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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2024-03-11

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11

Wortprotokoll

Mit den neuen Bestimmungen zum Umweltschutzgesetz suchen wir nach einem guten Mittelweg zwischen den gesundheitlichen Ansprüchen der Menschen, indem sie vor übermässiger Lärmbelastung geschützt werden, und den dringend erforderlichen Bautätigkeiten, damit in der Schweiz genügend Wohnraum für die wachsende Bevölkerung geschaffen werden kann. Ich gebe im Folgenden kurz die Entscheidungen der Mitte-Fraktion zu Block 1 des Umweltschutzgesetzes wieder.

Den Antrag der Minderheit Graber zu Artikel 16 Absatz 3bis zur Erschwerung der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit bei Strassen mit entsprechenden Verweisen in den Artikeln 18 und 25 lehnt die Mitte-Fraktion ab. Inzwischen wurde der Minderheitsantrag Graber bekanntlich zugunsten des Antrages Hurter Thomas zurückgezogen. Kollege Hurter plädiert für eine Abschwächung des Antrages, sodass eine Herabsetzung des Tempolimits nur noch auf verkehrsorientierten Strassen untersagt sein soll. Die Mitte-Fraktion unterstützt gleichwohl die Beibehaltung der geltenden Regeln.

In diesem Block ist die Diskussion zu Artikel 22 über die Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten zentral. Hier stimmt die Mitte-Fraktion in der Regel der Kommissionsmehrheit zu. Wir folgen dabei der Überzeugung, dass es ein gesundes Gleichgewicht zwischen den Ansprüchen an die innere Verdichtung und den Anforderungen an den Lärmschutz braucht.

Bei Artikel 22 Absatz 1 unterstützt die Mitte-Fraktion die Version der Kommissionsmehrheit und des Ständerates. Im Gegensatz zur Formulierung des Bundesrates wurde die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte mit dem Zusatz der Verhältnismässigkeit ergänzt. Wir denken, dass diese Ergänzung hier angebracht und sinnvoll ist, wenn wir einen vernünftigen Dialog und die Bereitschaft zu Kompromissen zwischen Besitzern und Behörden fördern wollen. Die Minderheitsanträge Flach und Trede lehnen wir entsprechend ab.

In Artikel 22 Absatz 2 geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Baubewilligungen zur inneren Verdichtung erteilt werden können, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Die Mitte-Fraktion folgt bei diesem Absatz der Kommissionsmehrheit. Ausnahmen sollen möglich sein, allerdings unter strikteren Bedingungen als jene, die der Ständerat beschlossen hat. Neben Lüftungen und lärmfreien Aussenräumen soll mindestens ein lärmempfindlicher Raum pro Wohnung über ein Fenster verfügen, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Schärfere Regeln, wie sie die Minderheit Flach hier fordert, lehnen wir hingegen ab. Wir denken dabei an die Notwendigkeit, zusätzlichen Wohnraum für die wachsende Bevölkerung zu schaffen.

Im Umfeld von Flughäfen und Flugplätzen soll es Zonen geben, in denen für Wohnbauten weniger strenge [PAGE 399] Lärmgrenzwerte gelten. Bei den entsprechenden Absätzen 3, 4 und 5 von Artikel 22 zu den Vorschriften im Umgang mit Fluglärm beschloss die Mitte-Fraktion Stimmfreigabe. Die Meinungen zur Frage nach zusätzlichen Ausnahmen in Flughafennähe und zur Frage, wie weit diese gehen sollen, gehen innerhalb der Fraktion auseinander.

Die Minderheitsanträge Suter zu Artikel 22 Absätze 6 und 7 wird die Mitte-Fraktion grossmehrheitlich ablehnen, da sie zusätzliche Einschränkungen gegenüber der heutigen Praxis bedeuten würden.