Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-03-14
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-03-14
Wortprotokoll
Die Grüne Fraktion ist der Ansicht, dass die E-ID sehr wichtig ist und dass wir Lösungen für die digitale Welt schaffen müssen. Mit der damaligen, der ersten Vorlage waren wir aber ganz und gar nicht zufrieden. Wenn ein Staat nicht einmal in der Lage ist, seine hoheitlichen Aufgaben selbst zu erfüllen, dann hat er sie schon abgegeben. Wir stellten damals in der Kommission den Antrag, die Vorlage zurückzuweisen, damit nur der Staat eine E-ID ausstellen könne. Wir zogen diesen Antrag jedoch zugunsten eines anderen Rückweisungsantrages zurück und beantragten, diesem zu folgen.
In der Detailberatung brachten wir damals verschiedene Verbesserungsvorschläge ein, die vor allem die Rollenverteilung und die Datenschutzbestimmungen betrafen und den Fokus darauf legten. Sollte die Vorlage, sagten wir damals, nicht zurückgewiesen werden und sollten unsere Verbesserungsanträge nicht durchkommen, so würden wir, das war für uns klar, das Gesetz nicht unterstützen. So diskutierten wir damals anlässlich der Beratung vom 20.[NB]März 2019, vor fast punktgenau fünf Jahren, über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste; das waren unsere Argumente.
Nach mehreren Sitzungen, Beratungen, vielen Verbesserungsanträgen unsererseits, die nicht durchkamen, also nach Niederlagen, und nach einem erfolgreichen Referendum mit einer wuchtigen Ablehnungsquote von fast zwei Dritteln beraten wir heute über eine neue Vorlage, das neue E-ID-Gesetz. Die damalige Abstimmung war trotzdem wichtig, auch für die Bevölkerung, damit wir die Debatte über die Digitalisierung und die diesbezügliche Rolle und Verantwortung des Staates im digitalen Zeitalter führen konnten. Im Fokus standen der Dienst an der Bevölkerung, die zentralen Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes. Nur wenige Tage nachdem die Volksabstimmung durch war, reichten sechs Parlamentarierinnen und Parlamentarier, unter anderem eben auch ein Kollege aus der Grünen Fraktion, überparteilich gleichlautende Motionen für eine Neuauflage einer vertrauenswürdigen, staatlichen E-ID ein.
Heute beraten wir diese Vorlage mit all den Anträgen der Kommissionsmehrheit, die durchgekommen und unbestritten sind. Deshalb bitte ich Sie namens der Grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und die Änderungen anzunehmen.
Wir haben uns endlich vorwärtsbewegt. Das ist sehr erfreulich, denn der Anspruch, dass wir diese wichtigen Dienstleistungen seitens des Staates anbieten können, muss eingelöst werden. Heute stellen wir die Weichen für die Zukunft. In einer Epoche der künstlichen Intelligenz und von Deep Fakes ist die Währung die Authentizität. Diese lässt sich digital nur durch hoheitliche, staatliche Legitimation erreichen. Genau das war auch unsere Forderung. Heute können wir festhalten, dass es eine E-ID geben wird, welche der Bund herausgibt und welche den Anforderungen des Datenschutzes entspricht. Es ist also eine sehr gute Vorlage, über die wir heute beraten.
Die E-ID soll kostenlos sein, das hat unser Kommissionssprecher vorhin erwähnt. Wer über eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass verfügt, soll sie erhalten dürfen. Die Beantragung erfolgt entweder in Echtzeit digital oder in einem Passbüro. Die E-ID soll so eingesetzt werden können, dass das Gegenüber lediglich die Daten erhält, welche die Benutzerin auch tatsächlich freigibt. Bei Transaktionen werden die Behörden keine Rückschlüsse ziehen können, da keine Daten gespeichert werden können. Der Einsatz der E-ID bleibt also - ähnlich wie bei der physischen Identitätskarte - eine vertrauliche Angelegenheit zwischen der E-ID-Nutzerin und der E-ID-Datenempfängerin. Die dafür notwendigen technischen Mittel setzen sich aus der sogenannten Vertrauensinfrastruktur und dem Informationssystem zusammen. Das Informationssystem ist für die Beantragung oder die Revokation einer E-ID notwendig. Die Vertrauensinfrastruktur bildet die Basis, um Aus- und Nachweise in einem Smartphone zur Verfügung zu stellen.
Die Angaben einer E-ID entsprechen jenen eines physischen Identitätsnachweises, wie ich es ausgeführt habe, d.[NB]h., die E-ID enthält Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und andere Merkmale, die notwendig sind. Begrüssenswert ist aus Sicht der Grünen Fraktion, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich vorsieht, dass die E-ID so gestaltet sein muss, dass sie auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden kann.
Einer der wichtigsten Aspekte für uns ist die dezentralisierte Datenspeicherung. Das ist einer der wichtigsten Aspekte bezüglich Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit der neuen E-ID. Denn Cyberangriffe und Datendiebstähle sind Realität. Deshalb braucht es auch genügenden Schutz. Die Daten der E-ID sollen sich ausschliesslich auf dem Smartphone befinden und nirgendwo sonst gespeichert werden.
Der Bundesrat hat das Gesetz so technologieneutral wie möglich formuliert, um auf Entwicklungen reagieren zu können, was ebenfalls sehr wichtig ist. Schliesslich war für die Grüne Fraktion wichtig, dass ein Missbrauch sanktioniert werden kann. Beim früheren Entwurf wurde auch über ein Aufsichtsorgan diskutiert, und wir haben entsprechende Anträge eingereicht. Gemäss Bundesrat bräuchte es für verwaltungsrechtliche Sanktionen ein unabhängiges Aufsichtsorgan, das solche Sanktionen verhängen könnte. Aufgrund der hohen Kosten und der geringen Vorteile eines solchen Mechanismus verzichtete der Bundesrat aber darauf. Strafrechtliche Sanktionen seien nicht das beste Mittel gegen Überidentifizierung.
Hier sollten die Massnahmen im Datenschutzgesetz (DSG) geregelt werden, da sie nicht nur die E-ID betreffen, sondern auch andere wichtige Bereiche tangieren. Wir halten es für sehr wichtig, dass die E-ID jetzt auch im Rahmen des DSG beraten wird und dass der Datenschutzbeauftragte bei den Beratungen zur E-ID dabei war. Die im DSG bereits enthaltenen Sanktionen sollten im Licht dieses Phänomens neu analysiert werden, was die Grüne Fraktion sehr begrüssen würde und weiterhin verfolgen wird.
Die Grüne Fraktion ist der Meinung, dass mit den jetzt vorliegenden Anträgen, welche die Grüne Fraktion alle bei der alten Version auch eingebracht hatte und die damals im Parlament leider nicht durchkamen, endlich eine Vorlage auf dem Tisch liegt, die sie sehr gerne unterstützt. Mit der Rückendeckung der Bevölkerung konnte diese neue Vorlage ausgearbeitet werden, da einerseits die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und der Verwaltung, wie das auch unsere Kommissionssprecher erwähnt haben, und andererseits die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und überparteilich möglich war.
Wir werden daher auf die Vorlage eintreten.