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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-05-06

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-06

Wortprotokoll

Meine Kollegen Walker und Müller haben bereits einige Bemerkungen angebracht, die ich auch gerne vorgetragen hätte. Ich bin froh, dass Kollege Walker diese offensichtliche Fehlformulierung korrigieren will, und wir unterstützen diesen Antrag.

Als Pensionskassenpraktiker muss ich allerdings auch sagen, dass mich die Regelung der Überschussverteilung doch etwas wundert. 90 Prozent der Überschüsse sollen verteilt werden, Verluste hingegen auf das Folgejahr vorgetragen werden. Das heisst doch: Versicherte, die die Kasse verlassen, nehmen die Gewinne mit, die Verluste hinterlassen sie den Verbliebenen. Es sollen offensichtlich auch Gewinne verteilt werden, die nicht realisiert wurden und die teilweise künstlich sind. Es geht ja nicht nur um die Aktien, die erwähnt wurden; das gleiche Problem haben wir bei den Liegenschaften und bei den Beteiligungen an privaten Unternehmen. Was diese Aktiven wert sind, weiss man ja erst, wenn man sie verkauft hat.

Ich bin der Meinung, dass man sachlich nicht einen generellen Ausschüttungssatz festlegen kann. Die Ausschüttungsquote hängt nämlich nicht nur vom Überschuss, sondern auch von den Risiken der Anlagen und den vorhandenen Schwankungsreserven ab. Deshalb ist es meines Erachtens für den Ständerat tatsächlich lohnend, diese Frage noch zu vertiefen.

Die Festlegung eines 90-prozentigen Satzes ist aber meiner Meinung nach auch ordnungspolitisch nicht sehr sinnvoll. Wir sollten doch den Wettbewerb, den wir mit mehr Transparenz fördern wollen, nicht sogleich wieder mit Einschränkungen reduzieren.

Ich bin der Meinung, dass wir diesem Antrag zustimmen sollten.