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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-13

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-13

Wortprotokoll

Es ist natürlich eine sehr wichtige Frage, die uns derzeit bei allen bundesnahen Betrieben umtreibt. Ich muss gerade zur letzten Frage von Nationalrätin Badran etwas sagen: Dieser Rat hat sich entschieden, die Bundesbetriebe - dazu gehört beispielsweise auch die Swisscom - zu privatisieren und ihrem Management quasi den Auftrag zu geben, die Gewinne zu maximieren. Dafür hat er ihnen in den strategischen Zielen auch klar die Möglichkeit von Akquisitionen gegeben. Natürlich sagt man, diese Akquisitionen müssten in einem bestimmten Rahmen sein,[NB]müssten zum Geschäftsfeld passen; da gibt es schon Hinweise. Ich sage das deshalb, weil sich der Bundesrat hier wirklich nicht versteckt, sondern einfach den Auftrag des Parlamentes konsequent umsetzt.

Was der Bundesrat natürlich nicht tun kann, ist, Einzelnen zu sagen: Macht ruhig Akquisitionen, aber ihr müsst jede Akquisition bei uns bewilligen lassen. Denn das würde heissen, dass der Bundesrat, der dafür - das würde ich zumindest für mich sagen - nicht kompetent genug ist, für jede Firma eine Due-Diligence-Prüfung machen und sagen müsste, ob das jetzt opportun ist oder nicht. Dafür wäre der Bundesrat wohl nicht die geeignete Behörde. Das ist der Stand heute.

Nun stellen wir aber tatsächlich fest - da gebe ich Ihnen recht -, dass einige der Akquisitionen je länger, je mehr Fragen aufwerfen, auch zur Konkurrenz zu anderen Firmen, zur preislichen Situation. Das gilt nicht nur für die Post. Die Motion Rechsteiner Thomas 21.4595, die letzte Woche vom Ständerat und somit von beiden Räten angenommen wurde, lautet sehr ähnlich wie Ihre Motion. Das heisst, der Bundesrat ist gehalten, die aktuelle Situation bei der Führung, den strategischen Zielen und der Wahl des Verwaltungsrates zu überprüfen und Ihnen allfällig neue Vorschläge zu unterbreiten. Das werden wir gestützt auf diesen Auftrag machen.

Heute ist es wirklich so: Wir wählen den Verwaltungsrat, definieren die strategischen Ziele, überprüfen sie alle vier Jahre, also in regelmässigen Abständen, und passen sie an. Wenn wir das ändern wollen, dann müssen wir ein anderes Führungsprinzip definieren. Gestützt auf die Motion Rechsteiner Thomas können wir das machen. Die Stellungnahme des Bundesrates zu Ihrer Motion wurde nach der Stellungnahme zur Motion Rechsteiner Thomas veröffentlicht. Ich sage das der Transparenz halber. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Corporate Governance, wie wir sie handhaben, wie ich sie erläutert habe, richtig ist und dass allenfalls im Einzelfall die strategischen Ziele angepasst werden müssen - mehr nicht. Deshalb beantragt er die Ablehnung Ihrer Motion.

Aber ich wollte sagen: Wir haben so oder so den Auftrag, eine Überprüfung zu machen, und werden sie auch machen. Es entspricht auch meinem Willen, auch wenn ich nach wie vor relativ neu in meiner Funktion bin, dass wir diese Überprüfung machen können, weil es sehr, sehr viele Diskussionen zu dieser Frage gibt. Dass diese hier im Rat dann transparent diskutiert wird, erachte ich als richtig.