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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-03-12

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-12

Wortprotokoll

Ich glaube, ich darf mich hier als Praktiker bezeichnen. Ich bin seit mehr als 35 Jahren im Bereich der Beratung tätig, mit einer Phase dazwischen, in der ich Steuerverwalter war; aber auch dort konnte ich beobachten, was bei der Nachfolge passiert.

Ich glaube, das Anliegen ist nachvollziehbar. Die Nachfolge in einer Unternehmung zu regeln ist vermutlich die grösste oder mit eine der grössten Herausforderungen. Ich würde sie als gleich gross bezeichnen wie die Gründung, den Aufbau und das Halten des Unternehmens. Das alles sind grosse Herausforderungen. All diese Herausforderungen muss die Unternehmerin oder der Unternehmer angehen, also Gründung, Aufbau, Halten, Nachfolge regeln. Es kommt uns nicht in den Sinn, den Richter einzuschalten, wenn Gründung und Aufbau nicht klappen. Wenn das nicht klappt, kommt der Markt, und die Unternehmung verschwindet oder geht in eine andere über. Man löst es anders. Bei der Nachfolge haben wir das Gefühl, da müssen wir mit dem Richter eingreifen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe grosse Mühe damit und bin deshalb auch für Nichteintreten.

Es wurde verschiedentlich gesagt, es ist wirklich die Aufgabe und auch die Verantwortung eines guten Unternehmers, einer guten Unternehmerin, die Nachfolge so früh wie möglich aufzugleisen und dafür zu sorgen. Ich weiss, dass es nicht alle machen. Aber dann muss man sagen, und das hat auch Kollege Schmid gesagt, das ist der Entscheid bzw. der Nichtentscheid des Unternehmers oder der Unternehmerin.[NB]Die[NB]Folgen sind dann halt einfach, dass die Erben die Unternehmen vielleicht verkaufen müssen. Das ist dann halt so. Niemand hat ein Anrecht, ein Unternehmen zu erben - niemand. Wir müssen es als Staat auch nicht sicherstellen.

Es kommt dazu, dass - jetzt aus meiner Praxis - in vielen Fällen die fähigsten Nachfolger oder Nachfolgerinnen nicht [PAGE 201] in der Familie sitzen, sondern im Geschäft. Hier würde der Richter die Familie der oder dem fähigen CEO vorziehen. Als Unternehmer, ich sage das auch immer, beachte ich auch die Menschen, die schon in der Unternehmung sind, die erfolgreich führen. Sie muss man auch berücksichtigen. Aber es ist die Aufgabe des Unternehmers, das zu regeln, und nicht die des Richters. Die Unternehmung scheitert dann, wenn der Richter oder auch die Eltern Nachkommen einsetzen, die weniger fähig sind als die bestehenden CEO.

Etwas noch aus der Praxis, wir wissen es alle: Wir haben immer später Kinder, sind also älter. Wir gehen gegen vierzig, bis wir Kinder haben. Was ich erlebe, ist, dass die Kinder, wenn man die Nachfolge angeht, zwanzig Jahre alt sind. Entscheiden Sie mal bei zwanzigjährigen Nachkommen, wer der Fähigste ist und ob jemand ein Unternehmen übernehmen soll. Sie brauchen noch Zeit, und ich weiss nicht, wie der Richter das machen soll. Kollege Rieder hat es gesagt: Es gibt keine Kriterien für die Eignung. Das ist auch das Problem vieler Eltern, zu entscheiden, welches ihrer Kinder am geeignetsten ist. Ich bin froh, dass ich das nicht machen muss, für meine Kinder entscheiden, welches fähiger ist, meine Unternehmung zu übernehmen. Das ist ein schwieriger Entscheid, aber am Schluss muss der Unternehmer oder die Unternehmerin diesen tragen.

Sie haben noch den Schicksalsschlag erwähnt. Ja, wenn die Kinder minderjährig sind, hilft das nichts. Natürlich hat nicht jeder schon eine Nachfolgeregelung aufgegleist, wenn er unerwartet mit vierzig stirbt - das muss man anerkennen -, aber dann sind die Kinder auch nicht so weit, dass ein Richter entscheiden könnte, welches der Kinder jetzt übernehmen soll. Ich habe mir wirklich überlegt, was es heisst, wenn es vier Kinder sind wie im Beispiel von Kollege Michel - vier Kinder, und der Unternehmer regelt die Nachfolge nicht. Das ist, müsste man sagen, ein Fehler des Unternehmers, wenn er sie nicht regelt. Aber nehmen wir an, er regelt sie nicht. Dann gibt es das Beispiel von Kollege Rieder: Einer ist in der Unternehmung, die vier Kinder können es nicht gut miteinander, und ein anderer sagt, der muss es nicht kriegen, ich gehe vor den Richter - weil die Möglichkeit des Richters da ist; heute ist sie nicht da. Neu wäre die Möglichkeit da.

