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Strupler Manuel · Nationalrat · 2024-03-11

Strupler Manuel · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-11

Wortprotokoll

Gerne teile ich Ihnen die Haltung Ihrer Kommission zur Motion Michel Matthias mit. Diese verlangt vom Bundesrat eine Gesetzesänderung und Massnahmen, um die Verdichtung der Siedlungstätigkeit nach innen in Kombination mit dem gemeinnützigen Wohnungsbau voranzutreiben und so bei der Bevölkerung für mehr Akzeptanz in Bezug auf Innenverdichtung zu sorgen.

Die Kommission steht den Massnahmen zur Förderung der Innenentwicklung durchaus offen gegenüber. Sie stellt auch fest, dass in verschiedenen Siedlungsgebieten das Wohnungsangebot knapp ist und teilweise Handlungsbedarf besteht, um die Situation zu verbessern. Sie findet aber mehrheitlich, dass dafür in erster Linie die Kantone und die Gemeinden zuständig sind, da diese auch den Bedarf und die geeigneten Massnahmen am besten beurteilen können. Mit der ersten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG I) wurden in Artikel 8a Vorgaben für die Richtplaninhalte im Bereich Siedlung festgehalten. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen Anforderungen an die Siedlungsentwicklung nach innen und an die Siedlungserneuerung stellen. Dazu können Mindestanforderungen zur Siedlungsverdichtung oder Ziele und Massnahmen zur Sicherstellung eines Wohnraumangebots für alle - für alle! - Bedürfnisse festgelegt werden. Konkret beurteilt der Bund bei[NB]der[NB]Genehmigung[NB]der[NB]Richtpläne auch, ob Kantone, in denen aufgrund eines knappen Wohnungsangebots Handlungsbedarf besteht, in den Richtplänen Ziele und Massnahmen bezüglich der Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau festlegen.

Ihre Kommission kommt deshalb mehrheitlich zum Schluss, dass, wie ausgeführt, das geltende Recht bereits eine ausreichende Grundlage bietet, um im Richtplan konkrete Massnahmen festzulegen, um die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern und einem knappen Wohnungsangebot entgegenzuwirken. Ausserdem ist die Kommission der Auffassung, dass die in der Motion geforderten Gesetzesänderungen zu spezifisch sind. Insbesondere die Verknüpfung der Verdichtung der Siedlungstätigkeit nach innen mit dem gemeinnützigen Wohnungsbau lehnt die Kommission mehrheitlich ab. Den Kantonen muss der notwendige Spielraum zur Verfügung stehen, damit sie zielgerichtete Massnahmen für die Umsetzung ergreifen können.

Ausserdem verweist die Kommission auf die laufenden Arbeiten am runden Tisch zur Wohnungsknappheit. Die Verwaltung hat zur Ausführung angekündigt, dass dazu in der nächsten Zeit konkrete Ergebnisse zu erwarten sind. In der Kommission wurde auch aus diesem Grund kritisch diskutiert, ob die Motion deshalb zu sistieren ist und die Ergebnisse vom runden Tisch abzuwarten sind. Dieses Vorgehen lehnte die Kommission knapp ab.

Die Kommission anerkennt, wie erwähnt, den Handlungsbedarf, aber eher auf kantonaler denn auf nationaler Ebene. Deshalb lehnte sie schlussendlich die Motion aus den schon genannten Gründen ab, dies mit 17 zu 8 Stimmen.

In der Diskussion zu dieser Motion wurde von Kommissionsmitgliedern immer wieder gefragt, weshalb der Ständerat diese Motion angenommen hat und somit in die Zuständigkeiten der Kantone eingreifen möchte. Die Feststellung eines Mitglieds der Kommission, dass die Abstimmung im Ständerat gerade vor den Wahlen stattfand, dass vierzehn Ständeräte nicht an der Abstimmung teilgenommen hatten und dass einige Ständeräte gedanklich vielleicht schon am traditionellen Stöckli-Ausflug waren, der am selben Tag stattfand, lasse ich jetzt einmal so im Raum stehen.

Ich bitte Sie im Namen Ihrer Kommission, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion abzulehnen.