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Flach Beat · Nationalrat · 2024-04-17

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-04-17

Wortprotokoll

Ich spreche für die Grünliberale Fraktion und gebe auch noch gleich meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, die in diesem Zusammenhang wohl relativ wenig, wenn überhaupt zum Zuge kommen dürfte.

Worum geht es? Warum gibt es eigentlich dieses Verbandsbeschwerderecht? Das Verbandsbeschwerderecht hat man darum, weil es ab und zu Fälle gibt, bei denen die Behörden aus irgendeinem Grund oder weil sie es nicht präzise genug wissen, nicht so genau hinschauen und bei denen sich der Nachbar denken könnte: "Wenn der das machen kann, kann ich es dann vielleicht auch machen." Bei diesen Fällen versagt schlichtweg die Kontrolle darüber, was eigentlich in den Baugesetzen, aber auch in den entsprechenden Inventaren steht. Damit meine ich nicht nur das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, sondern auch die Inventare, die die Kommunen ebenso demokratisch erlassen haben wie die Kantone. Diese sind nämlich der Meinung, dass es innerhalb des Siedlungsraumes und der Bauzonen schützens- und erhaltenswerte Kulturgüter gibt, die in der Art und Weise, wie sie von unseren Vorfahren erstellt worden sind, erhalten und, wenn innerhalb dieses Bestandes weitergebaut wird, berücksichtigt werden sollen.

Ziel der Gemeinden und Kantone ist es, diese Güter in ihrer Wirkung zu erhalten, sodass sie in ihrer Wirkung auch für die nächsten Generationen Bestand haben und dass sie entsprechend der Tradition weitergegeben werden können. [PAGE 767] Wenn sich dort niemand anderes findet, der sich darum kümmert, dann sind es eben ab und zu die Verbände, die einschreiten. Sie tun dies, wenn sie sehen, dass das, was geplant ist, nicht rechtens ist. Meistens sind das eben nicht kleine Einfamilienhäuser, Einmalbauherren, die einmal etwas bauen, wie das vorhin so schön ausgeführt worden ist, sondern es können durchaus, insbesondere in diesen Kerngebieten, äusserst potente Investoren sein, die das dort umsetzen wollen. Dann ist es eben auch nicht "David gegen Goliath", und dann macht das Verbandsbeschwerderecht eben auch Sinn. Das zeigen mitunter die Zahlen der Beschwerden, die uns vorliegen, der Beschwerden, die von den Gerichten letztlich zu einem grossen Teil geschützt werden, weil die Gerichte sagen: Ja, hier ist tatsächlich etwas nicht ganz richtig gelaufen; diese Planung muss überdacht werden; hier muss angepasst werden, entsprechend den Vorgaben, die in der Gemeinde, wo gebaut werden soll, genau so vorhanden und demokratisch legitimiert worden sind; diese Vorgaben müssen eingehalten werden.

Dafür ist das Verbandsbeschwerderecht gut. Somit macht es im Grunde überhaupt keinen Sinn, wenn man etwas über eine Quadratmeterzahl - der Kommissionssprecher hat vorhin gesagt, es ginge um eine Geschossfläche gemäss SIA-Normen - quasi willkürlich festlegt. In dieser Grössenordnung ist der Schutz dann nicht mehr so wichtig. Man kann das Gesetz dann quasi auch aushebeln, indem eben niemand hinschaut, indem niemand die Sache vor ein Gericht bringen kann, falls nicht irgendein Nachbar entsprechend Einsprache erhebt. Darum ist das Konzept insofern eigentlich falsch. Wenn Sie das ändern möchten, müssten Sie an diesen Orten individuell sagen, dass Sie dort mehr zulassen möchten.

Zu Modernisierungen innerhalb dieser Gebiete bin ich bereit, sind wir, die Grünliberalen, bereit, aber dann bitte mit Augenmass und nicht einfach, weil einer kommt und sagt: "Jetzt habe ich einen Haufen Geld, jetzt möchte ich das investieren, jetzt möchte ich das durchsetzen."

Und dann gibt es, wie gesagt, diese Willkürlichkeit bezüglich der Quadratmeter. Die SIA-Norm 416, die wahrscheinlich gemeint ist, gilt als Norm für die Berechnung der Volumina von Gebäuden, sie ist aber keine raumplanerische Norm. Eine raumplanerische Norm ist z.[NB]B. die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Sie spricht aber von etwas ganz anderem, nämlich von Haupt- und Nebennutzflächen, von Verkehrsflächen, Konstruktionsflächen, Funktionsflächen und ähnlichen Dingen. Geschossflächen in diesem Sinne gibt es nicht, aber ich nehme an, es sind die Mantelflächen gemeint, das heisst das Gesamte um diese Bauten herum. Dann sind wir mit 400 Quadratmetern nicht bei etwas Kleinem, sondern bei etwas Grossem.

Ich bitte Sie deswegen, gar nicht erst einzutreten, weil die parlamentarische Initiative nicht notwendig ist. Die querulatorischen Einsprachen von Nachbarn und anderen Einspracheberechtigten, die dazu führen, dass oft nicht gebaut werden kann, obwohl es die Gesetze zulassen, würden Sie damit nicht eliminieren. Wir müssten gemeinsam andere Dinge an die Hand nehmen, um diese querulatorischen, ja eigennützigen Einsprachen einzudämmen und die Verfahren zu beschleunigen. Diesbezüglich wären wir sofort dabei. Hier aber quasi zu sagen, es dürfe dann niemand mehr hinschauen, wenn es etwas "Kleineres" sei, ist der falsche Weg - und mit 400 Quadratmetern ist es nicht klein, das ist ein Mehrfamilienhaus. Zumindest sollten Sie dann bei der Minderheit mitmachen, bei der diese Fläche auf 250 Quadratmeter gesenkt wird. Dann wäre es zwar genauso willkürlich, aber wenigstens tatsächlich etwas Kleineres; da sprechen wir tatsächlich von einer kleineren Baute als bei einer mit ursprünglich 600 oder mit jetzt geplanten 400 Quadratmetern.

Die Grünliberalen werden die Vorlage am Ende eventuell ablehnen, falls letztlich nicht einmal diese Minderheit durchkommen sollte.