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Jans Beat · Bundesrat · 2024-04-17

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-04-17

Wortprotokoll

Die Motion verlangt einen Aufnahmestopp - jetzt. Die Schweiz ist völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf die Stellung eines Asylgesuchs sowie die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots zu garantieren. Aus diesem Grund ist es weder zulässig, den Zugang zum Asylverfahren zu beschränken, noch darf die Schweiz Personen, die Schutz benötigen, diesen Schutz verweigern. Gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention und dem darin verankerten flüchtlingsrechtlichen Rückschiebeverbot darf kein Vertragsstaat einen Flüchtling in ein Land ausweisen, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauung gefährdet ist. Durch diese Bestimmung werden nicht nur Personen geschützt, die als Flüchtlinge anerkannt wurden, sondern auch Personen, die sich im Asylverfahren befinden. Mit anderen Worten: Es darf keine Person weggewiesen werden, bevor ihr Schutzbedarf geprüft wurde.

Die Bundesverfassung wie auch das Asylgesetz haben das Non-Refoulement-Gebot der Flüchtlingskonvention übernommen. Bei Personen, die den Flüchtlingseigenschaften nicht entsprechen, muss im Rahmen des Asylverfahrens zudem geprüft werden, ob im Einzelfall Wegweisungsvollzugshindernisse bestehen. Nur wenn sich der Wegweisungsvollzug im Sinne der einschlägigen völkerrechtlichen und landesrechtlichen Bestimmungen als zulässig, zumutbar und technisch möglich erweist, darf dieser von den Asylbehörden angeordnet werden. Wie Sie sehen, ist es also völker- und verfassungsrechtlich nicht möglich, den in der Motion verlangten Aufnahmestopp für Asylsuchende zu verfügen.

Im Sinne einer glaubwürdigen Asylpolitik ist es jedoch unerlässlich, dass Personen, die einen negativen Entscheid erhalten haben, die Schweiz so rasch wie möglich wieder verlassen. Um dies zu erreichen, haben der Gesetzgeber und die Asylbehörden in den letzten Jahren die Beschleunigung der Verfahren und die Rückkehrförderung vorgenommen und erfolgreich umgesetzt. Die Zahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche ist im Vergleich zur Zeit vor der Beschleunigung auch deutlich zurückgegangen.

Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal daran, dass die Schweiz nur 2 Prozent der in Europa gestellten Asylgesuche behandeln muss. Mit anderen Worten: Ganz Europa ist davon betroffen, dass im Moment so viele Menschen wie noch nie in der Geschichte auf der Flucht sind. Es ist für alle Ebenen, die Gemeinden, die Kantone, den Bund, aber[NB]auch[NB]für[NB]alle[NB]umliegenden Länder, eine grosse Herausforderung, die wir gemeinsam bewältigen müssen, mit konkreten, umsetzbaren Vorschlägen. Diese Motion gehört nicht dazu.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.