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preparatory:AB 338130

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-04-17

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu meiner Minderheit und lege dabei meine Interessenbindung offen: Ich [PAGE 764] bin Präsidentin von Aqua Viva, einer beschwerdeberechtigten Gewässerschutzorganisation.

Meine Minderheit zu Artikel 12 Absatz 1bis Buchstabe d will Bauprojekte, die vom Zweitwohnungsgesetz betroffen sind, weiterhin dem Verbandsbeschwerderecht unterstellen. Somit würde die Teilabschaffung des Beschwerderechts für das Zweitwohnungsgesetz nicht gelten.

Die Verwaltung sagte in der Verhandlung klar, dass das Verbandsbeschwerderecht zum erfolgreichen Vollzug des Volksentscheids über die Zweitwohnungen beitrage. Das Gericht hat in etlichen Fällen aufgrund von Beschwerden unzulässige Bewilligungen aufgehoben.

Die parlamentarische Initiative Bregy basiert einmal mehr auf einem Einzelfall in Bellwald, allenfalls auf wenigen Einzelfällen vorwiegend im Wallis, bei denen es sich oft um versteckte Zweitwohnungen handelt. Wegen weniger Einzelfälle wird nun das Gesetz in der ganzen Schweiz angepasst.[NB]Das[NB]Zweitwohnungsgesetz hat schon genügend Löcher bekommen und verkommt mehr und mehr zu einem Emmentalerkäse.

Man muss wissen, dass Verbände nur Beschwerde einreichen können, wenn Gesetze nicht eingehalten werden. Indem Sie das Verbandsbeschwerderecht einschränken, rufen Sie die Bauherrschaft auf, bestehende Gesetze zu brechen. Das ist eine hochgefährliche Botschaft des Parlamentes als legislatives Organ!

Die meisten Bauverzögerungen verursachen die Privaten und nicht die Verbände. Mit meiner Minderheit bitte ich Sie, den Volkswillen bezüglich des Zweitwohnungsgesetzes zu respektieren.

Ich gebe Ihnen in der Folge noch die Fraktionsstellungnahme zu den übrigen Minderheiten bekannt. Die SP-Fraktion wird allen Minderheiten folgen.

Die erste Minderheit Jauslin, übernommen von Clivaz Christophe, will die Geschossfläche auf 250 Quadratmeter beschränken. Die durchschnittliche Wohnfläche in der Schweiz beträgt rund 100 Quadratmeter. Anders als in der Vorlage suggeriert, handelt es sich bei Geschossflächen von 400 Quadratmetern nicht um "kleinere" Bauprojekte, sondern eher um grosse Villen oder Mehrfamilienhäuser mit meist gewerbsmässiger Bauherrschaft. Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Jauslin, übernommen von Clivaz Christophe, auch wenn eine Geschossfläche von 250 Quadratmetern immer noch eine grosse Liegenschaft bedeutet.

Die zweite Minderheit Jauslin, übernommen von Clivaz Christophe, beantragt, dass das Verbandsbeschwerderecht für Zonen, die für eine Auszonung geeignet sind, bestehen bleiben soll. Damit soll verhindert werden, dass Auszonungen erschwert oder gar verunmöglicht werden, um eine weitere Zersiedelung der Landschaft möglichst zu verhindern. Genau dieser Fall wird heute im "Tages-Anzeiger" besprochen. Weil das Wallis die zu grossen Bauzonen nicht zurückzonen will, ist dieser Fall entstanden. Es wäre wichtig, dass genau in diesem Fall der Zersiedelung Einhalt geboten werden kann, indem ein solches Einzelprojekt nicht bewilligt wird. Nur Verbände können es hier übernehmen, eine Einsprache zu machen. In den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes ist der haushälterische Umgang mit dem Boden verankert und die Trennung von Bau- und Nichtbauzonen von zentraler Bedeutung. Mit der Minderheit Jauslin, übernommen von Clivaz Christophe, tragen wir diesem wichtigen Grundsatz der Raumplanung Rechnung.

Die SP-Fraktion wird allen Minderheiten folgen, ich bitte Sie, dies ebenso zu tun.