Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-13
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-13
Wortprotokoll
Im Rahmen der vorliegenden Motion wird eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, um sekundäre Migrationsbewegungen einzudämmen und das reibungslose Funktionieren des Asylsystems zu gewährleisten.
La situation migratoire actuelle en Europe représente toujours un défi. Un grand nombre de personnes voyagent de manière irrégulière à l'intérieur de l'Europe et à travers plusieurs pays, jusqu'à arriver à la destination de leur choix.
Es gibt viele Menschen, die in die Schweiz kommen wollen. Es ist aber nach wie vor so, dass die grosse Mehrheit der Migrantinnen und Migranten, die über Italien in die Schweiz einreisen, kein Asylgesuch in der Schweiz stellen. Diese Personen wollen vor allem nach Deutschland oder Frankreich. Seit November kommen aufgrund von Massnahmen gegen [PAGE 220] Schlepperbanden in Serbien - das ist interessant - kaum mehr Migrantinnen und Migranten via Ungarn und Österreich in die Schweiz.
Der Bundesrat ist mit einer Umsetzung der meisten von der Motion geforderten Massnahmen einverstanden. Wie bereits mehrfach erwähnt, bleibt die Verhinderung von Sekundärmigration ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Neben den in der Stellungnahme des Bundesrates erwähnten Aktionsplänen mit Österreich und Deutschland konnte Ende des letzten Jahres auch ein Aktionsplan mit Frankreich präsentiert werden. Dadurch konnte die bilaterale Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten nochmals verstärkt werden. Ich werde sie intensiv weiterverfolgen und noch in diesem Semester nach Paris reisen.
Comme indiqué dans la motion, le retour est un aspect important. Pour le Conseil fédéral, une exécution conséquente des renvois est aussi une priorité. Pour ce faire, il convient de conclure d'autres accords de réadmission et d'utiliser au mieux les accords existants. Aujourd'hui déjà, la Suisse a conclu 66 accords qui formalisent la coopération en matière de retour.
Was die Liste der sicheren Herkunftsstaaten betrifft - das haben wir heute auch schon erwähnt -, ist der Bundesrat geneigt, diese neu zu bewerten. Dabei wird sich der Bundesrat auch auf die Vorarbeiten der EU-Asylagentur stützen.
Nun zum Menschenschmuggel und zum Menschenhandel: Hier hat der Bundesrat in der Vergangenheit zahlreiche Massnahmen ergriffen, um eine koordinierte Vorgehensweise von Bund und Kantonen zu gewährleisten. Auch hier erfolgt die Zusammenarbeit mit den Partnern auf europäischer Ebene. Das Parlament wird über seine zuständigen Ausschüsse regelmässig darüber informiert. Der Bundesrat beabsichtigt, den Informationsgrad des Parlamentes weiter zu erhöhen.
Gerade vor wenigen Tagen war ich für eine Vernehmlassung in Brüssel. Der Ministerrat der Schengen-Staaten ist daran, das Regelwerk zur Bekämpfung der international organisierten Schlepperkriminalität anzupassen. Ausgesprochen interessant war in diesem Zusammenhang, dass die zuständige Kommissarin feststellte, dass diese Schlepperbanden immer besser organisiert sind, dass sie nicht nur mit Menschen, sondern auch mit Drogen und Waffen handeln und dass es deshalb sehr wichtig ist, dass Europa seine Massnahmen zur Bekämpfung dieser organisierten Kriminalität erhöht. Es ist also eine Verbundaufgabe, die wir vor allem mit den anderen Schengen-Staaten bewältigen müssen, um vorwärtszukommen.
Der Bundesrat hält jedoch an seiner Position fest, dass die Streichung des Begriffs "in der Regel" in Artikel 31a Absatz 1 AsylG abzulehnen ist. Dieser Begriff ermöglicht es, eine notwendige Ausnahmemöglichkeit auf Gesetzesebene beizubehalten. Durch die Streichung des Begriffs "in der Regel" würde Artikel 31a AsylG den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und des rechtlichen Gehörs widersprechen. Daher ist eine Ausnahmeregel wichtig.
Ausserhalb des Dublin-Kontextes wird die Ausnahmeregel für sichere Drittstaate nur in wenigen Fällen angewendet. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Es handelt sich um eine Familie mit einer schwer an Krebs erkrankten Frau, mit kleinen Kindern und einem Ehemann, der psychisch erheblich angeschlagen ist und sich nicht um die Kinder kümmern kann. Das war ein Selbsteintritt, bei dem das SEM gesagt hat: Dieser Familie kann es nicht zugemutet werden, dass sie noch einmal auf die Reise geschickt wird. Deshalb hat man der Ausnahmeregel stattgegeben.
Ich sehe die Sorgen, Herr Müller, auch die meiner geliebten Heimatgemeinde. Aber ich bin ehrlich gesagt ziemlich sicher, dass auch Hitzkirch in diesem Fall gesagt hätte: Nein, das kann man dieser Familie nicht zumuten. Es sind ja auch herzliche Menschen in diesen Gemeinden.
Bei Dublin-Fällen wendet das SEM die Souveränitätsklausel in rund 5 Prozent der Fälle an. Eine Streichung des Begriffs "in der Regel" hätte die Folge, dass die Schweiz gegen die Dublin-III-Verordnung verstossen würde. Die Schweiz könnte das sogenannte Selbsteintrittsrecht nicht mehr anwenden. Gemäss Selbsteintrittsrecht kann ein Staat unter gewissen Voraussetzungen die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Asylantrag übernehmen, auch wenn eigentlich ein anderer Staat zuständig wäre. Das SEM wendet diese Klausel vor allem bei besonders verletzlichen Personen und wirklich nur ausnahmsweise an. Ich nehme den Hinweis mit, dass Sie sich dafür einsetzen, dass hier auch eine strenge Ausnahmepolitik verfolgt wird.
Comme vous pouvez le constater, le Conseil fédéral entreprend des efforts importants afin d'endiguer la migration secondaire. Le Conseil fédéral est d'accord avec les auteurs de la motion pour dire que la Suisse doit collaborer étroitement avec les pays voisins et l'Union européenne, afin d'empêcher les mouvements secondaires de manière globale.
Der Bundesrat unterstützt daher auch eine umfassende und transparente Information des Parlamentes über die irreguläre Sekundärmigration. Dies geschieht zwar bereits heute, doch der Bundesrat ist bereit, diese Information weiter auszubauen. Weiter ist der Bundesrat der Ansicht, dass die in der Motion geforderten Massnahmen zwar nicht vollständig, aber zu einem grossen Teil umgesetzt werden können. Er beantragt, die Lemmata 2, 3, 4, 5 und 6 anzunehmen und das Lemma 1 abzulehnen.