Ich glaube, es gibt zwei Fehlanreize. Es ist ein Fehlanreiz, dass ein Kind über ein Gerichtsverfahren blockieren kann. Aber der grössere Fehlanreiz besteht für Eltern, und das habe ich erlebt, für Unternehmer, die die Nachfolge einfach nicht regeln möchten. Diese sagen: "Erich, könntest du dann sagen, wer es machen soll? Das mache ich nicht, das kann ich nicht." Für Eltern ist es schwierig, zu sagen, wer es machen soll - in solchen Streitfällen; wenn es keine gibt, haben wir ja kein Problem. Es sind nicht 3000 Fälle. Von diesen 3000 Fällen kommen ganz wenige überhaupt für so eine Regelung infrage. Wenn die Eltern die Ausweichmöglichkeit über den Richter haben, werden sie vielleicht in Versuchung kommen, die Nachfolge nicht zu regeln - der Richter soll sie dann regeln. Ich sage Ihnen, das ist die grosse Gefahr hier: dass man die Illusion gibt, es werde dann schon geregelt. Aber so ein Gerichtsverfahren hilft dem Unternehmen nicht, es hilft der Familie nicht, es hilft den Kindern nicht, die hier in Streit geraten.

Wissen Sie, was dieser Aufschub ganz praktisch bedeutet? Wenn die Kinder vierzig Jahre alt sind, sagt man: Du, die nächsten zehn Jahre kriegst du gar nichts ausser ein bisschen Zins. Im Alter von vierzig bis fünfzig Jahren, wenn die Familie das Geld brauchen würde, hat man eigentlich nichts vom Erbe, weil das meiste im Unternehmen liegt. Das ist das eine.

Das andere ist noch viel schlimmer. Ich sage in der Praxis immer: Erledigt das beim Übergang und wartet nicht. Macht keinen Aufschub und keine Darlehen für die anderen, denn mit Darlehen und Aufschub nehmen alle anderen am Risiko der Unternehmung teil. Stellen Sie sich vor, das Erbe der Familie besteht aus einer Unternehmung und die Aktien gehen an eines der vier Kinder. Wir haben jetzt immer vier Kinder erwähnt, das ist nicht gerade der Durchschnitt in der Schweiz, es kommt aber vor - ja, es kommt vor, Frau Moser! (Teilweise Heiterkeit) Eines der Kinder kriegt die Unternehmung, das einzige Vermögen, und die anderen erhalten einen Aufschub und die Möglichkeit, dass das Geld später kommt. Was ist, wenn der Unternehmer in Konkurs geht? Dann kriegen die anderen nichts. Das gilt auch für den Zins: Was ist, wenn der Unternehmer die Zinszahlungen nicht leisten kann? Dann kriegen die anderen nichts. Vereinfacht gesagt nehmen sie am Risiko teil, aber nicht am Erfolg. Wenn die Unternehmung scheitert, haben die anderen nichts, und wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin enorm erfolgreich wird, dann kriegen sie den Anteil, den sie beim Übergang vereinbart haben. Sie nehmen nur am Risiko teil, nicht aber an den Chancen. Schon deshalb würde ich sagen: Macht das nicht!

Dem Staat oder dem Gericht all diese Aufgaben, die ich jetzt geschildert habe, zu übergeben ist der falsche Weg. Ich glaube, man muss den Unternehmerinnen und Unternehmern sagen: Ihr müsst das lösen, und zwar früh genug, und wenn ihr es nicht macht, dann löst es der Markt, oder die Erben müssen sich auf Teufel komm raus einigen. Das gelingt nicht immer, das möchte ich nicht verneinen. Dass wir aber hier mit diesem Instrument eingreifen, verstehe ich nicht. Das ist der falsche Weg.

Ich bin deshalb mit Überzeugung gegen Eintreten.