein für die Minderheit vertreten hat, mit dem die Witwenrenten reduziert und dafür die Waisenrenten ausgebaut werden sollen; damit verbunden wäre ein Abbau von 250 Millionen Franken. Frau Heberlein hat zwar erwähnt, dass gerade Witwen mit mehreren Kindern mit diesem Modell besser gestellt wären; aber ausgerechnet diese Witwen würden schlechter fahren, wenn für ihre Kinder über 18 Jahre oder für ihre in der Ausbildung stehenden Kinder über 25 Jahre die Waisenrente wegfiele, und das wären eben auch wieder ältere Frauen. Das Modell des Ständerates geht zwar in die richtige Richtung; es ist unserer Meinung nach aber noch nicht ausgereift, vor allem auch, weil ältere Frauen, die nach einer Witwenschaft den beruflichen Wiedereinstieg suchen, vom heutigen Arbeitsmarkt nicht mit offenen Armen empfangen werden.
Ich bitte Sie, am ursprünglichen Entscheid des Nationalrates festzuhalten, weil formale Gleichstellungsansprüche und die heutige soziale Realität weit auseinander klaffen. Ich bitte Sie festzuhalten, selbst wenn wir uns bewusst sind, dass auch die Fassung der Mehrheit einen realen Sozialabbau von 120 Millionen Franken beinhaltet.
Wir haben die Verwaltung immer wieder gefragt: Welche Frauen sind bei diesem Abbau von 120 Millionen Franken konkret betroffen? Wie sieht ihre soziale Situation, ihre wirtschaftliche Lage aus? Wir haben keine Antwort erhalten, weil die statistischen Daten fehlen.
Ich bitte Sie deshalb, sich bei diesem Sozialabbau, der bei den Witwenrenten so oder so eintritt, nicht auf einen gefährlichen Blindflug zu begeben.