Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-03-12
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-12
Wortprotokoll
Ich habe als Mitglied der Kommission bisher nicht gesprochen, aber nachdem Herr Regazzi das Wort ergriffen hat, muss ich seinen Argumenten doch ein paar Punkte entgegenhalten.
Meine Interessenbindung: Ich habe in den letzten vierzig Jahren über dreissig Nachfolgeregelungen beobachtet, begleitet, unterstützt, ich habe beraten, teilweise sehr unterstützt, indem ich sogar aktiv als Investor aufgetreten bin. Ich habe in diesen vierzig Jahren nie erlebt, dass es in der Praxis keine Lösung gab.
Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfüllt sein? Sie brauchen Topdienstleistungen und -produkte, Sie brauchen eine Toporganisation und -führungsstruktur, und Sie brauchen Topkaderleute in der Unternehmung, ob es nun direkte Nachkommen oder andere Personen sind. Wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es Lösungen.
Warum strengen sich alle an, um eine Lösung zu finden? Weil immer Druck von Dritten besteht. Auch Dritte sind an solchen Firmen interessiert. Bei einer Topfirma haben Sie den Druck, dass ein Dritter kommt, der unter Umständen einen höheren Preis zahlt, wenn Sie keine Lösung finden. Dieser Druck nützt bei Topfirmen.
Jetzt müssen wir uns überlegen, welches die strittigen Fälle sind. Es betrifft sicher nicht die Topfirmen, ob KMU, mittlere oder grössere Firmen. Welches sind die strittigen Fälle? Ich habe drei Kategorien von strittigen Fällen beobachtet, eine ist von Kollege Schmid genannt worden: Der Erblasser möchte einen Familienkonflikt vermeiden. Er ist von seinen Nachkommen nicht überzeugt und möchte nicht an einen Nachkommen übergeben und die anderen verärgern, denn diese glauben, sie seien ebenso gut. Der Erblasser ist von internen Lösungen nicht überzeugt. Deshalb möchte er den Familienkonflikt vor sich herschieben. Bis 80, bis 85 sitzen sie dann noch in der Firma und spielen Patron. Diese Fälle kann ein Gericht nicht lösen.
Die zweite Kategorie ist: Sie haben nicht eine Topfirma, Sie haben mangelhafte Produkte und Dienstleistungen, weil Sie in den letzten Jahren nicht investiert haben und nicht innovativ gewesen sind, oder Sie haben die Führungsorganisationsstrukturen nicht angepasst, oder Sie haben nicht die entsprechenden Leute, also teilweise keine guten Kaderleute. An Schlüsselpositionen brauchen Sie Topleute, ob Sie jetzt eine kleine Firma oder eine grössere Firma haben, Sie brauchen Topleute. Die schlimmsten Fälle, die hoffnungslosen Fälle sind jene, bei denen alle drei Punkte, die ich genannt habe, nicht top sind. Dann ist Hopfen und Malz verloren. Bei dieser zweiten Kategorie streiten wir, wenn es eben irgendwo oder an vielen Orten nicht so top ist, um den Preis. Ich nenne Ihnen ein extremes Beispiel, das ich in der Praxis erlebt habe: Es ging um eine Unternehmensbewertung mit der Praktikermethode. Eine Bewertung kam auf 6 Millionen Franken, und die andere Bewertung kam auf 19 Millionen - für die gleiche Firma. Warum? Weil eben die Firma nicht top ist. In solchen Fällen muss der Richter jeweils Experten beiziehen, und diese Experten werden sicher nicht identisch bewerten - der eine mit 6 Millionen und der andere mit 19 Millionen. Wie wollen Sie in solchen Fällen Lösungen finden, die letztlich die Erben nicht verärgern?
Diese zweite Kategorie treffe ich immer häufiger an. Man wartet zu lange mit Innovationen, man wartet zu lange, Topleute in die Firma zu holen, weil man sagt, das ist zu[NB]teuer,[NB]der[NB]Lohn[NB]ist zu hoch, ich kann das nicht bezahlen. Aber man denkt nicht daran, dass solche Personen die Firma vielleicht einmal weiterführen könnten. Das betrifft auch Handwerkerbetriebe; da geht es um die gleiche Frage.
Dann zur dritten Kategorie, welche fast am schlimmsten ist: Die Erben hatten sich ein Leben lang, solange die Eltern - der Vater oder die Mutter - lebten, nicht um die Firma gekümmert. Sie hatten kein Interesse, sie waren nicht einmal an die Firmenanlässe gekommen, und wenn der Erblasser, der Patron, gestorben ist, kommen sie und wollen mit dem Gedanken, man könnte jetzt noch ein gutes Geschäft machen und mehr verdienen als zu Lebzeiten des Erblassers, die Firma erben. Das ist die dritte Kategorie, und das sind eigentlich sehr schlimme Fälle, da dort auch entsprechend um den Preis gestritten wird. Es gewährt keine Bank einen Kredit für die Übernahme einer solchen Firma, weil in diesen Fällen Hopfen und Malz verloren ist.
Das sind also drei Kategorien, bei denen ich mit Blick auf die Lösung frage, ob der Richter mehr als die heute beigezogenen externen Leute ausrichten kann. Ich muss bei allen drei Kategorien sagen: Nein, es gibt keine bessere Lösung, die Probleme bleiben die gleichen. Im Gegenteil, wenn Sie einfach einem Erben, der nicht geeignet ist, die Firma zuweisen, dann herrscht - der Verdacht ist gross - vielleicht ein Leben lang Unruhe in der Familie. Eine solche Unruhe in der Familie, wenn eine Person plötzlich etwas bekommt, was sie nicht bekommen müsste oder dürfte, darf, wie ich glaube, auch nicht das Ziel einer Vorlage sein.
Zum schwarzen Schaf oder den Personen, die bei der heutigen Regelung blockieren können: Ein schwarzes Schaf kann jetzt auch blockieren. Die Angelegenheit ist nicht von heute auf morgen entschieden, wenn alle Instanzen durchlaufen werden. Wo liegt die Lösung bei einer Bewertung von 6 oder 19 Millionen Franken? Hier ziehen Sie das Verfahren durch. Ich habe in solchen Fällen erlebt, dass sogar die erstinstanzlichen Gerichte nicht so schnell entscheiden und das Verfahren bei der ersten Instanz lange geht. Wenn Sie das durchziehen, haben Sie vielleicht nach fünf, sechs oder sieben Jahren alle Instanzen durchlaufen - mit dem [PAGE 203] schwarzen Schaf -, und was ist passiert? Gewisse Kunden sind abgesprungen, weil sie sich fragten, wo die Lösung und wer der Ansprechpartner in dieser langen Prozessphase ist. Ich beobachte vor allem im Dienstleistungsbereich immer wieder, dass Kunden zur Konkurrenz gehen, wenn nicht klar ist, wer die Firma weiterführt. Sie gefährden mit langen Prozessen sogar, dass die Unternehmung weiterbesteht.
Das sind die Praxisprobleme, die ich in den letzten vierzig Jahren beobachtet habe, und ich komme eben zum Schluss, dass bei strittigen Erbfällen wie diesen hier kein einziges Problem mit dem Richter gelöst werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.