Lexipedia

Rossi Viktor · 2024-04-15

Rossi Viktor · Bern · 2024-04-15

Wortprotokoll

Im Rahmen der Schwerpunktprogramme zur Behindertenpolitik 2023-2026 sieht der Bundesrat auch Massnahmen vor, die zum Ziel haben, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung den Zugang zu Informationen zu erleichtern. Bereits heute stellt der Bund deshalb Texte und Erklärvideos zur Verfügung, die in einer einfach verständlichen Sprache verfasst sind. Der Bundesrat prüft auch die Bereitstellung von ausgewählten Informationen in sogenannter Leichter Sprache.

Vielen Personen ist nicht bekannt, was sich genau hinter der Bezeichnung "Leichte Sprache" verbirgt. Es geht dabei nicht einfach um leicht verständliche Standardsprache. Leichte Sprache ist eine eigene Sprachform mit stark vereinfachtem Satzbau und Wortschatz, die speziell für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen entwickelt wurde. Texte in Leichter Sprache müssen von besonders ausgebildeten Fachpersonen verfasst werden. Heute muss der Bund dafür mehrheitlich auf private Anbieter zurückgreifen. Dadurch entstehen wesentlich höhere Kosten als bei der Erstellung von Texten in einfach verständlicher Standardsprache. Umso wichtiger ist es deshalb, eine sinnvolle Auswahl zu treffen, welche Informationen der Bund in Leichter Sprache zur Verfügung stellen soll. Eine solche Auswahl muss auf einer Gesamtsicht beruhen, wie sie im Rahmen der Behindertenpolitik erarbeitet wird. Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als nicht zielführend, bereits jetzt vorzuschreiben, dass bestimmte Publikationen in Leichte Sprache zu übertragen sind.

Auch um Erfahrungen zu sammeln, hat der Bund 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes eine Wahlanleitung - es wurde vorhin erwähnt - in Leichter Sprache erstellt. Die Auswertung dieses Pilotprojektes ist noch im Gang. Als weitere Massnahmen werden durch die Bundeskanzlei Weisungen zur Sicherstellung der Qualität von Texten in Leichter Sprache ausgearbeitet. Zudem wird beim Generalsekretariat des EDI ein Kompetenzzentrum für die Übertragung von Texten in Leichte Sprache geschaffen. Dieses soll unter anderem die Ämter betreffend die Auswahl, Priorisierung und Veröffentlichung von Informationen in Leichter Sprache beraten.

Aus diesem Grund und weil es, wie erwähnt, nicht zielführend ist, jetzt bestimmte Informationen bzw. Publikationen vorzugeben, die bereits übersetzt werden müssen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.