Grossen Jürg · Nationalrat · 2024-04-15
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-04-15
Wortprotokoll
Bei diesem Gesetz geht es im Wesentlichen darum, Klarheit zu schaffen, wie die Telearbeit besteuert wird. Die getroffenen zwischenstaatlichen Regelungen mit Frankreich und Italien bedürfen der Rechtssicherheit im Schweizer Recht. Deshalb beraten wir die Vorlage, welche die Grünliberale Fraktion im Grundsatz unterstützt. Die mit Frankreich und Italien getroffenen Lösungen führen dazu, dass die in diesen Staaten verrichtete Telearbeit bis zu einem gewissen Grad weiterhin in der Schweiz besteuert wird. In Bezug auf Frankreich gilt für die Besteuerung die Obergrenze von jährlich 40 Prozent der Arbeitszeit. Bezüglich Italien sind es 25 Prozent. Leider war es dem Bundesrat offenbar nicht möglich, einheitliche Regeln für alle Länder zu verhandeln. Trotzdem ist das Anliegen unterstützungswürdig. Unter dem Strich geht es letztlich darum, das Steuersubstrat von rund 220[NB]000 in der Schweiz tätigen Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Frankreich und etwa 90[NB]000 aus Italien in der Schweiz zu behalten. Dieser Teil der Vorlage, meine Damen und Herren, ist so weit unumstritten und wurde geschlossen befürwortet.
Nun gibt es aber, wie gehört, eine neue, vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung im Gesetz, welche Wellen geschlagen hat. Hinsichtlich dieser Ergänzung besteht eine Differenz. Demnach sollen Seeleute für die Erwerbstätigkeit an Bord von unter Schweizer Flagge betriebenen Seeschiffen von der Besteuerung ausgenommen bleiben. Umgekehrt sollen aber Personen auf Schiffen, welche nicht unter Schweizer Flagge fahren, die Quellensteuer abliefern.
Es war in der Kommission, wie gehört, unklar, ob die heutige gesetzliche Regelung funktioniert und in welchen Fällen tatsächlich Steuern bezahlt bzw. in welchen Fällen eben keine bezahlt werden. Dieser Punkt konnte in der Kommission nicht zufriedenstellend geklärt werden, und der Steuerverwaltung wurde noch ein Kurzbericht in Auftrag gegeben. Dieser Bericht wiederum, welchen wir nun nach der Kommissionssitzung in der vergangenen Woche erhalten haben, zeigt auf, dass offenbar ein Kanton die Quellensteuern bei nicht unter Schweizer Flagge fahrenden Schiffen ebenfalls nicht erhebt. Das ist selbstverständlich nicht in unserem Sinne, weshalb wir von der Grünliberalen Fraktion aufgrund dieser neuen Erkenntnis bei Ziffer 1 Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f nun die Minderheit unterstützen werden. Diesen Punkt muss der Ständerat aber unbedingt noch einmal sauber klären, egal, wie sich heute die Mehrheitsverhältnisse präsentieren.
Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Gesetz die Besteuerung nicht nur von Telearbeit, sondern auch von anderen im Ausland geleisteten Arbeiten betroffen ist, schlagen wir zudem vor, spätestens in der Redaktionskommission den Titel des Gesetzes wirklich dem Inhalt anzupassen.