Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-05-27
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-05-27
Wortprotokoll
In den vergangenen Jahren haben wir in der Öffentlichkeit immer wieder von Zwangsehen und von Ehen mit Minderjährigen erfahren. Heute können wir klar ein Zeichen dagegen setzen. In einer Erhebung für den Zeitraum zwischen 2013 und 2017 zählten die Behörden in der Schweiz etwa 350 Verdachtsfälle ungültiger Ehen wegen Zwang oder Minderjährigkeit.
In Erfüllung meines Postulates 16.3897, "Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15.[NB]Juni 2012 (Zwangsheiraten)", hat der Bundesrat die Bestimmungen, die mit dem Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten im Zivilgesetzbuch eingeführt wurden, einer Evaluation unterzogen. Dabei kam er zum Schluss, dass im Bereich des Eheungültigkeitsgrundes Minderjährigkeit in Artikel 105 Ziffer 6 ZGB Handlungsbedarf besteht und dass der Schutz und die Unterstützung für die betroffenen Personen weiter verbessert werden müssen.
In seiner Botschaft vom 23.[NB]August 2023 hält der Bundesrat fest, dass der zeitliche Rahmen, in dem die Ungültigkeit der Ehe durchgesetzt werden kann, erweitert werden muss, damit die vom Gesetz angestrebten Ziele erreicht und Betroffene eben wirksam geschützt werden können. Der Entwurf des Bundesrates, der vorsieht, dass Minderjährigenehen künftig bis zum 25.[NB]Geburtstag für ungültig erklärt werden können, wurde in der Vernehmlassung begrüsst.
Ausserdem schlägt der Bundesrat in zwei Fallkonstellationen von Minderjährigenheiraten eine besondere Regelung im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vor. Zum einen sollen Ehen, bei denen die Ehegattin oder der Ehegatte unter 16 Jahre alt ist, in keinem Fall anerkannt werden. Zum andern werden Minderjährigenheiraten in der Schweiz nicht anerkannt, wenn die Ehegattin oder der Ehegatte zum Zeitpunkt des Eheschlusses den Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, sogenannte Sommerferienheiraten zu verhindern. Die Kommission begrüsst es, dass wir eben auch dieses Thema anpacken und auch ein klares Signal setzen können.
Selbstverständlich ist es der Kommission klar, dass nicht jede Minderjährigenheirat automatisch eine Zwangsheirat ist und dass da eine klare Trennung vorgenommen werden muss. Liegt eine Zwangsheirat vor, gibt es einen eigenen Eheungültigkeitsgrund. Eine Zwangsheirat ist stets und ohne Ausnahme ungültig, es findet weder eine Interessenabwägung noch eine Heilung statt. Heute diskutieren wir aber eben über Minderjährigenheiraten. Bezüglich der Ausnahmeregelung bei Minderjährigenheiraten sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Ist eine Person zum Zeitpunkt der Beurteilung minderjährig, soll gemäss Bundesrat die Ehe fortgeführt werden können, sofern dies dem überwiegenden Interesse der betroffenen Person entspricht. Ist die Person allerdings zwischen 16 und 25 Jahre alt, so muss sie aus freiem Willen erklären, dass sie an der Ehe festhalten will.
In der Frühjahrssession hat der Ständerat die Bundesratsvorlage einstimmig gutgeheissen. Ergänzend fügte der Ständerat eine Spezifizierung von Artikel 181a StGB an. Mit dieser Anpassung sollen sowohl zivile als auch religiöse Zwangsheiraten ausdrücklich strafrechtlich geahndet werden können. Auch diese Ergänzung begrüsst Ihre Kommission. Ihre Kommission unterstützt den besseren und längeren Schutz von minderjährig Verheirateten; das habe ich eben ausgeführt. Jedoch will sie im Vergleich zum Ständerat in Artikel 105a Absatz 2 Ziffer 1 ZGB eine Interessenabwägung nach richterlichem Ermessen ausschliessen. Ihre Kommission ist der Meinung, dass die Interessenabwägung die Wirkung der vorgeschlagenen Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten schwächt.
In der Vernehmlassung haben sich auch Fachorganisationen gegen die Beibehaltung der Interessenabwägung ausgesprochen. Heute haben wir auch von den Organisationen, die in der Vernehmlassung noch dagegen waren, zum Beispiel Kinderschutz Schweiz, ein Schreiben bekommen, in dem sie festhalten, dass sie ebenfalls für die Streichung der Interessenabwägung sind.
In mehreren Gerichtsurteilen war in der Vergangenheit das entscheidende Argument für die Aufrechterhaltung der Ehe die Schwangerschaft oder Mutterschaft der Minderjährigen. Diese Begründung ist höchst problematisch, denn sie kann dazu führen, dass Familienmitglieder die jüngeren Verheirateten unter Druck setzen, schnell schwanger zu werden, damit die Ehe nicht mehr annulliert werden kann. Diese Problematik wird auch von der Berichterstatterin der Europaratsresolution zu Zwangsheirat in Europa betont.
Für die Interessenabwägung im Einzelnen müssen andere Lösungen gefunden werden. Aus diesem Grund hat Ihre Kommission für Rechtsfragen der Verwaltung einen Auftrag erteilt. Die Verwaltung wird gebeten, mögliche Massnahmen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu identifizieren und aufzuzeigen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Massnahmen gelegt werden, die eine deutliche Signalwirkung gegen Minderjährigenheiraten entfalten können. [PAGE 795] Dies könnte unter anderem die Förderung von Bildungs- und Aufklärungsinitiativen, die Stärkung von Beratungsstellen für Betroffene sowie die Entwicklung von Informationsmaterialien und Kampagnen umfassen. Dabei wäre es wichtig, dass man auch das Potenzial der Leute, die vielleicht aus verschiedenen Kulturen kommen, nutzt und so diese Informationen darlegen kann.
Die Kommission hat die Vorlage im April und Mai dieses Jahres beraten. Sie ist einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates eingetreten. Kritischer sieht die Kommission die sogenannte Interessenabwägung, welche sowohl im Entwurf des Bundesrates als auch in der Fassung des Ständerates vorgesehen ist. Mit 17 zu 7 Stimmen will die Kommission die Interessenabwägung nach richterlichem Ermessen aus dem Gesetz streichen. Nochmals: Wenn man inzwischen volljährig geworden ist, kann man es immer noch vom Gericht beurteilen lassen. Aber bei Minderjährigen wollen wir diese Ausnahme nicht mehr im Gesetz haben.
Ich ersuche Sie namens Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten.