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Suter Gabriela · Nationalrat · 2024-03-13

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Systemrelevante Banken sind "too big to fail", zu gross, um in Konkurs gehen zu dürfen. Der Ausfall hätte schlimme Folgen für die Schweizer Volkswirtschaft, für das schweizerische Finanzsystem und würde auch zu grossen internationalen Verwerfungen führen. Solche Banken können nicht einfach vom Markt verschwinden, sondern müssen durch den Staat gerettet werden. Das ist in den letzten 16 Jahren bereits zweimal passiert.

Im Jahr 2008 wurde die UBS das Opfer ihrer risikoreichen Expansionsstrategie auf dem amerikanischen Markt. Sie musste mit Milliardenzahlungen durch den Staat vor der[NB]Zahlungsunfähigkeit[NB]gerettet werden. Für 54 Milliarden Franken kaufte die Nationalbank der UBS ihre Ramschpapiere ab; 6 Milliarden Franken steuerte der Bund für die Rettung der UBS bei.

Nach der Finanzkrise war man sich hier drin einig, dass eine Milliardenrettung durch den Staat und die Nationalbank nie mehr passieren darf. Und doch, Sie erinnern sich alle noch gut daran, denn es ist noch nicht lange her: 15 Jahre später, im März 2023, kam es wiederum zu einer Rettungsaktion. Gerettet werden musste diesmal die Credit Suisse, deren Kundinnen und Kunden nach einer Reihe von Skandalen das Vertrauen in die Bank verloren und im grossen Stil Geld abgezogen hatten. Bund und Nationalbank mussten Garantien in der Höhe von sage und schreibe 209 Milliarden Franken - Steuergeld notabene - abgeben, um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zu ermöglichen.

Obwohl die beiden Fälle nicht ganz vergleichbar sind, bleibt eine wichtige Erkenntnis: Wenn eine systemrelevante Bank bzw. ihre Führung Fehler macht, dann muss offenbar der Staat einspringen. Für diese faktische Staatsgarantie in Milliardenhöhe zahlt sie aber keinen einzigen Rappen. Warum? Weil das Parlament es seit 2008 nicht fertiggebracht hat, das Bankengesetz entsprechend zu ändern.

Diese Gratiskultur muss ein Ende haben. Diese Sicherheit, diese implizite Staatsgarantie, müssen die Banken dem Staat in Zukunft finanziell abgelten. Sie müssen zahlen, ähnlich dem Zins für einen Kredit. Das würde auch das Geschäftsgebaren der Führung der systemrelevanten Banken ändern. Sie würden weniger Risiken eingehen, und der Anreiz für die Aktionäre würde erhöht, dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung etwas genauer auf die Finger zu schauen.

Diese Abgeltung ist keine neue Erfindung, die meisten Kantonalbanken liefern dem Kanton für die Staatsgarantie jedes Jahr viel Geld ab. Die Aargauische Kantonalbank beispielsweise zahlt dem Kanton Aargau jährlich einen Betrag in der Höhe von 1 Prozent der gemäss banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenmittel. Im Jahr 2022 flossen so 11,9 Millionen Franken in die Aargauer Staatskasse. Die implizite Staatsgarantie ohne Abgeltung ist deshalb auch eine ungerechte Bevorzugung der systemrelevanten Banken. Diese können sich sicher sein, im schlimmsten Fall vom Staat gerettet zu werden, ohne dass sie für diese Sicherheit zahlen müssen, während die Kantonalbanken dafür eine Entschädigung leisten.

Der Bundesrat soll dem Parlament deshalb eine Vorlage unterbreiten, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Künftig soll die implizite Staatsgarantie, welche die systemrelevanten Banken geniessen, von diesen finanziell abgegolten werden. Ich höre schon die Frau Bundesrätin sagen, dass dazu im April ein Bericht erscheinen wird und dass das ja ohnehin schon in der Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes vorgesehen ist, Stichwort Public Liquidity Backstop (PLB). Allerdings wurde die Beratung der PLB-Vorlage von der WAK-S sistiert, und es ist offen, was der Ständerat damit macht. Mit der Annahme meiner Motion könnten Sie dem Begehren Nachdruck verleihen und dem Ständerat klar signalisieren, dass er die Abgeltung nicht aus der Vorlage kippen soll. Zudem steht die umfassende Revision der Too-big-to-fail-Gesetzgebung an, in der diese Thematik unbedingt vertieft behandelt werden muss.