Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2024-03-13
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-03-13
Wortprotokoll
Die Motion will, wie der Titel sagt, Personen mit dem Schutzstatus S den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Um diesem Ziel näher zu kommen, soll die Bewilligungspflicht für Personen mit dem Schutzstatus S in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, diesem Anliegen und damit dieser Motion zuzustimmen. Die SPK des Nationalrates hat die Motion im Rahmen einer Diskussion zum Zwischenbericht der Evaluationsgruppe Status S angenommen.
Ein Teil des Berichtes fokussiert sich auf die Arbeitsintegration und stellt fest, dass die Erwerbsquote in den Kantonen einerseits sehr unterschiedlich ist - sie liegt zwischen etwa 6 und 40 Prozent - und andererseits mit durchschnittlich etwa 15 Prozent schlicht recht tief ist. Möglicherweise ist die Zahl heute bereits wieder etwas höher, der Bundesrat kann die aktuellen Zahlen sicherlich nennen.
Untersuchungen zeigen, dass Personen mit Schutzstatus S gut ausgebildet sind. 70 Prozent verfügen über eine tertiäre Ausbildung und 94,5 Prozent über mindestens einen nachobligatorischen Bildungsabschluss. Das SEM erfuhr zudem im Rahmen einer Befragung, dass 76 Prozent gerne mehr arbeiten würden.
Der Bericht der Evaluationsgruppe wies unter anderem auf die vorliegende Möglichkeit der Umwandlung einer Bewilligung in eine Meldepflicht hin, um Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt für Personen mit diesem Schutzstatus abzubauen. Die SPK-N hat basierend auf dieser Diskussion die Motion formuliert, und der Nationalrat hat ihr mit 128 zu 64 Stimmen zugestimmt. Das Anliegen wurde von Ihrer Kommission mit 7 zu 4 Stimmen unterstützt, und die Motion wird auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen.
Für die Zustimmung Ihrer Kommission waren primär folgende Gründe entscheidend: Die Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S liegt bei etwa 15 Prozent, wie ich erwähnt habe. Dass die Quote höher liegen könnte, zeigen die Unterschiede zwischen den Kantonen und auch der internationale Vergleich: Der Kanton Appenzell Innerrhoden zum Beispiel erreicht über 40 Prozent, und in gewissen Ländern wie den Niederlanden und Dänemark liegt die Erwerbsquote noch [PAGE 212] höher, es ist von gegen 70 Prozent die Rede. Es gibt also Luft nach oben.
Verschiedene Gründe sprechen für eine verstärkte berufliche Integration: Die Erwerbstätigkeit senkt die Sozialhilfekosten, sie führt zu einer verbesserten Integration der Personen ins gesellschaftliche und soziale Leben, und schliesslich ermöglicht die berufliche Erfahrung auch die Chancen auf eine Wiederintegration in den Arbeitsmarkt im Heimatland nach der Rückkehr. Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt sollen deshalb - davon ist die Mehrheit der Kommission überzeugt - wenn möglich gesenkt werden.
In der Kommission wurde zudem auch das Risiko von missbräuchlichen Anstellungen von Personen mit Schutzstatus S diskutiert. Aufgrund der mittlerweile besseren Integration der Personen kann davon ausgegangen werden, dass ein geringeres Missbrauchspotenzial besteht. Zudem müssen sich die Arbeitgebenden auch bei Meldeverfahren dazu verpflichten, die Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Kontrollen können auch bei einem Wechsel zum Meldeverfahren durchgeführt werden.
Schliesslich ist der Wechsel von einer Bewilligungspflicht zu einer Meldepflicht ein Schritt der Entbürokratisierung. Das Verfahren würde für Arbeitnehmende und Arbeitgebende vereinfacht. Im Unterschied zum Bewilligungsverfahren können die Arbeitgeber beim Meldeverfahren einfach online ein Formular ausfüllen. Sobald das Formular ausgefüllt ist, kann die Arbeit aufgenommen werden. Bei einem Bewilligungsverfahren müssen hingegen mehrere Unterlagen eingereicht werden, was gerade bei Arbeitgebern durchaus zu einem Abhalteeffekt führt. Für vorläufig Aufgenommene gilt seit 2019 das Meldeverfahren, und es hat sich gezeigt, dass die Erwerbsquote angestiegen ist.
Die Minderheit lehnt den Wechsel vom Bewilligungs- zu einem Meldeverfahren ab. Sie stellt infrage, dass das heutige Bewilligungsverfahren die Erwerbstätigkeit für Personen mit dem Schutzstatus S erschwert. Zudem bezweifelt sie, dass das Meldeverfahren zu weniger Bürokratie führt. Ich gehe aber davon aus, dass sich die Vertreter der Minderheit noch äussern werden.
Wie gesagt, die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen.