Widmer Céline · Nationalrat · 2024-04-17
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-04-17
Wortprotokoll
Mit meiner Motion möchte ich, dass Kriegsdienstverweigerung nicht mehr automatisch als Asylgrund ausgeschlossen wird, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die betroffene Person an Kriegsverbrechen teilnehmen muss. Heute ist in Artikel 3 Absatz 3 des Asylgesetzes der Ausschluss von Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund nämlich explizit festgehalten.
Der Hintergrund, vor dem ich die Motion eingereicht habe, ist der schreckliche Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Denn dieser Krieg hat einmal mehr gezeigt und zeigt auch heute noch, dass diese Regelung nicht mehr passend ist, dass wir etwas unternehmen müssen, dass wir hier das Asylgesetz anpassen müssen. Zum Beispiel gab es eine russische Ärztin, die in die Schweiz flüchtete und hier kein Asyl erhielt, obwohl die Wahrscheinlichkeit extrem hoch war, dass sie, wenn sie zurückkehren muss, eingezogen wird und für das Putin-Regime, das sie ablehnt, in den Krieg ziehen und mutmasslich an Kriegsverbrechen teilnehmen muss.
Ich erwähne dieses Beispiel, weil es wirklich auch Frauen sind, die es betrifft. Ärztinnen, die ins Ausland flüchten, tun mit ihrer Weigerung, an diesem Krieg teilzunehmen, auch etwas, was im Urinteresse der Schweiz ist - sie helfen nämlich mit, dass die Ukraine die Demokratie gegen Russland verteidigt. Nun, es ist leider so, Sie wissen es[NB]alle,[NB]dass[NB]Russland[NB]Kriegsverbrechen begeht: in Butscha, in Mariupol und leider an vielen anderen Orten. Wir sollten alles daransetzen, dass wir Leute, die sich diesem Krieg verweigern, schützen, hier schützen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2015 festgehalten, dass eine Person Anrecht auf Asyl hat, wenn ihr eben genau das droht, wenn diese Person damit konfrontiert ist, dass ihre Truppe an Kriegsverbrechen teilnehmen müsste.
Wie ich gelesen habe, schliesst der Bundesrat nicht aus, dass eine Person, die mutmasslich an Kriegsverbrechen teilnehmen müsste, Asyl bekommt. Es ist also durchaus möglich, dass eine Person trotzdem Asyl bekommt. Ich hoffe sehr stark, Herr Bundesrat, dass das auch in der Praxis Anwendung findet. Denn es ist mir natürlich bewusst, dass hier drin nicht die Mehrheiten da sind, um jetzt das Asylgesetz anzupassen. Und trotzdem wäre es die richtige Massnahme. Es wäre auch ein starkes Zeichen gegen das Putin-Regime, dass wir nicht bereit sind, dieses indirekt durch unsere Asylgesetzgebung zu unterstützen.
Deshalb hoffe ich, dass der Bundesrat die Praxis wirklich so anpasst, wie das in seiner Stellungnahme zur Motion eigentlich zu lesen ist, und gleichzeitig bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.