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de Courten Thomas · Nationalrat · 2024-05-27

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-27

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Dobler verlangt, dass wir die ärztliche Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung neu als Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anerkennen und entsprechend auch durch die OKP vergüten sollen.

Wieder eine neue Leistung, die wir in der OKP verankern wollen, wieder ein Ausbau des Leistungskatalogs, wieder eine zusätzliche Position, welche die Leistungserbringer abrechnen können, wieder eine neue Kostenkategorie mit der Begründung: Wenn wir das auf der einen Seite so machen, dann sparen wir auf der anderen Seite dann Kosten ein. Das ist eine Behauptung, bei der sich in der Praxis bis jetzt immer das Gegenteil als richtig erwiesen hat. Jede neue Position unter dem Titel Prävention, Vorberatung der medizinischen Leistung, mehr Bewegung, mehr Physio- und mehr Psycho-Beratung - jede dieser Positionen haben wir eingeführt mit der Begründung, schlussendlich würden wir damit Kosten einsparen. Das Gegenteil ist der Fall. All das hat immer zu einer Mengenausweitung geführt und damit auch zu einer Kostensteigerung.

Die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung soll nun also auch zu den Leistungen gehören, die wir mit unseren Prämiengeldern zusätzlich finanzieren. Die Begründung lautet, dafür bestünde heute keine spezielle Tarifposition. Da fragt man sich schon, was das genau soll. Eine Patientenverfügung kann heute jede Person machen. Es braucht dazu weder einen Notar noch einen Arzt noch sonst etwas Offizielles. Das kann jeder machen. Man will aber nur die ärztliche Beratung bei der Erstellung dieser Patientenverfügung auch noch zusätzlich vergüten. [PAGE 813]

Eine Patientenverfügung, so wie sie Herr Dobler meint, möchte erreichen, dass am Schluss teure, vielleicht unnötige, vielleicht ungewollte lebensverlängernde Massnahmen nicht realisiert werden, und das ist seine Kosteneinsparung. Eine Patientenverfügung kann aber viel mehr sein. Es geht nicht nur um die Beendigung lebensverlängernder Massnahmen im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls. Es kann auch sein, dass eine Patientenverfügung eine Organspende beinhaltet. Es kann sein, dass sie medizinische Behandlungen einer gewissen Art ablehnt oder andere unbedingt will, eine alternativmedizinische Lösung beispielsweise.

All das kann Inhalt der Patientenverfügung sein. Das betrifft aber eben nicht nur den Arzt. Patientenverfügungen werden in der Regel in einem Zustand guter Gesundheit erstellt; das macht ja auch Sinn. Aber ob in diesem Fall der Arzt der Richtige ist - der Arzt, der das nachher nach den OKP-Regeln Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit abrechnen soll -, ist immerhin eine berechtigte Frage, zumal wir mit dieser neuen Tarifposition eben für die Ärzte auch eine neue finanzielle Anreizsituation schaffen. Das kann nicht sinnvoll sein.

Die Patientenverfügung ist ein individueller Akt der Eigenverantwortung. Das soll auch so bleiben. Hierfür braucht es keine ärztliche Beratung in diesem Sinn, die auch vergütet werden soll. Natürlich gibt es die Beratungen im Vertrauensverhältnis mit dem Arzt, im Gespräch mit dem eigenen Arzt, wo solche Themen auch angesprochen werden können und sollen. Aber dafür braucht es meines Erachtens keine eigene, zusätzliche Tarifposition, weshalb ich Sie bitte, dieser Ausweitung des Leistungskatalogs nicht zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative Dobler keine Folge zu geben.