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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2024-04-17

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-04-17

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsidentin der Schweizerischen Energiestiftung. Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen Nichteintreten. Wir sehen schlicht keinen Handlungsbedarf.

Das Verbandsbeschwerderecht unterliegt bereits heute strengen Vorschriften. Beschwerden werden nur dort ins Auge gefasst, wo aus Sicht der Umweltorganisation die rechtlich erforderlichen Abklärungen für die Prüfung der Zulässigkeit eines Bauprojekts mangelhaft erfolgten oder geltendes Recht nicht korrekt angewendet wurde. Durch die Ausübung des Verbandsbeschwerderechts können beschwerdeberechtigte Organisationen also nichts anderes tun, als die Einhaltung der geltenden Gesetze einzufordern.

Das Beschwerderecht der Umweltorganisationen besteht seit 1967. Es ist im Natur- und Heimatschutzgesetz sowie im Umweltschutzgesetz verankert und ist bei der Bevölkerung breit akzeptiert und gewollt. Eine nationale Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht wurde 2008 mit 66 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Der vorliegende Gesetzentwurf will nun das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz ändern und das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Einzelprojekten innerhalb der Bauzone einschränken. Dies widerspricht aus Sicht der Minderheit dem Volksentscheid von 2008. Das Beschwerderecht ist eine wichtige Stütze des schweizerischen Rechtsstaates. Das Verbandsbeschwerderecht ist zentral für die korrekte Umsetzung des Umweltschutz- und [PAGE 763] Raumplanungsrechts. Beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen verfolgen im Gegensatz zu privaten Einsprechern keine partikularen oder finanziellen Eigeninteressen. Sie handeln vielmehr im öffentlichen Interesse und sorgen dafür, dass nur rechtskonforme Projekte bewilligt werden. Ein kurzer Blick in die Statistik des Bundesamtes für Umwelt zeigt, dass im Jahr 2022 nur 54 Beschwerden von Umweltverbänden eingegangen sind. Davon wurden 30 Beschwerden gutgeheissen oder teilweise gutgeheissen. In diesen Fällen wäre also ohne die Verbandsbeschwerde rechtswidrig gebaut worden.

Die meisten Einsprachen überhaupt kommen von Privatpersonen, häufig von den Nachbarn, und eben nicht von den Verbänden. Es ist in erster Linie diesen Einsprachen von Privaten geschuldet, dass es zu Verzögerungen bei Bauvorhaben kommt. Das angebliche Ungleichgewicht zwischen bauwilligen Privatpersonen und Umweltverbänden ist nicht das Problem.

Übrigens haben in der Vernehmlassung auch mehrere Kantone den fehlenden Handlungsbedarf bemängelt. Beispielsweise fehlen dem Kanton Aargau im Begleitbericht jegliche Statistiken und Daten, die einen Handlungsbedarf aufzeigen könnten. Auch eine eigentliche Problemdarstellung sei nicht ersichtlich. Auch der Kanton Thurgau hebt hervor, dass die meisten Beschwerden gegen Bauvorhaben von Privatpersonen eingereicht würden. Um es mit den Worten des Schwyzer Heimatschutzes zu sagen: Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der Gesetzentwurf der UREK-N würde den Natur- und Heimatschutz schwächen, weil auch kleinere und mittelgrosse Bauvorhaben für Natur und Landschaft grosse Folgen haben können. Das sieht beispielsweise der Kanton Zürich so: Der Gesetzentwurf würde kleinere Vorhaben privilegieren, auch Zweitwohnungen.

Die vorgesehene Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bringt zum Ausdruck, dass die korrekte Anwendung des geltenden Umwelt- und Raumplanungsrechts bei kleineren Bauten vernachlässigt werden kann. Das ist rechtsstaatlich problematisch und unbegründet. Ganz generell, wir haben es vorhin schon gehört, sprechen wir bei einer Geschossfläche von 400 Quadratmetern nicht von einem Einfamilienhäuschen. Es geht entweder um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Etagen oder um stattliche Villen.

Die Vernehmlassung zeigt generell, dass die Vorlage höchst umstritten ist. Von 68 eingegangenen Stellungnahmen waren 35 für die Vorlage, 33 waren aber dagegen. 14 Kantone sind dafür, 10 Kantone plus 2 kantonale Konferenzen, die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und die Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD), jedoch dagegen. Auch der Gemeindeverband ist gegen die Vorlage. Er hält fest, dass das Verbandsbeschwerderecht ein bewährtes Instrument sei, welches die Gemeinden verpflichte, wichtige Interessen bei Baubewilligungsverfahren hinreichend zu berücksichtigen. Mit dieser Gesetzesänderung würden also die Einsprachenflut und auch die Verzögerungen kaum abnehmen, da Private eben trotzdem einsprechen dürfen, dies trotz tieferer Erfolgsquote im Vergleich zu den Verbandsbeschwerden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Minderheit Ihrer UREK-N, nicht auf diese Vorlage einzutreten, und danke Ihnen für die Unterstützung.