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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-05-28

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-05-28

Wortprotokoll

Sweeter ist ein Mosaikstein im Bereich der ganzen Energietransition bzw. der ganzen [PAGE 319] Energiestrategie. Auch die Verstärkung der Versorgungssicherheit hängt damit zusammen.

2020 hat der Bundesrat Sweet als neues Instrument im Bereich der anwendungsorientierten Energieforschung ins Leben gerufen. Die Abkürzung bedeutet "Swiss Energy Research for Energy Transition". Das Neue an Sweet ist der ganzheitliche Ansatz. In Konsortien aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand werden anwendungsorientierte Lösungen für den Bund formuliert und Fragestellungen erarbeitet. Sweet greift Fragestellungen auf, die für die Schweiz strategisch wichtig sind. Die Forscher liefern wissenschaftlich fundierte Grundlagen für Entscheide von Politik und Verwaltung. Bei der Erarbeitung der Ausschreibungen arbeitet das Bundesamt für Energie eng mit anderen Stellen zusammen. Sweet setzt somit die oft geforderte bessere Koordination in der Verwaltung um.

Seit 2021 hat das UVEK vier Sweet-Ausschreibungen abgeschlossen. Daraus gingen acht Konsortien hervor, die bereits wichtige Resultate erarbeitet haben. Die nach der Lancierung von Sweet verabschiedete langfristige Klimastrategie mit dem vom Volk verabschiedeten Klima- und Innovationsgesetz wirft zusätzliche Fragen auf. Dabei geht es darum, zu analysieren, wie gut das zukünftige Energiesystem Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit miteinander vereinbaren kann. Diese Fragestellungen können mit Sweet nicht abschliessend abgedeckt werden, weshalb der Bundesrat eine Erweiterung beantragt. Am 21.[NB]Februar 2024 verabschiedete er die Botschaft zu Sweeter; diese Abkürzung steht für "Swiss Research for Energy Transition and Emissions Reduction". Sweeter enthält also ein neues Element.

Sweeter ist aber kein neues Instrument. Wir bauen damit auf Sweet auf und wollen es weiterbearbeiten. Ziel dabei ist, dass die Resultate von der Gesellschaft getragen werden und im Markt Wirkung zeigen. Die mit Sweeter geplante Ausweitung von Sweet auf das Bundesamt für Umwelt sowie die Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen erlaubt es, die Herausforderungen ämterübergreifend anzugehen und einseitige Antworten zu vermeiden. Der Botschaft zu Sweeter können Sie entnehmen, dass insbesondere Konsortien aus der ersten Ausschreibung bereits wichtige Resultate erzielen konnten. Ich kann noch darauf zurückkommen.

Durch die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung zu Sweeter wurden wir in unserer Einschätzung bestätigt. Die bisherigen Erfahrungen mit Sweet sind durchwegs erfreulich, und wir dürfen ein positives Fazit ziehen. Zudem funktioniert die interdisziplinäre Zusammenarbeit gut. Ein Beispiel dafür sind Beiträge von Rechtswissenschaftlern der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Konsortium Decarbonisation of Cooling and Heating in Switzerland. Ihre Arbeiten zu rechtlichen Aspekten beim Ausbau von Fernwärmenetzen sind bereits mehrmals von Gerichten zitiert worden und tragen zur Rechtssicherheit bei. Das ist ein Beispiel aus Sweet. Als zweites positives Beispiel können die bisher initiierten Pilot- und Demonstrationsprojekte erwähnt werden. Hier werden zum Beispiel dynamische Tarife in einem grossen Feldversuch getestet, Flexibilitäten in thermischen Netzen studiert oder die Nutzung von Wasserstoff für[NB]die[NB]dezentrale[NB]Versorgung von Quartieren untersucht. Ich sage das, damit Sie auch etwas sehen, was eigentlich getan wird.

Jetzt gebe ich Ihnen eine Einordnung, von wie viel Geld wir hier sprechen. Wir reden von 13 Millionen Franken pro Jahr für die Energieforschung oder für die Forschung zur Dekarbonisierung, damit Fragen in diesem Bereich beantwortet werden können. Gleichzeitig werden wir die Förderung von erneuerbarem Strom - ich gehe einmal davon aus, dass die Abstimmung zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, die am 9.[NB]Juni stattfindet, erfolgreich ist - mit der KEV, diese 2,3 Rappen pro Kilowattstunde, jährlich mit 1,3 Milliarden Franken stützen. Das heisst, das Verhältnis von Forschung zu Fördermassnahmen liegt bei 1 zu 100. Wir setzen hier also 1 Prozent für konkrete Forschungsprojekte ein. Finanzpolitisch wird dieser Kredit zu keinen Einschränkungen führen, da er innerhalb des BFI-Kredites liegt, des Bildungs-, Forschungs- und Innovationskredites. Das konnten wir innerhalb des Bundesrates so absprechen. Wenn Sie also den BFI-Kredit beschliessen, sind gleichzeitig diese gut 100 Millionen Franken darin enthalten. Zu sagen ist eigentlich einzig, dass es bei den Krediten, die innerhalb der BFI-Kredite verwendet werden, eine Absprache mit dem Bundesamt für Energie darüber braucht, welches die relevanten Forschungsfragen sind. Die Forschung verläuft aber dann unabhängig.

94 Prozent dieser Mittel werden an die BFI-Adressaten gehen. Für die ETH, die Hochschulen wird der einzige Unterschied sein, dass sie die Mittel mit der Verwaltung, mit dem BFE, absprechen müssen, damit wir auch die richtigen Fragestellungen in nützlicher Frist erarbeiten können - ich greife bereits vor, wir sind erst beim Eintreten -; von daher ist eine Halbierung eigentlich keine Einsparung. Die Halbierung bedeutet einfach, dass zum Beispiel die ETH keine Absprachen treffen muss. Ich bin absolut für die Unabhängigkeit der Forschung, aber die wichtigste Herausforderung ist nach wie vor, genügend Energie, genügend Strom in der Schweiz zu haben. Dort stellen sich nach wie vor zentrale Fragen, was die Speicherung, die Flexibilität, die Netzerstellung, die gesellschaftliche Akzeptanz anbelangt.

Deshalb bitte ich Sie, hier einzutreten und nicht - ich habe jetzt schon etwas vorgegriffen - aus der Idee heraus, sparen zu wollen, den Kredit zu halbieren. Mit einer Kredithalbierung wird man nicht sparen. Wenn es Querschnittkürzungen braucht, wenn Sie im BFI-Bereich Kürzungen machen,[NB]wird[NB]selbstverständlich auch dieser Kredit anteilsmässig gekürzt.