Fässler Daniel · Ständerat · 2024-05-28
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-28
Wortprotokoll
Ich möchte als Berichterstatter zum Abschluss der Diskussion noch auf zwei Voten eingehen, und zwar auf das Votum von Kollegin Vara und auf das Votum von Kollege Würth.
Zuerst zu Kollege Würth: Die Frage, was ein öffentlicher Kinderspielplatz, eine öffentliche Grünfläche ist und was ein privater Kinderspielplatz, ein privater Garten ist, hat die Kommission sehr lange beschäftigt. Wir haben uns darauf geeinigt - das hatte ich in der letzten Beratungsrunde zuhanden des Amtlichen Bulletins dann auch dargelegt, und dies blieb unwidersprochen -, dass sich die Unterscheidung zwischen einem öffentlichen und einem privaten Kinderspielplatz nach der Frage richtet, in welchem Eigentum sich diese Fläche befindet. Das bedeutet für den Sachverhalt, den Kollege Würth angesprochen hat: Wenn beispielsweise in einer grossen Überbauung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Anordnung, sei dies im Baubewilligungsverfahren oder in einem Zonen- oder Überbauungsplan, ein Kinderspielplatz realisiert werden muss, bleibt dies ein privater Kinderspielplatz, und zwar auch dann, wenn er öffentlich zugänglich ist. Dies wollte ich einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins nochmals klarstellen.
Nun zu Kollegin Vara und indirekt auch zu Kollege Broulis: Frau Kollegin Vara hat die Belastung von Böden mit Dioxin aus Kehrichtverbrennungsanlagen angesprochen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich muss Sie darauf hinweisen, dass wir in der ersten Beratungsrunde die Vorlage des Bundesrates ausdrücklich ergänzt haben. Wir haben dem Bund das Recht gegeben und auch die Pflicht auferlegt, die Untersuchung, die Sanierung und die Überwachung von Böden zu finanzieren, wenn diese durch eine Kehrichtverbrennungsanlage verunreinigt wurden. Das heisst, dass beispielsweise die Dioxinbelastung durch die Kehrichtverbrennungsanlage in der Stadt Lausanne, die vor etwa zwei, drei Jahren medial grosse Aufmerksamkeit erlangt hat, aufgrund des Beschlusses des Ständerates, dem sich der Nationalrat angeschlossen hat, bereits im Gesetz berücksichtigt ist. Das heisst,[NB]der[NB]Bund[NB]kann[NB]gemäss jetziger Vorlage die Überwachung, die Sanierung, aber auch schon die Untersuchung solcher Böden mit Mitteln aus dem Vasa-Altlastenfonds unterstützen, und zwar im Umfang von 40 Prozent der gesamten Kosten.
Damit komme ich zu Kollege Rieder. Herr Rieder hat es angesprochen: Der Vasa-Altlastenfonds hat heute etwas mehr Einnahmen, als er Ausgaben hat. Wir wissen aber alle, dass es noch sehr viele belastete Standorte gibt, die zu sanieren sind, was entsprechende Mittel voraussetzt. Wir haben den Tatbestand bereits auf die Belastung von Böden durch Kehrichtverbrennungsanlagen und durch Löschstoffe ausgedehnt. Wir tun gut daran, ihn nicht auch noch auf private Flächen auszudehnen.