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Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-03-11

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11

Wortprotokoll

Es geht nun um die Motion der WAK-N "Förderung von Schweizer Wein stärken". Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Mittel zur Förderung von Schweizer Weinen auf 9 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen, sofern sie Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien erfüllen.

Um es vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Es gibt einen Minderheitsantrag.

Die WAK-N begründet ihren Vorstoss damit, dass die Absatzförderung für Schweizer Weine im Moment 2,8 Millionen [PAGE 180] Franken im Jahr betrage; während der Corona-Zeit sei sie zurückgefahren worden, worauf das Bundesamt für Landwirtschaft sie dann ab 2023 gänzlich gestrichen habe. Der Schweizer Wein habe aber an sich ein gutes Standing mit einem Marktanteil von 37,7 Prozent. Es gehe darum, mit der Motion eine substanziellere und stabilere Finanzierung der Vermarktungsmöglichkeiten von Schweizer Wein zu schaffen, dies insbesondere, um im Vergleich zur europäischen Konkurrenz gleich lange Spiesse herzustellen. Die WAK-N sage, die staatliche Beihilfe und die EU-Gelder in der Europäischen Union würden 10 Millionen Euro betragen.

Der Bundesrat lehnt mit einer Stellungnahme vom 4.[NB]Mai 2022 - hier spielt das Datum eine gewisse Rolle - die Motion ziemlich entschieden ab. Er zeigt zwar Verständnis für die Sorgen der Weinwirtschaft und weist darauf hin, dass es bei den Vermarktungsprämien für alle landwirtschaftlichen Produkte, also auch für den Wein, das Ziel des Bundesrates sei, eine hohe Wirkung auf die Markterlöse der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu erzielen. 2022 bis 2025 liege der jährliche Betrag irgendwo zwischen 2,8 und 3,1 Millionen Franken, letzterer als Höchstbetrag, und zusätzlich seien auch Marktbearbeitungsprämien für Weinexporte in der Höhe von 380[NB]000 Franken - als Beispiel aus dem Jahr 2022 - möglich. Aber, sagt der Bundesrat, die Annahme der Motion würde zu einer Ungleichbehandlung der Weinwirtschaft gegenüber anderen landwirtschaftlichen Zweigen führen.

Ich zitiere den Bundesrat: "Auf dem Inlandmarkt wäre die finanzielle Unterstützung der Absatzförderung für Wein mit 9 Millionen Franken pro Jahr höher als für alle anderen Produkte der Schweizer Landwirtschaft. Das stünde in einem Missverhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung des Weins im Vergleich zu anderen Agrarprodukten. Innerhalb des bestehenden Budgets würde die Erhöhung der Finanzhilfe für Schweizer Wein eine systematische Umverteilung zu Lasten anderer Agrarprodukte erfordern." Dies war im Mai 2022, d.[NB]h. noch vor den Budgetentscheiden für die Jahre 2023 und 2024.

Der Nationalrat hat als Erstrat die Motion mit 98 zu 61 Stimmen bei 22 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission hat Ihnen am 16.[NB]Januar 2023 mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung bereits einmal beantragt, die Motion abzulehnen. Ihr Rat hat dann aber einen Ordnungsantrag von Kollegin Gapany gutgeheissen und die Rückweisung an die WAK des Ständerates mit dem Auftrag beschlossen, Änderungen in der Motion zu prüfen, dergestalt, dass die Motion in Bezug auf die 9-Millionen-Grenze erfüllt und dass als Zielgrösse ein Marktanteil von 40 Prozent erreicht werden soll. Zudem soll in einem jährlichen Bericht aufgezeigt werden, wie wirksam die Massnahmen tatsächlich gewesen sind.

Ihre Kommission hat sich in einer zweiten Sitzung nochmals eingehend mit den Argumenten beschäftigt und sich ausdrücklich gegen eine Verstetigung der Mittelerhöhung für die Weinabsatzförderung ausgesprochen. Wie der Bundesrat hat sie Verständnis für die Sorgen der Weinwirtschaft und weist auch darauf hin, dass die Räte in den Budgets 2023 und 2024 tatsächlich 9 Millionen Franken gesprochen und somit also eigentlich im Sinne der Motion gehandelt haben. Die Kommissionsmehrheit weist aber auch darauf hin, dass man - namentlich auch im Hinblick auf die schwierige finanzielle Lage, die kommt - den Spielraum beim Parlament belassen wolle, jährlich mit dem Budget den Betrag festzulegen. Auch bei einer Ablehnung der Motion sieht die Kommissionsmehrheit kein Risiko dafür, dass die Absatzförderung massiv reduziert würde. Man möchte aber situativ entscheiden können. Entscheidend war bei der Mehrheit das Argument des[NB]Bundesrates,[NB]dass[NB]es zu einer Ungleichbehandlung eines Landwirtschaftsproduktes gegenüber anderen kommen würde.

Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Kommission, die mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden hat, die Motion abzulehnen. Es gibt eine Minderheit.