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Marti Min Li · Nationalrat · 2024-03-12

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-12

Wortprotokoll

Über viele Jahre waren die Diskussion und der Diskurs rund um die Digitalisierung quasi vom Bild einer Naturgewalt geprägt, also von einer Entwicklung, die quasi unaufhaltsam auf uns einprasselt und der wir relativ wenig entgegenstellen können. Erschwerend kommt neben der Geschwindigkeit der Entwicklung die globale Tätigkeit der marktbeherrschenden Digitalunternehmen dazu. Dann zieht man halt quasi das Fazit, dass wir als kleines Land nicht viel dagegen machen können. Hierzu muss man sagen, dass sich dieser Diskurs gewandelt hat, und das ist auch ein Verdienst der Europäischen Union. Diese hat hier das Primat der Politik postuliert und gesagt: Doch, man kann etwas machen; die Digitalisierung ist keine Naturgewalt, sondern eine Entwicklung, die wir zum Wohl der Gesellschaft auch steuern können.

Weiter wird immer ein wenig ein Gegensatz zwischen Regulierung und Innovation konstruiert, als ob Regulierung und Innovation sich per se immer behindern würden. Dabei benötigt auch die Antwort auf die Frage, wie wir mit den Folgen der technologischen Entwicklung für die Gesellschaft umgehen, Innovation: Innovation in der Gesetzgebung und Innovation im Denken. Eine Regulierung kann auch Innovation befördern, indem sie zum Beispiel für faire Wettbewerbsregelungen sorgt, und das ist einer der Kernbereiche des Digital Markets Act.

Wir haben deshalb als Sozialdemokratische Fraktion zwei Motionen eingereicht, die erreichen wollen, dass sich die Schweiz im Bereich der Plattformregulierung der europäischen Gesetzgebung annähert. Dabei geht es einerseits um den Digital Markets Act, das betrifft die vorliegende Motion, es geht aber auch um den Digital Services Act. Wir haben die Motionen auch im Gedanken daran eingereicht, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die Unternehmen nicht praktikabel ist, wenn man in der Schweiz und im EU-Raum unterschiedliche Rahmenbedingungen und Regelungen vorfindet. Das ist also durchaus auch im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Man kann natürlich immer darüber diskutieren, ob die EU-Regulierung in ihrer Ausgestaltung wirklich super ist, und man kann sie durchaus auch verbessern oder praktikabler ausgestalten. Aber dass wir mit gleichen Voraussetzungen konfrontiert sind und dass wir die Herausforderungen auch gleich angehen wollen, scheint mir einigermassen einleuchtend zu sein.

Der Bundesrat hat in der Frage der Regulierung zuerst relativ lange eine sehr ablehnende Haltung eingenommen und ist dann zum Modus der Beobachtung übergegangen, indem er zuerst ein bisschen und dann intensiv beobachtete, was im europäischen Umfeld passiert. Im letzten Jahr hat der Bundesrat dann eine aktivere Rolle übernommen: Er hat zur Plattformregulierung eine Vernehmlassungsvorlage angekündigt, die eigentlich für März vorgesehen gewesen wäre, die aber, wie man hört, vielleicht doch etwas länger braucht. [PAGE 449] Man kann dennoch sagen, dass der Bundesrat bereit ist, diese Frage mindestens zu prüfen und anzugehen; das gilt auch für die Regulierung von künstlicher Intelligenz.

In diesem Sinne ziehen wir unsere Motion zurück. Wir werden die Aktivitäten des Bundesrates kritisch verfolgen und begleiten, unsere Anliegen in diesem Rahmen einbringen und uns vorbehalten, dann allenfalls wieder aktiv zu werden.