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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-04-16

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-04-16

Wortprotokoll

Als Erstes gehe ich auf zwei Anträge zum Wiederaufbau der Ukraine ein. Die beiden Anträge behandle ich dabei zusammen.

Die Minderheit Pfister Gerhard zu Artikel 17 Ziel 16 Ziffer 79 beantragt, die Formulierung "Grundsatzentscheid über den Beitrag an den Wiederaufbau in der Ukraine" zu streichen und durch die folgende Formulierung zu ersetzen: "Die Schweiz unterstützt die Ukraine beim Wiederaufbau. Es soll ein Grundsatzentscheid über Projekte, Dauer und Art und Umfang verschiedener Unterstützungsformen gefällt werden." Der entsprechende Antrag wurde in der[NB]Kommission[NB]mit[NB]10[NB]zu[NB]6[NB]Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt.

Die Kommissionsmehrheit beantragt mit Artikel 17 Ziel 16 Ziffer 79bis, dass die Verabschiedung der Ukraine-Strategie 2024-2027 als neue Massnahme in die Legislaturplanung aufgenommen wird. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 13 zu 12 Stimmen angenommen.

Der Bundesrat unterstützt die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung seit dem Beginn der militärischen Aggression Russlands am 24.[NB]Februar 2022. Über die bereits vor dem Ausbruch des Krieges für die Ukraine eingeplanten Mittel hinaus beschloss der Bundesrat bis heute drei Hilfspakete; entsprechende Nachtragskredite wurden vom Parlament bewilligt. Es ist absehbar, dass die langfristigen Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine sehr hoch ausfallen werden.

Als Zeichen seiner Solidarität mit der Ukraine entschied der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10.[NB]April 2024, diese auch weiterhin zu unterstützen. Er sieht vor, hierfür bis 2036 insgesamt 5 Milliarden Franken bereitzustellen. Bis 2028 sollen rund 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit für diesen Zweck eingesetzt werden. Für die Phase von 2029 bis 2036 beabsichtigt der Bundesrat, Finanzierungswege auch über die internationale Zusammenarbeit hinaus für einen Beitrag in Höhe von 3,5 Milliarden Franken zu prüfen. Die Beträge müssen vom Parlament im Rahmen der IZA-Botschaft gutgeheissen werden. Für die erste Phase von 2025 bis 2028 hat der Bundesrat das EDA und das WBF mit der Ausarbeitung eines Länderprogramms für die Ukraine betraut und wird im Sommer über dessen Inhalt beraten. Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung einer separaten Ukraine-Strategie und der Umformulierung des Grundsatzentscheides.

Nun zum Thema Asyl, Zuwanderung und Integration, hier gehe ich zunächst auf Artikel 18 Ziel 17 Ziffer 83 ein. Basierend auf einem Antrag in der Kommission, schlagen die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat vor, den Beschluss über den Schutzstatus S mit einem Beschluss über die parallele Weiterführung der Integrationsmassnahmen zu ergänzen. Obwohl der Schutzstatus S rückkehrorientiert ist, werden Geflüchtete aus der Ukraine während ihres Aufenthaltes in der Schweiz unterstützt, damit sie am beruflichen und sozialen Leben der Schweiz teilnehmen können. Die in der Schweiz gesammelten Erfahrungen und Fähigkeiten werden nach der Rückkehr der Personen in ihr Heimatland einen Mehrwert für die Ukraine darstellen. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen und diesem Antrag zuzustimmen.

Ich komme zum Thema Krisenbewältigung und Widerstandsfähigkeit: Der Bundesrat lehnt den Antrag der Mehrheit zu Artikel 19 Ziel 18 Ziffer 86bis ab. Die Mehrheit will folgende Massnahme in die Legislaturplanung aufnehmen: "Die Alimentierung von Armee und Zivilschutz wird mit Anpassungen am Dienstmodell langfristig sichergestellt. Es darf keine Unterbestände geben." Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit Stichentscheid angenommen.

Der Bundesrat bittet Sie, diesen Entscheid nochmals zu überdenken. Er lehnt den Antrag ab, weil er erstens die bestehenden Alimentierungsprobleme bei Armee und Zivilschutz schon erkannt und das VBS mit der Analyse der Bestände und der Entwicklung von Varianten für die Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems beauftragt hat. Die derzeit laufenden Vertiefungsarbeiten werden dem Bundesrat Ende 2024 unterbreitet. Zweitens hat die Armee mit dem Abschluss der Weiterentwicklung der Armee verschiedene kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Sicherung der Bestände ergriffen, deren Wirksamkeit noch nicht abschliessend beurteilt werden kann. Dem Parlament wird in der zweiten Hälfte 2024 die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes unterbreitet, mit der die Zivilschutzbestände nachhaltig gesichert werden sollen. Ob dem Parlament darüber hinaus eine Änderung des Dienstpflichtsystems beantragt werden[NB]soll[NB]und[NB]wie[NB]diese[NB]gegebenenfalls ausgestaltet werden soll, lässt sich erst nach Abschluss dieser Arbeiten beurteilen. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, den Antrag abzulehnen.

Ebenso lehnt der Bundesrat den Antrag der Minderheit zu Artikel 20 Ziel 19 Ziffer 93ter ab. Dieser schlägt die Aufnahme der Massnahme "Verabschiedung der Botschaft zum Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW)" vor. Die Kommission lehnte den Antrag mit Stichentscheid ab. An seiner Sitzung vom 27.[NB]März 2024 beschloss der Bundesrat auf Basis einer erneuten umfassenden Auslegeordnung, dass es in der aktuellen Lage keinen Anlass für eine Neupositionierung zum 2021 in Kraft getretenen Kernwaffenverbotsvertrag gibt. Teil der neuen umfassenden Auslegeordnung waren dabei der neue Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe sowie der Bericht zum Postulat Dittli 22.3800. Im Rahmen der Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025 setzt sich der Bundesrat für die Eindämmung der nuklearen Risiken und die Entwicklung von verifizierbaren künftigen Abrüstungsverträgen ein. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb ausdrücklich, diesen Antrag abzulehnen.

Als letzten Antrag zur Leitlinie 3 behandle ich den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 20 Ziel 19 Ziffer 93bis. Diese beantragt die Aufnahme der Massnahme "Sicherstellung des nationalen polizeilichen Datenaustausches (Polap) innerhalb der Schweiz". In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 21 zu 2 Stimmen angenommen.

Die nationale polizeiliche Abfrageplattform Polap wird bereits implementiert. Die technischen Arbeiten für diese Plattform sind weit fortgeschritten. Es fehlt aber noch die rechtliche Grundlage für die Abfrage von Daten zwischen den Kantonen. Auf Kantonsebene wird aktuell an einem Konkordat gearbeitet. Kommt das Konkordat nicht zustande, würde der Bund gesetzgeberisch tätig werden. Der Bund hat aber im Moment nicht die Kompetenz, um den kantonalen Datenaustausch selbst zu regeln. Es wäre deshalb eine Verfassungsänderung notwendig. Eine solche Verfassungsanpassung würde der Bundesrat dann im Rahmen der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) vorlegen. Diese BPI-Botschaft ist bereits im Bundesbeschluss über die Legislaturplanung und unter Ziffer 93 auf der Fahne aufgeführt. Aus diesen Gründen bedarf es keiner weiteren, gesonderten Massnahme zu Polap. Deshalb bitten wir Sie, den Antrag abzulehnen.