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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-03-13

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-13

Wortprotokoll

Die Migration beschäftigt, auch die Sekundärmigration beschäftigt. Das Stimmenverhältnis in der Kommission zeigt auf, dass sich auch die Kommission Sorgen macht in Bezug auf die Migration, insbesondere in Bezug auf die Sekundärmigration. Ein Verhältnis von 5 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zeugt nicht gerade von einer überzeugenden Mehrheit. Ich möchte Sie trotzdem ersuchen, hier mit der Mehrheit zu stimmen.

Worum geht es? Es geht um Artikel 31a des Asylgesetzes. Dort wird gesagt, wann nicht auf Asylgesuche einzutreten ist. Diese Bestimmung bleibt so bestehen. Strittig ist einzig die Frage, ob "in der Regel" im Gesetz bleiben soll oder nicht. Ich möchte darauf hinweisen, die Berichterstatterin hat es bereits angesprochen, dass das SEM im Jahr 2023 rund 7000 Dublin-Nichteintretensentscheide gefällt hat - 7000 Nichteintretensentscheide. Dem standen 375 Selbsteintritte gegenüber, das sind Fälle, bei denen von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Man kann sagen, dass das viele Fälle sind, aber ich meine, im Kontext zur gesamten Zahl der Nichteintretensentscheide ist das eine vertretbare Grösse.

Es ist eine Grösse, die einen Grund hat: Die Schweiz hat die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet und hält sich nach Möglichkeit immer noch daran. Die Flüchtlingskonvention enthält die Verpflichtung, dass die Schweiz das Non-Refoulement-Prinzip beachtet. Wenn dieses Prinzip infrage steht, dann finden, das sagt Absatz 2 von Artikel 31a des Asylgesetzes, die genannten Bedingungen keine Anwendung - also dann, wenn Hinweise bestehen, dass im Einzelfall im Drittstaat kein effektiver Schutz vor Rückschiebung besteht. Hier sollten wir jetzt vernünftig bleiben und dem SEM diese Ausnahmemöglichkeit weiterhin überlassen. Das SEM bleibt aufgefordert, das im Einzelfall auch wirklich gründlich und kritisch zu prüfen und den Selbsteintritt auf jene Fälle zu beschränken, in denen ein solcher auch wirklich angezeigt ist.