Reimann Lukas · Nationalrat · 2024-04-16
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-04-16
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst der Bundeskanzlei und auch der Bundespräsidentin danken. Im Laufe der Beratungen haben sie doch viele, auch schwierige Fragen immer gut beantwortet. Vielen Dank dafür.
In Block 1 ist die Aussen- und Europapolitik ein sehr wichtiges Thema. In der Aussen- und Europapolitik braucht der Bundesrat eine Kurskorrektur. Die Sondierungsgespräche mit der EU verliefen nach dem Motto "Viel Lärm um nichts". Die für eine souveräne Schweiz nicht akzeptablen institutionellen Regeln sind fast unverändert Teil der Paketlösung. Der Bundesrat hat gemäss Verhandlungsleitlinien keine Ambitionen, in diesen Fragen Verbesserungen zu erreichen. Der erwartbare Vertragsabschluss entspricht so einem Rahmenabkommen 2.0.
Mit seinen Verhandlungsleitlinien riskiert der Bundesrat, dass die im Vergleich zur EU besseren Rahmenbedingungen der Schweiz erodieren und dass unser Erfolgsmodell gefährdet wird. Wir sind nicht in allen Statistiken besser als die EU, weil wir alles gleich machen wie die EU, sondern weil wir es ein bisschen weniger bürokratisch, weniger zentralistisch und bürgernäher machen. Die Einschränkungen der Schweizer Demokratie durch die faktisch automatische Übernahme von EU-Recht würde weit über das diskutierte Mass hinausgehen. Und gerade das EGMR-Urteil zur Beschwerde der Klimaseniorinnen sollte uns Warnung genug sein, was passieren kann, wenn man solche Verträge unterzeichnet. Materiell kommt jeder, der das Common Understanding durchliest, zum Schluss, dass der Bundesrat bei seinem Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit der EU die zentralen Fragen ausklammert und dass er keine Fortschritte erzielt hat. Vielmehr schenkt er damit alten Wein - und keinen guten! - in neuen Schläuchen ein.
Punktuelle Verbesserungen stehen diversen Verschlechterungen gegenüber. Ein Rahmenabkommen 2.0 würde die Schweiz ebenso umfassend an die EU binden wie der gescheiterte erste Vertragsentwurf. Wenn sich der Bundesrat das Ziel gesetzt hat, mit einer Verbreiterung der Verhandlungsmasse mehr Spielraum zu gewinnen und spezielle Richtlinien zu erreichen, zum Beispiel bei der Personenfreizügigkeit, so ist er damit auf der ganzen Linie gescheitert. Auch seine Ambitionen für die Verhandlungen bleiben sehr bescheiden. Er sagt lediglich, dass beim Lohnschutz und [PAGE 668] bei der Spesenregelung noch Verbesserungen erzielt werden sollen.
Ohne klare Kurskorrektur riskiert der Bundesrat, dass die besseren Rahmenbedingungen der Schweiz im Vergleich zur EU verschwinden, und er gefährdet so das Erfolgsmodell Schweiz. Und genau darum, um das Erfolgsmodell Schweiz, geht es ja in diesem Kapitel der Legislaturplanung. Mit keinem Wort geht der Bundesrat darauf ein, dass sich die Schweiz und auch die EU seit der EWR-Abstimmung weiterentwickelt haben. So haben in der EU Protektionismus, Bürokratie und Zentralismus zugenommen, die wirtschaftliche Bedeutung hingegen hat abgenommen. Seit dem Start des Binnenmarktes 1993 hat sich der Anteil der EU an der weltweiten Wirtschaftsleistung halbiert. Der Exportanteil am BIP der Schweiz ist seit der Jahrtausendwende von 50 auf 70 Prozent gestiegen. Dabei hat klar eine Diversifikation der Exporte stattgefunden. So sind beispielsweise die USA das wichtigste Exportland, nicht mehr Deutschland. Vergessen geht zudem, dass die EU mindestens so stark vom Handel mit der Schweiz profitiert wie umgekehrt. Die EU erzielt mit der Schweiz regelmässig einen Handelsbilanzüberschuss in Milliardenhöhe, ohne dass wir für den Zugang zum Schweizer Binnenmarkt Geld verlangen.
Es ist zu hoffen, dass solche grundsätzlichen Überlegungen in die Verhandlungen mit einbezogen werden und dass die Ambitionen des Bundesrates bei den Verhandlungen erhöht werden. Es braucht Verbesserungen bei der Personenfreizügigkeit. In der ganz zentralen Frage der Zuwanderung muss die Schweiz eigenständig regulieren können. Auch das Schiedsgericht darf in seinen Entscheidungen nicht frei sein. Es kann sich zwar an der Auslegung der EU orientieren, seine Entscheidungen dürfen aber nicht bindend sein. Die Schweizer Sicht muss ebenso berücksichtigt werden.
Das Freihandelsabkommen soll ein bilateraler Vertrag bleiben. Es ist im neuen Abkommen explizit von den institutionellen Regeln auszunehmen. Das neue Abkommen soll ebenfalls eine faire Kündigungsklausel enthalten. Wie bei jedem Vertrag sollte bei Vertragsabschluss klar sein, dass der Vertrag von den Partnern auch wieder aufgelöst werden kann. Zudem ist das Abkommen dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen, damit auch das Volk und die Kantone abschliessend darüber entscheiden können.
In den Verhandlungen muss der Bundesrat unsere Trümpfe mehr ausspielen. Er muss darauf hinweisen, dass die EU wesentlich mehr in die Schweiz exportiert als umgekehrt, dass die Schweiz über 1,5 Millionen Menschen aus der EU eine Arbeitsstelle bietet und dass die Schweiz mit den zwei besten Universitäten in Kontinentaleuropa viele Leute, auch viele EU-Bürger, ausbildet.
Die EU wollte die Schweiz nach dem EWR-Nein über die Bilateralen Verträge zur EU-Mitgliedschaft führen. Wenn sie das gleiche Ziel auch jetzt verfolgt, dann wird sie erneut scheitern. Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer will keine EU-Mitgliedschaft, und eine Mehrheit will auch keinen schleichenden EU-Beitritt. Das Erfolgsmodell Schweiz basiert auf Souveränität, Föderalismus und direkter Demokratie. Innovationskraft und Weltoffenheit sichern Wohlstand. Hausaufgaben wie beispielsweise die Energieversorgung muss die Schweiz eigenverantwortlich anpacken. Es genügt nicht, unsere Probleme einfach nach Brüssel oder an die Nato zu delegieren. Verhandlungen auf Augenhöhe bedeuten, dass man den Tisch erhobenen Hauptes wieder verlassen darf. Diesen Mut muss der Bundesrat aufbringen, wenn es ihm nicht gelingt, die EU in den entscheidenden Punkten zum Umdenken zu bewegen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Präzisierungen meiner Minderheiten in Artikel 3 Ziffer 5, Artikel 3 Ziffer 5bis und Artikel 3 Ziffer 20 zuzustimmen.