Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2024-03-14
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-14
Wortprotokoll
Wir hatten ja gestern die letzte Differenzbereinigungsrunde, und wir bereinigten in dieser Differenzbereinigungsrunde drei von [PAGE 557] vier Differenzen zugunsten des Ständerates. Wir hofften gestern als Rat, dass wir dann die letzte verbleibende Differenz in der Einigungskonferenz zugunsten des Nationalrates entscheiden könnten. Vorweg: Dies traf nicht so ein.
Bestehen blieb nach der gestrigen Debatte die Differenz bei Artikel 41b, bei dem es um die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge geht. Der Bundesrat sah in seinem Entwurf vor, dass insgesamt 30 Millionen Franken aus dem Reinertrag der Verbrauchssteuer auf Treibstoffe zur Verfügung gestellt werden, um Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen und auf öffentlichen Parkplätzen zu unterstützen. Der Ständerat strich diese Bestimmung in der ersten Runde. Der Nationalrat suchte einen Kompromiss und senkte den Betrag auf 20 Millionen Franken. Der Ständerat wollte immer noch nichts davon wissen und hielt an seinem Streichungsbeschluss fest. Der Nationalrat versuchte noch einmal einen Kompromiss und strich die öffentlichen Parkplätze; die Regelung sollte also nur noch für Mehrparteiengebäude und Betriebe mit mehreren Arbeitsplätzen gelten. Der Ständerat wollte wieder nichts davon wissen. Der Nationalrat blieb gestern in diesem Punkt ebenfalls hart und schickte die Differenz mit dem Kompromissantrag in die Einigungskonferenz.
Die Argumente für die Version des Nationalrates waren eben genau die staatspolitischen Überlegungen der Kommission, man möge doch dem Bundesrat und dem Nationalrat in diesem Punkt entgegenkommen; es handle sich mittlerweile nicht mehr um eine wahnsinnig grosse und dazu um eine wirklich zielgerichtete Unterstützung, nämlich nur noch um die Unterstützung für Mehrparteiengebäude und Betriebe mit mehreren Arbeitsplätzen. Das war das Argument, das für den Nationalrat sprach.
Gegen die Version des Nationalrates und für die Streichung, die der Ständerat wollte, sprach das Argument, dass die Durchdringung mit der Elektromobilität ohnehin stattfinde, dass die Ladestationen entsprechend in einem Markt seien, der floriere, und dass man mit einer Förderung nur Mitnahmeeffekte generiere. Dieses Argument obsiegte in der Einigungskonferenz. Mit 14 zu 12 Stimmen beschloss die Einigungskonferenz also, keine Förderung der Ladeinfrastrukturen im CO2-Gesetz zu verankern.
Der Gesamtentwurf ohne diese Förderung wurde von der Einigungskonferenz dann mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, dies natürlich in der Meinung, dass deswegen - es handelt sich hier nicht mehr um den zentralsten Punkt der Vorlage - dann nicht das gesamte Gesetz abgeschossen werden sollte. Es gibt zahlreiche weitere[NB]Tatbestände,[NB]die[NB]hier[NB]wichtig sind und die für die Zukunft sowohl klima- als auch wirtschaftspolitisch äusserst relevant sind.
Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, ihrem Antrag zu folgen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das tun.