Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2003-05-06
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Zum Koordinationsabzug, zu den verschiedenen Modellen: Unsere Fraktion und die Minderheit I, der auch Mitglieder anderer Fraktionen angehören, beantragen, grundsätzlich am Modell festzuhalten, welches wir im letzten Jahr hier beschlossen haben, nämlich die Umstellung von einem fixen auf einen flexiblen Koordinationsabzug. Es gibt allerdings eine wichtige Differenz: Wir möchten den Koordinationsabzug nicht auf 18 990 Franken absenken, sondern wir möchten den heutigen nominellen Betrag von 25 320 Franken einfrieren und so lange mit einer Anhebung zuwarten, bis der Betrag von heute 18 990 Franken real erreicht ist.
Wir wehren uns entschieden gegen das Modell Triponez, welches einfach in den alten Gleisen weiterfahren will und gar nichts für die Lösung der Situation der Teilzeitbeschäftigten und der Personen mit kleinen Löhnen tut. Wir halten es für verantwortungslos, wenn die Altersgutschriften der älteren Arbeitnehmer noch weiter erhöht werden, während gleichzeitig grosse Gruppen von Beschäftigten da sind, die dem Obligatorium nicht unterstehen, für die keine Beitragspflicht besteht. Ich erinnere Sie an die Teilzeitbeschäftigten, an junge Personen unter 25, an Temporärbeschäftigte oder solche mit mehreren Stellen, wo der Koordinationsabzug seine Wirkung immer von neuem entfaltet. Diese Segmentierung in teure Alte und Gratisbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte usw. ist unsinnig; sie schafft unnötige Not und sorgt für Deckungslücken im Alter.
Wir kommen auch nicht darum herum, uns über die schizophrene Haltung jener Kreise zu wundern, die von den Beschäftigten bei jeder Gelegenheit Flexibilität verlangen, und zwar mehr Mobilität, Lohnflexibilität, Beschäftigung an verschiedenen Arbeitsstellen, Teilzeitarbeit usw., aber nichts dafür tun, dass diese flexiblen Arbeitskräfte nachher gleichwertig in der Pensionskasse versichert werden. Deshalb meinen wir, dass die Lösung, die unser Rat hier einmal im Grundsatz beschlossen hat, nämlich eine prozentuale Festsetzung des Koordinationsabzuges, das richtige Modell ist. Wenn wir diese Eckwerte einfrieren, dann haben wir zusätzliche Vorteile, die ich Ihnen kurz aufzählen möchte.
Bei einem Einfrieren des unteren Grenzbetrages haben Sie im Moment überhaupt keine Prämienerhöhungen - für niemanden. Im Gegenteil, Sie haben eine Prämiensenkung, weil die heutigen Sondermassnahmen gemäss Botschaft des Bundesrates wegfallen würden. Im Modell, das wir Ihnen vorschlagen, wird dann mit der Inflation die versicherte Lohnbasis während etwa 10 bis 20 Jahren erweitert. Das ist eine lange Anpassungsfrist, das hat auch Nachteile; aber die Leute wachsen ins Obligatorium hinein, das ist eine Erweiterung der Lohnbasis in homöopathischen Dosen. Das Modell verzichtet, wie gesagt, auf höhere Altersgutschriften. Das ist ein zentraler Vorteil, den wir bei allen anderen Lösungen - bei derjenigen des Bundesrates und im Modell Triponez bzw. Ständerat - nicht haben. Wir lösen das Problem, wir verbessern eben die Ersatzquote im Alter. Schauen Sie die heutige Rentenformel an: Sie schafft im unteren Mittelstand grosse Not. Es sind nicht die ganz Armen, die Ergänzungsleistungen bekommen, sondern es sind Personen mit Erwerbseinkommen zwischen 2000 und 3000 Franken. Dort beträgt die Altersrente heute rund 60 Prozent. Ich frage Sie: Können Sie im Alter von 60 Prozent von 3000 Franken vernünftig leben? Ich glaube, das ist in unserem Land, bei den heutigen Preisen, einfach nicht möglich. Das heisst, wir müssen dort die Rentenformel korrigieren. Das ermöglichen wir mit einer Flexibilisierung des Koordinationsabzuges.
Wir möchten hier der Mehrheit zugute halten, dass auch ihr Modell die Lohnbasis erweitert, aber es ist eben nur eine halbe Lösung, es ist nicht ausbaufähig, und es schafft nicht wirklich Gerechtigkeit für die Leute mit kleinen Löhnen und die Teilzeitbeschäftigten.