preparatory:AB 338244
Feller Olivier · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-04-17
Wortprotokoll
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben prüfte an ihrer Sitzung vom 22.[NB]November 2023 fünf gleichlautende parlamentarische Initiativen vor, die am 16.[NB]März 2023 eingereicht worden waren. Die Initiativen fordern, dass die Schweizerische Nationalbank in der Führung ihrer Geld- und Währungspolitik auch Klima- und Umweltrisiken berücksichtigt, und verlangen eine entsprechende Ergänzung des[NB]Bundesgesetzes[NB]über[NB]die[NB]Schweizerische Nationalbank (NBG).
Die Kommission beantragt mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten, den Initiativen keine Folge zu geben.
Eine Minderheit Grossen Jürg beantragt, den Initiativen Folge zu geben. Gemäss der Minderheit sollen die vorliegenden Initiativen Klarheit schaffen und der SNB den gesetzlichen Spielraum sichern, damit sie die Klimarisiken in der Führung der Geld- und Währungspolitik berücksichtigen muss. Sie reflektiert dabei, dass Klimarisiken weltweit als signifikante finanzielle Risiken eingestuft werden, welche die Finanz- und Preisstabilität gefährden können.
Die Kommissionsmehrheit ist hingegen der Ansicht, dass die aktuelle Ausrichtung der Geldpolitik auf die Preisstabilität gut funktioniert und dass nicht auf eine Mandatserweiterung zur Erreichung von Klimazielen eingegangen werden sollte. Da die Nationalbank zur Erfüllung ihres Mandats bereits heute allen relevanten Risiken Rechnung trägt, würden sich durch die ausdrückliche Erwähnung von Klimarisiken nur Unklarheiten bezüglich der Gewichtung anderer Risiken ergeben. Anders gesagt, muss die SNB alle Arten von Risiken einschätzen und berücksichtigen, um ihr geldpolitisches Mandat bestmöglich zu erfüllen. Sie tut dies bereits im geltenden gesetzlichen Rahmen.
Unter den Zentralbanken ist es unbestritten, dass die Auswirkungen des Klimawandels und die damit zusammenhängenden Massnahmen aus einer Risikoperspektive zu berücksichtigen sind. Jedoch werden die Auswirkungen der Klimarisiken auf die Wirtschaft und ihre Bedeutung für die Umsetzung der Geldpolitik von verschiedenen Zentralbanken unterschiedlich eingeschätzt. Kontrovers wird dabei diskutiert, ob und inwiefern sich Klimarisiken bereits in den Marktpreisen von Vermögenswerten, Ratings und anderem widerspiegeln und,[NB]falls[NB]nicht,[NB]wie[NB]Zentralbanken diese berücksichtigen sollen.
Aus der von den Initianten vorgeschlagenen Gesetzesanpassung ergeben sich Unklarheiten. Wenn der Gesetzgeber Klima- bzw. Umweltrisiken im Mandat ausdrücklich erwähnt, wie wäre dann das Verhältnis dieser Risiken zu allen anderen Risiken? Müssten Klimarisiken höher gewichtet werden als z.[NB]B. Insolvenzrisiken bei Anlagen, Risiken für die Gewährleistung der Preisstabilität im Kontext von Energiekrisen oder Risiken für die Finanzstabilität im Kontext von Immobilienkrisen?
Offensichtlich würde die geforderte Gesetzesergänzung mehr Probleme als einen Mehrwert schaffen. Deshalb beantragt die Kommission mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, den Initiativen keine Folge zu geben.