Michel Matthias · Ständerat · 2024-03-13
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-13
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig und ohne Enthaltungen, den beiden gleichlautenden Motionen zuzustimmen. Für die Kommission ist dieser Jugendurlaub ein geeignetes Mittel, um Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Tätigkeit in der Jugendarbeit zu unterstützen. Es ist gleichzeitig eine Unterstützung für freiwilliges, ehrenamtliches Engagement im Interesse unserer Gesellschaft.
Für die anspruchsberechtigten Personen selber, es sind dies Arbeitnehmende bis zum 30.[NB]Altersjahr, ist dieses Engagement hilfreich, um ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen zu erweitern und auch Erfahrungen in Organisationen zu machen. Die erworbenen Kompetenzen können sie anderswo, gerade auch am Arbeitsplatz bzw. für ihre eigene Laufbahn, einsetzen. Erfahrungsgemäss sind solche engagierten Personen auch am Arbeitsplatz engagiert, gut organisiert, fokussiert. Ihr Jugendurlaub ist somit eine Win-win-Situation. Deshalb sind Arbeitgeber bereit, eine Ferienwoche und dem Vernehmen nach künftig zwei zu gewähren und zu bezahlen. Schliesslich ist es für junge Arbeitnehmende eine Angleichung an die Situation von Studierenden, die in der Regel längere Ferien haben.
Die Kommission interessierte sich auch für das Zahlengerüst: Um wie viele Personen geht es hier? Dies kann nur grob abgeschätzt werden, eine genaue Statistik gibt es nicht. Ausgangspunkt, hat man uns gesagt, sind theoretisch alle Arbeitnehmenden bis zum 30.[NB]Altersjahr; gemäss Bundesamt für Statistik sind das 22 Prozent, umgerechnet rund 820[NB]000 Personen. Das tönt nach sehr viel, aber das ist eine rein statistisch-theoretische Potenzialrechnung. Den Statistiken lässt sich nicht entnehmen, wie viele der Urlaubstage pro Jahr für einen Jugendurlaub bezogen werden. Es dürften aber relativ wenige sein. Was man weiss, ist: Die Abwesenheiten vom Arbeitsplatz aufgrund von persönlichen oder familiären Gründen betragen pro Person und Jahr rund ein bis drei Arbeitsstunden. Unter diesen Punkt - persönliche und familiäre Gründe - fällt auch der Jugendurlaub. Er macht aber nur einen Bruchteil dieser ein bis drei Stunden pro Jahr aus, also relativ wenig.
Daraus lässt sich schliessen, dass nur selten Jugendurlaube in Anspruch genommen werden - leider, könnte man sagen. Aber bei denjenigen, die sich wirklich engagieren, reicht eine einzelne Woche oft nicht, und sie müssen dann zusätzliche Ferien beziehen, um zum Beispiel Jugendlager zu begleiten. Wir würden also zielgerecht vor allem diejenigen unterstützen, die ohnehin aktiv sind, und sie in ihrem Engagement stärken. Ein zweiwöchiges Pfadilager dauert nun mal zwei Wochen und nicht nur eine. Es ist nicht davon auszugehen, dass wegen der Neuregelung eine undefinierbare Menge von Jugendlichen neu einen solchen Urlaub bezieht. Das Mengengerüst ist also relativ eng. Deshalb entstehen auch relativ wenig Zusatzkosten. Der Nutzen aber ist ausgewiesen, auch in Form des öffentlichen Interesses.
Schliesslich entstand in der Kommission auch eine Diskussion über den Anwendungsbereich des Jugendurlaubs. Ausgangspunkt ist Artikel 329e des Obligationenrechts, wo von "Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation" die Rede ist. In der Begründung der beiden Motionen wird nun auch von Organisationen im Bereich des Sports gesprochen. Sport ist nicht explizit im Gesetz enthalten, aber der Begriff aus dem Obligationenrecht wird weit ausgelegt. Die Verwaltung stützt sich auch auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz und befürwortet eine breite Auslegung, sodass eigentlich jede ehrenamtliche Jugendarbeit Grund für einen Jugendurlaub sein kann. Die Kommission hat aufgrund dieser Diskussion angeregt, gerade jetzt, aus Anlass der Verdoppelung des Jugendurlaubs, den Anwendungsbereich bei der Umsetzung zu konkretisieren und klar zu definieren.
Mit diesen Worten danke ich Ihnen namens der Kommission für die Zustimmung.