Egger Mike · Nationalrat · 2024-03-13
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat wird mit meiner Motion, die ich mit einem Mitarbeiter eines Strassenverkehrsamts erarbeitet habe, welcher genau für diesen Bereich zuständig ist, beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die Bewilligungspflicht für Transporte mit unteilbarem Ladegut für Fahrzeuge bis zu 3 Meter Breite, 4 Meter Höhe, 30 Meter Länge, 44 Tonnen Gewicht und einer Achsenbelastung von maximal 12 Tonnen aufzuheben.
Nach geltendem Recht können die Kantone bei Transporten, welche obige Ausmasse haben, heute schon routinemässig eine schweizweit gültige Bewilligung erteilen. Besondere Abklärungen werden nicht durchgeführt. Es handelt sich also um einen rein administrativen Vorgang, um einen rein administrativen Prozess. Der Verzicht auf die Erteilung einer formellen Bewilligung und die dazugehörigen Gebühren würde zu einer beträchtlichen Entlastung sowohl der Transporteure als auch der zuständigen kantonalen Verwaltungsbehörden führen, ohne jegliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Ich weise darauf hin, und dies herauszustreichen ist mir wirklich sehr wichtig, dass es hier nicht um übergrosse Sondertransporte geht, für welche nach wie vor eine spezielle Bewilligung inklusive detaillierter Abklärungen notwendig ist. Für übergrosse Sondertransporte müssen richtigerweise weiterhin Spezialbewilligungen eingeholt werden.
Der Bundesrat beantragt leider die Ablehnung der Motion, mit dem Argument, die Aufhebung der Bewilligungspflicht könnte zu vermehrtem Missbrauch führen und zu einer Zunahme von Ausnahmetransporten auch auf Strassen, die für solche Transporte nicht geeignet sind. Diese Argumentation ist nicht haltbar. Zum einen werden Ausnahmetransporte nur durchgeführt, wenn sie aus betrieblichen oder eben wirtschaftlichen Gründen notwendig sind, denn sie sind mit einem grossen technischen, aber auch finanziellen Aufwand für die durchführenden Unternehmen verbunden. Kein normaler Transporteur oder Spediteur würde dies ohne Notwendigkeit und Dringlichkeit tun, da es einfach nicht wirtschaftlich wäre. Zum andern ist es völlig realitätsfremd, anzunehmen, dass eine Transportfirma eine Strasse wählen würde, die dazu nicht geeignet ist, denn die Routen müssen ja sorgfältig geplant werden, um einen reibungslosen und auch zeitgerechten Transport sicherzustellen.
2009, im Rahmen der damaligen Revision der Verkehrsregelnverordnung, sprach sich auch der Bundesrat für eine Aufhebung der Bewilligungspflicht aus. Sie wurde schlussendlich aber beibehalten, weil damals das Nacht- und Sonntagsfahrverbot, z.[NB]B. für die Lebensmitteltransporte, aufgehoben wurde und man das Fuder im wahrsten Sinne des Wortes nicht überladen wollte.
Alle reden immer von der Notwendigkeit, die Bürokratie abzubauen. Nun haben wir die Gelegenheit, die Bürokratie im kleinen Rahmen zu reduzieren. Es gibt mehrere Gründe, warum wir die Bürokratie unbedingt abbauen sollten: Ein Grund ist sicher die Effizienzsteigerung, die damit verbunden ist, ein anderer sind natürlich die Kostenreduktionen, die sowohl bei der Bundesverwaltung und bei den kantonalen Verwaltungen als eben auch bei unseren Unternehmerinnen und Unternehmern resultieren könnten. Insgesamt trägt der Abbau von [PAGE 487] Bürokratie dazu bei, Organisationen und Regierungen flexibler, effizienter und vor allem - und das ist mir wichtig - auch kundenorientierter zu machen, was langfristig zu einer besseren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz führt.
Lassen wir den Worten Taten folgen und heben wir diese wirklich unnütze Bewilligungspflicht auf - zugunsten der Volkswirtschaft im Allgemeinen und des Gewerbes im Besonderen. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung für die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren für bestimmte Ausnahmetransporte.