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Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-03-12

Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-12

Wortprotokoll

Vorweg möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin zusammen mit meinen drei Geschwistern Miteigentümer eines Familienunternehmens in der dritten Generation und bin Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der die Interessen der KMU in der Schweiz vertritt.

Worum geht es und worum geht es nicht bei dieser Vorlage? Es geht um den Schutz des Rückgrates der Schweizer Volkswirtschaft. Es geht um Erbschaften in Familienunternehmen, für die keine Nachfolgeplanung existiert und die einer der Erben übernehmen möchte, dies aber nicht kann, weil sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist. Es geht also um eine Lösung für ungeplante und strittige Unternehmensnachfolgefälle. Es geht nicht um einen Eingriff des Rechts in die Nachfolgeplanung der Unternehmerfamilien. Die bleiben frei, ihre privaten Lösungen zu finden. Diese Familienunternehmen sind wichtig für die Schweiz, und sie sind bedroht. Waren 2004 noch 88 Prozent aller KMU Familienunternehmen, so waren es zwölf Jahre später nur noch 75 Prozent, fast 100[NB]000 Unternehmen weniger. Dieser Rückgang ist nicht nur, aber sicher auch auf die heutigen Stolpersteine im Erbrecht zurückzuführen.

Lors de la procédure de consultation, 21 cantons ont qualifié de précieuses et positives les simplifications proposées en matière de transmission d'entreprises dans le droit successoral. Le soutien des cantons au projet pourrait être difficilement plus large. La plupart des experts auditionnés par la Commission des affaires juridiques de notre conseil ont souligné la nécessité d'agir en matière de transmission familiale d'entreprises dans le droit successoral. Une large majorité du Conseil national a adopté le projet en automne 2023, en y apportant des améliorations judicieuses et précises, comme cela a été rappelé par notre collègue Carlo Sommaruga.

Die Vorlage ist sicher keine Palastrevolution im Erbrecht, im Gegenteil. Der Bundesrat will damit lediglich ein Auffangnetz für ungeplante und unerwartete Unternehmensnachfolgefälle schaffen. Von diesen gibt es nur schon aufgrund von unvorhersehbaren Schicksalsschlägen, Unfällen und Krankheiten usw., die einen Unternehmer oder eine Unternehmerin betreffen, rund 700 bis 1000 pro Jahr.

Wegen einer Praxisänderung des Bundesgerichtes ist es den Gerichten in einem Erbstreit seit 2019 zudem untersagt, ein Unternehmen im Nachlass einem Erben zuzuweisen. In aller Regel muss das Unternehmen liquidiert oder verkauft werden. Ein einziges schwarzes Schaf in einer Erbengemeinschaft kann also eine konstruktive Unternehmensnachfolge verhindern. Die Vorlage wird dem Gericht künftig die Kompetenz geben, das Unternehmen im Nachlass einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin zuzuweisen, der oder die den entsprechenden Antrag gestellt und den Willen hat, das Unternehmen weiterzuführen. Wollen Sie das wirklich nicht unterstützen?

Auch die Behauptung, es sei besser, ein Unternehmen zu verkaufen oder zu liquidieren, als es durch das Gericht [PAGE 202] einem Erben zuzuweisen, stimmt so nicht. Glauben Sie bitte nicht, dass es eine einfache Lösung wäre, ein Unternehmen aus einer zerstrittenen Erbengemeinschaft - und nur darum geht es hier - zu verkaufen. Das Gegenteil ist der Fall. Das Unternehmen muss dann öffentlich versteigert werden, was immer mit einem grossen Vertrauens- und Wertverlust und einer grossen Unsicherheit für die Arbeitnehmer verbunden ist.

Die Vorlage schützt gerade auch Erbinnen und Erben, die das Unternehmen nicht übernehmen wollen, besser als heute. Sie verhindert, dass die Erb- und Pflichtteile dieser Erbinnen und Erben mit ungerechtfertigten und zu tiefen Anrechnungswerten durch familieninterne Mauscheleien oder Nachfolgeplanungen beeinträchtigt werden. Neu werden die Anteile dieser Erbinnen und Erben stets zum Verkehrswert, der auf der Basis einer professionellen Unternehmensbewertung berechnet werden muss, ausgeglichen. Eine Stundung von erbrechtlichen Kompensationszahlungen von maximal fünf Jahren ist verhältnismässig und zumutbar, wenn dafür ein Familienunternehmen überleben kann. Zum Schutz der übrigen Erben kann das Gericht zudem entsprechende Auflagen an die Nachfolgerinnen und Nachfolger anordnen. Der Nationalrat hat die Vorlage vorausschauend so präzisiert.

Die Stundungsregelung gibt es übrigens schon seit vielen Jahren bei güterrechtlichen Ausgleichszahlungen im Familienrecht. Dort hat sie sich besser bewährt und wird von niemandem als unzumutbar angesehen. Wollen Sie wirklich eine massvolle Stundung von Ausgleichszahlungen verhindern, die das Überleben eines Familienunternehmens erleichtern kann?

Die Vorlage zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen bringt endlich zwei seit Jahrzehnten für KMU fehlende und gewünschte gesetzliche Lösungen: die Möglichkeit für ein Gericht, bei strittigen Erbteilungen ein Unternehmen einem Erben integral zuzuweisen, und eine Stundungsmöglichkeit für erbrechtliche Kompensationszahlungen. Es ist also eine Vorlage, die nicht in die private Autonomie der Unternehmerfamilien eingreift, sondern als Auffangnetz für Fälle von ungeplanten und strittigen Unternehmensnachfolgen praxistaugliche Verbesserungen bietet.

In den nächsten Jahren werden pro Jahr zwischen 15[NB]000 und 20[NB]000 KMU-Nachfolgeprozesse neu beginnen. Ein Drittel davon wird scheitern, nicht zuletzt, weil die heutigen erbrechtlichen Stolpersteine Unternehmensnachfolgen oft verhindern. Sie haben es jetzt in der Hand, diese unbefriedigende Situation für KMU und Familienunternehmen zu verbessern. Der Schweizerische Gewerbeverband steht - falls das nicht klar war - hundertprozentig hinter dieser Vorlage.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.