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Paganini Nicolò · Nationalrat · 2024-05-27

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-27

Wortprotokoll

Gerne berichte ich Ihnen im Auftrag der SPK-N über die Beratung der vorliegenden parlamentarischen Initiative, welche am 2.[NB]Februar dieses Jahres stattgefunden hat.

Der Initiant, Kollege Thomas Matter, verlangt, dass das Geschäftsreglement unseres Rates so anzupassen sei, dass ein Ratsmitglied während einer Legislatur höchstens 32 parlamentarische Initiativen und Vorstösse einreichen darf. Von der Regelung nicht betroffen wären Fraktionsvorstösse, Anfragen, aktuelle Fragen in der Fragestunde sowie Interpellationen.

Die SPK-N hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Geschäftslast des Rates und mit der Zahl der eingereichten Vorstösse befasst. Eine Mehrheit erachtet die vorgeschlagene Kontingentierung von parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulaten aber als nicht zielführend oder gar als kontraproduktiv, dies aus den folgenden fünf Gründen:

1.[NB]Entgegen der Auffassung des Initianten wäre eine Einschränkung des in Artikel 160 der Bundesverfassung verankerten Initiativ- und Antragsrechts der Parlamentsmitglieder nicht über eine Reglementsänderung möglich, sondern bedürfte einer formellen gesetzlichen Grundlage. Selbstverständlich wäre auch dies machbar, allerdings dann mit der Zustimmung beider Räte.

2.[NB]Bei der genauen Analyse der Entwicklung der Zahl eingereichter Vorstösse fällt auf, dass die Zahl der parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulate in den letzten fünfzehn Jahren konstant geblieben ist. So wurden etwa 2022 weniger Motionen und parlamentarische Initiativen eingereicht als im Jahr 2008. Die Wahrnehmung einer immer grösser werdenden Vorstossflut mag vom sehr starken Anstieg der Zahl von Fragen in der Fragestunde sowie Interpellationen herrühren. Hier haben sich die Zahlen seit 2008 in der Tat verdoppelt. Aber genau bei diesen Vorstosskategorien möchte der Initiant von einer Kontingentierung absehen. Die parlamentarische Initiative zielt also auf jene Kategorien ab, bei denen die Zahlen nicht steigen, während die Vorstosskategorien mit stark steigenden Zahlen unangetastet blieben.

3.[NB]Gemäss Abklärungen haben in der letzten Legislaturperiode nur zwölf Ratsmitglieder mehr als 32 Vorstösse der anvisierten Kategorien eingereicht. Bereits theoretisch dürfte die Initiative ihre Wirkung daher verfehlen, denn die Mehrheit der Ratsmitglieder hat zwischen 2019 und 2023 weniger als zehn Initiativen, Motionen oder Postulate eingereicht. Die Mehrheit der Kommission befürchtet nun eben im Gegenteil, dass beispielsweise über neue Rankings ein gewisser Druck auf die Parlamentsmitglieder entstehen würde, ihre Kontingente möglichst auszunützen. Auch würden wohl Vorstösse einer Ratskollegin oder einem Ratskollegen zur Einreichung anvertraut, bei der oder dem das Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist.

4.[NB]Aus der Mehrheit wurden auch grundsätzliche Bedenken angemeldet, wenn sich das Parlament bei seinen eigenen Rechten selbst beschneidet. Mehr und mehr liege die Macht in der Schweiz aufgrund ihrer professionellen Organisation und ihres Wissensvorsprungs bei Bundesrat und Verwaltung. Sich als Parlament selber einzuschränken, werde diese Tendenz nur weiter verstärken.

5.[NB]Schliesslich appelliert die Kommissionsmehrheit auch an die Selbstdisziplin - oder nennen Sie es Selbstverantwortung - der Ratsmitglieder und an eine gewisse Führung durch die Partei- und Fraktionsspitzen.

Für die Minderheit ist die vorgeschlagene Massnahme tauglich, um die Qualität der Behandlung von Vorstössen zu verbessern und zu verhindern, dass unbehandelte Vorstösse nach zwei Jahren abgeschrieben werden.

In der Abstimmung hat die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. [PAGE 819]