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Töngi Michael · Nationalrat · 2024-03-13

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Die hohen Bodenpreise in der Schweiz sind einer der Gründe für die massiv überhöhten Mieten. Umgekehrt haben die massiv überhöhten Mieten dazu geführt, dass die Bodenpreise massiv angestiegen sind. Die Bodenpreise zeigen auf, was man eben aus einer Mietliegenschaft herausholen kann oder für Wohneigentum verlangen kann. In vielen Regionen sind die Grundstückpreise in den letzten, ich sage jetzt, zehn oder fünfzehn Jahren um das Doppelte angestiegen.

Diese exzessiv hohen Bodenpreise machen es für den gemeinnützigen Wohnungsbau extrem schwierig, überhaupt noch selber bauen zu können. Die Landkosten führen dazu, dass zum Teil 60 Prozent der Anlagekosten für das Land gebraucht werden müssen. Das ist, weil nur etwa 20 bis 30 Prozent für die Liegenschaft berechnet werden dürfen - viel zu viel für eine Wohnbaugenossenschaft, die noch bauen will.

Immerhin haben wir in diesem Bereich mit der Grundstückgewinnsteuer bei einem Verkauf die Möglichkeit, einen Teil dieser Wertzuwächse abzuschöpfen. Die Steuer ist ein kleines Korrektiv zur hohen Gewinnmarge, die im Grundstückbereich vorhanden ist. Heute muss diese Steuer erhoben werden, sie wird aber kantonal ausgestaltet, sie geht teilweise an die Kantone und teilweise an die Gemeinden, und sie ist je nach Kanton unterschiedlich hoch. Allerdings handelt es sich um namhafte Beträge. In der Stadt Zürich waren es vorletztes Jahr z.[NB]B. 421 Millionen Franken.

Es ist deshalb logisch, von der Grundstückgewinnsteuer etwas zur Seite zu legen und diese Gelder für die Wohnbauförderung zu reservieren. Es würde ein kleiner Ausgleich geschaffen zwischen den hohen Grundstückgewinnen, der Steuer und jenen, die unter diesen hohen Preisen leiden. Denn auf dem Bodenmarkt ist klar: Die einen profitieren, und die anderen zahlen.

Natürlich können die Kantone, wie das auch in der Stellungnahme des Bundesrates steht, heute schon eine Teilzweckbindung einführen. Das kann man so machen, aber man kann als Bundesrat hier selbstverständlich auch aktiv werden. Ich habe, wenn es um die Wohnpolitik ging, in den letzten Jahren oder, so würde ich sagen, in den letzten Jahrzehnten immer wieder gehört, dass der Bundesrat sagte, das sollen die Kantone oder die Gemeinden machen. Dasselbe haben wir auch am runden Tisch gehört, der erst kürzlich stattgefunden hat. Auch dort hat der Bundesrat vor allem Massnahmen vorgeschlagen, die die Städte am Schluss umsetzen müssen; aber auf seiner eigenen Ebene hat er eigentlich nichts vorgeschlagen. [PAGE 522]

Ich glaube, Frau Bundesrätin Keller-Sutter, wenn wir daran denken, dass wir wieder vor europapolitischen Abstimmungen stehen, dann würde es dem Bundesrat gut anstehen, auch auf die wohnpolitische Frage eine Antwort zu haben und zu sagen: Wir machen etwas gegen die überhöhten Mieten in diesem Land. Ich glaube, es reicht nicht, zu sagen, es brauche etwas schnellere Baubewilligungen oder man müsse die Einsprachen etwas einschränken.

Wenn der Bund einen effektiven Beitrag zur Lösung der Wohnfrage leisten will, muss er auch grösser denken. Mit einem neuen Topf und einer Finanzierung aus einer national erhobenen Grundstückgewinnsteuer wäre das möglich. In meinem Vorschlag ist auch skizziert, dass weiterhin ein Teil an die Kantone und Gemeinden weitergegeben werden könnte.