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Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · 2024-03-14

Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-14

Wortprotokoll

Im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates spreche ich zur Motion Müller Damian 23.3673, "Finanzierung der Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitswesen". Mit der am 13.[NB]Juni 2023 eingereichten Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine gesetzliche Grundlage für eine national einheitliche Vergütungspflicht für Kosten für das Dolmetschen bei Gesundheitsdienstleistungen zu schaffen, um die Verständigung zwischen Patientinnen und Patienten mit medizinischen Leistungserbringenden zu garantieren.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 6.[NB]September 2023 zwar das Ziel der einheitlichen Vergütungspflicht unterstützt, aber diese Motion lehnte er ab. Es brauche für die Umsetzung keine Gesetzesänderung, eine solche solle vielmehr über die Tarifpartner ausgehandelt werden. Die entsprechenden Kompetenzen sind im KVG schon vorhanden und könnten nur noch vereinheitlicht werden, falls ein Bedarf existent ist. Sollten sich die Tarifpartner nicht einig werden oder ganz in eine andere Richtung abdriften, so hat der Bundesrat sogar die Möglichkeit, einzugreifen und die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen.

Als Erstrat nahm der Ständerat diese Motion allerdings mit 19 zu 14 Stimmen bei 9 Enthaltungen an.

Unsere Kommission hat an der Sitzung vom 18.[NB]Januar 2024 unter dem Vorsitz von Frau Gysi über diese Motion beraten und befunden. Die Meinungen gingen in dieser Frage zum Teil auseinander, und die Debatte war von einigen Emotionen, aber auch Fakten geprägt. Eine Minderheit war für eine Zustimmung zur Motion, zusätzlich gab es innerhalb der Parteien unterschiedliche Meinungen. Doch bei der Abstimmung haben die Mitglieder der Kommission mit 9 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Motion Müller Damian abgelehnt. Nachfolgend versuche ich Ihnen den inhaltlichen Verlauf der Diskussionen aufzuzeigen.

Die Grundversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Diese umfassen diverse Untersuchungen und Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte und einige nichtärztliche Leistungen. Den Patienten ist es jederzeit möglich und freigestellt, Ärzte aufzusuchen, die diese Sprachkenntnisse haben oder anbieten. Sie können aber auch Verwandte und Betreuer mitbringen, um die Sprachbarrieren zu überwinden. Es wäre ein zu grosser Kostentreiber im Gesundheitswesen, hier auf professionelle Dolmetscher zu setzen.

Es gab Voten, die zum Ausdruck brachten, dass es dem Motionär um einen fairen Zugang zur Gesundheitsversorgung gehe; das betreffe gehörlose Personen sowie Kriegsflüchtende. Die Sicherstellung der Dolmetschertätigkeiten wird für den stationären und ambulanten Bereich gewünscht und soll vereinheitlicht werden. Wenn es zur Umsetzung von Efas kommt, werden die Kantone neu im stationären und im ambulanten Bereich mitfinanzieren.

Die Meinung, dass mit einer garantierten sehr guten Übersetzung die nachfolgenden Gesundheitskosten reduziert werden könnten, wurde von den Kommissionsmitgliedern nur zum Teil unterstützt. Eine professionelle Übersetzung sei schlicht übertrieben und nicht zielführend, da dies erneut eine grosse Dienstleistungsindustrie auslösen werde. Eine weitere Darlegung wurde in Bezug auf Notfallstationen und Spitäler eingebracht, und zwar bezüglich einer möglichen Unterstützung durch die Digitalisierung und durch KI. Es dürfe nicht passieren, dass neue Möglichkeiten nicht genutzt oder nicht mit einbezogen werden.

Im Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass in Notfällen wohl der Betroffene froh sei, dass er behandelt werde, und in diesen Fällen wohl nicht gross gesprochen, sondern gehandelt werde. Alles andere, das planbar ist, könne vorbereitet werden. Dazu gibt es entsprechend Medizinstudenten, die solche Aufgaben oder Studien gerne anpacken und Diagnosen begleiten können.

Es sollte im Interesse eines Gelingens der Tarifverhandlungen sein, die Entschädigung zu regeln, dies muss nicht vom Bundesrat angeordnet werden. Erst dann, wenn die Verhandlungen in eine falsche Richtung oder zu keinem Abschluss führen, muss sich der Bundesrat verpflichtet fühlen, der weiteren Vermittlung zu Tarifverhandlungen Hand zu bieten. Denn wenn es bezüglich der Kosten etwas nützt, sind die Tarifpartner sicher gewillt, Verbesserungen vorzunehmen.

Gemäss Büro Bass leben in der Schweiz zurzeit schätzungsweise 200[NB]000 anderssprachige Personen, die nicht in der Lage sind, sich in einer gängigen Landessprache zu verständigen, was vor allem bei Einsätzen im Bereich Gynäkologie und Geburten problematisch ist. Anders ist es bei den Hausärzten. Man kann in den peripheren Gebieten kaum jemanden zum Dolmetschen finden und muss andere Wege zur Verständigung finden oder grosse Wegspesen vergüten.

Aus der Sicht der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.