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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13

Wortprotokoll

Ich glaube, der Hauptpunkt in dieser Frage wurde schon beantwortet. Das Postulat käme nur zum Tragen, falls die Vorlage zur Eigenmietwertbesteuerung an der Urne scheitern würde. Dann würde der Bundesrat dieses als überflüssig abschreiben. Die beiden Vorhaben beissen sich demnach nicht. Es geht hier darum, dass man eine verfassungskonforme Lösung für Härtefälle im Rahmen der Eigenmietwertbesteuerung findet.

Hintergrund ist ein Bundesgerichtsurteil vom 4.[NB]August 2022 zur Tessiner Härtefallregelung bei der Eigenmietwertbesteuerung. Diese wurde als verfassungswidrig taxiert. Da auch andere Kantone ähnliche Regeln haben, ist das Urteil des Bundesgerichtes durchaus über den Kanton Tessin hinaus von Bedeutung. Wie eine verfassungskonforme Härtefallregelung aussehen müsste, lässt das Bundesgericht offen. Es hält einzig fest, dass die Lösung auf andere Weise zu erfolgen hat und bei der Festlegung des Eigenmietwerts in keinem Fall die Schwelle von 60 Prozent des Marktwerts unterschritten werden darf.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese verfassungsrechtliche Situation geklärt werden soll. Aber selbstverständlich beeinträchtigt das die Vorlage zur Eigenmietwertbesteuerung, die der Bundesrat ja unterstützt, nicht. Das Postulat würde hinfällig, wenn diese einmal in Kraft treten würde.