Rösti Albert · Bundesrat · 2024-05-28
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-05-28
Wortprotokoll
Ich kann die Situation gerne auflösen, bzw. ich beginne gerade mit den offenen Fragen. Es ist so, das Programm geht über zwölf Jahre. Das heisst, es [PAGE 321] wird über die nächsten drei Perioden der BFI-Botschaft eingestellt. Wenn Sie das hier beschliessen, dann tun Sie das natürlich unter Vorbehalt Ihrer jeweiligen Beschlüsse zur BFI-Botschaft.
Das heisst, sollten Sie in der BFI-Botschaft - ich sage jetzt irgendetwas - Kürzungen von 10 Prozent vornehmen, dann wird auch dieser Kredit um 10 Prozent gekürzt. Aktuell sind Querschnittkürzungen von 1,4 Prozent drin. Wenn Sie aber keine Kürzungen vornehmen, dann bleibt der Verpflichtungskredit so drin. Sie können den Verpflichtungskredit auch aus den nächsten BFI-Botschaften streichen, dann haben wir den Kredit einfach die ersten vier respektive acht Jahre. Weshalb beantragen wir das Instrument Sweeter trotzdem auf zwölf Jahre? Wir machen das, weil die Bildung dieser Konsortien Vorbereitungszeit braucht. Wir werden die Gelder natürlich jeweils unter Vorbehalt der zusätzlich erfolgenden Genehmigung der BFI-Botschaft sprechen. Aber trotzdem bleibt daran nichts haften. Wenn Sie die BFI-Botschaft genehmigen, dann verpflichten Sie sich, diesen Anteil - er betrifft 0,24 Prozent der gesamten BFI-Botschaft - mit Energieprojekten zu verlinken. Das ist das, was Sie hier beschliessen, nicht mehr und nicht weniger.
Wie bereits gesagt wurde: Wenn Sie das nicht tun, dann würden diese Mittel an anderer Stelle in der BFI-Botschaft verwendet werden. Da möchte ich schon noch einmal die fachliche Frage zu neuen Elementen stellen: Gemäss dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz ist unverändert das grösste Risiko für das Land eine Strommangellage. Bei einer Abstimmung hat die Bevölkerung mehrheitlich klar gesagt, dass wir bis 2050 auf netto null Emissionen kommen sollen. Der Krieg in der Ukraine ist einfach ein Element; er ist ein Element, das uns gezeigt hat, dass wir nicht - wovon wir beim ursprünglichen Instrument Sweet ausgegangen waren - einfach immer Strom importieren können. Wenn Deutschland keinen Strom produziert, dann können wir für die Schweiz auch keinen Strom importieren. Das sind alles schon zusätzliche Elemente, die es uns als gerechtfertigt erscheinen lassen, hier diese Verlängerung zu machen.
Ich habe Verständnis für den Antrag der Minderheit Stark, dass man genau hinschaut. Ich bin auch bereit, dies zu tun, möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass in der BFI-Botschaft 2021-2024 erwähnt wurde, dass Sweet auf zehn Jahre ausgelegt ist, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zehn Jahre. Bei der zweiten Tranche, die Sie angesprochen haben, sind eigentlich die Konsortien geschaffen. Wenn wir also jetzt einfach nur die zweite Tranche dazunehmen, werden wir keine zusätzlichen Konsortien, solche Zusammenarbeitsprojekte, realisieren können.
Also nochmals in der Zusammenfassung: Sie präjudizieren nicht, was die BFI-Botschaft ist, ausser dass wir einen bescheidenen Teil von 0,24 Prozent mit Energieprojekten verknüpfen. Das scheint mir in Anbetracht der Grösse der BFI-Botschaft und der Dimension, über die wir hier sprechen, angemessen. Wenn man weiss, dass diese 0,24 Prozent wiederum zurück zu den Empfängern der BFI-Gelder fliessen, dann haben wir einfach keine Budgetrelevanz. Aber wir haben eine Relevanz, dass in diesem Bereich die richtigen Fragen geklärt werden.
Ich nenne Ihnen noch eine Hebelwirkung: Wir gehen davon aus - das wird ja jetzt auch in einer Abstimmungsdiskussion thematisiert -, dass die Netzausbaukosten für eine dezentrale Stromversorgung bei 35 Milliarden Franken liegen werden. Wenn wir die Flexibilität besser nutzen, und wir haben jetzt so einen Passus im Gesetz, kommt man relativ rasch auf 20 Prozent weniger Kosten. Genau um solche Fragen, die hier geprüft werden sollen, geht es letztlich.