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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-13

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass es gerade das Ziel der Too-big-to-fail-Regulierung ist, dass staatliche Hilfe und Unterstützung vermieden wird. Der Bundesrat greift nur auf die staatliche Beihilfe zurück, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse den Schutz der Finanzstabilität und die Stabilisierung einer systemrelevanten Bank verlangt.

Artikel 10a des Bankengesetzes, auf den sich die Motion bezieht, ist auch im Lichte des öffentlichen Interesses zu sehen. Dieser Artikel verpflichtet den Bundesrat bei staatlicher Beihilfe, Massnahmen im Bereich der Vergütungen zu treffen. Er verfolgt unter anderem im öffentlichen Interesse das Ziel, dass die staatlichen Mittel nicht zur Ausrichtung von variablen Vergütungen verwendet werden, sondern zur Stabilisierung der Bank. Sie können sich erinnern, dass das Eidgenössische Finanzdepartement kurz nach dem Untergang der Credit Suisse auch die Ausschüttung von variablen Vergütungen untersagt hat. Die staatliche Beihilfe wirkt also dem unkontrollierten Verlust von Arbeitsplätzen entgegen und hat damit eigentlich schon einen sozialen Effekt.

Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen. [PAGE 508]