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Engler Stefan · Ständerat · 2024-05-29

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29

Wortprotokoll

Ich finde es schade, dass Kollege Rieder seine Motion zurückgezogen hat. Wir hätten die Gelegenheit bekommen, im Hinblick auf eine nächste AHV-Revision Verbindlichkeiten zu schaffen, weil - so lese ich den Text des Kommissionsberichtes - der Handlungsbedarf an und für sich gesehen wird.

Ich bin Präsident von Caritas Graubünden und sehe in dieser Institution, wie Altersarmut Menschen betrifft, die unsere Nachbarinnen und Nachbarn sind. Das sind durchaus auch Schweizerinnen und Schweizer, die ihr Leben lang gearbeitet haben, vom Lebensglück allerdings nicht so verwöhnt wurden, dass sie einen schönen Lebensabend verbringen könnten. Im Gegenteil, sie müssen sich sorgen, wie sie über die Runden kommen.

Ich habe mich in unserer Institution erkundigt, ob die Altersarmut tatsächlich existiert. Es gibt dazu eine Studie[NB]von[NB]Pro[NB]Senectute aus dem Jahre 2022, die besagt, dass in der Schweiz über 200[NB]000 Rentnerinnen und Rentner mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze leben. Das sind fast 14 Prozent - gegenüber 6 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung, die mit Armut zu kämpfen haben. Weiter stünden rund 100[NB]000 Rentnerinnen und Rentner an der Schwelle zur Armut. Insgesamt kann in der Schweiz also eine von fünf Personen im Seniorenalter als arm oder kurz vor dem[NB]Abrutschen[NB]in[NB]die[NB]Armut betrachtet werden. Es sind alle Gruppen betroffen. Von Armut betroffen sind vor allem jene mit Berufen mit niedrigem Einkommen oder fragmentierten Karrieren.

Diese prekäre finanzielle Situation wird leicht durch die allgemein gute finanzielle Situation der Senioren in der Schweiz etwas verschleiert. Es wird gesagt, es gebe keine Generation, die sich so viel angespart hätte wie die der jetzt Pensionierten. Das mag so stimmen, trifft aber im Einzelfall eben gerade auf diejenigen, die in Armut geraten, überhaupt nicht zu. Es stimmt, dass in dieser Altersgruppe die grösste Konzentration von Vermögen festzustellen ist. Gut die Hälfte der Über-65-Jährigen verfügt über sogenannt liquide, kurzfristig mobilisierbare Vermögenswerte von mehr als 100[NB]000 Franken. Das ist auch bei 40 Prozent der Rentner der Fall, deren Einkommen unter der Armutsgrenze liegt. Diese sind nur teilweise das Problem - dann nämlich, wenn sich dieses Vermögen nicht auflösen lässt, weil es vor allem in selbstbewohnten Liegenschaften steckt und es entsprechend schwierig ist, aus diesem Vermögen rasch Geld zu machen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Ein grosser Teil der Rentnerbevölkerung verfügt also über keinen Hebel, um ein ungenügendes Einkommen zu kompensieren. Insofern ist der Handlungsbedarf auch nach der Annahme der Initiative für eine 13.[NB]AHV-Rente zweifellos gegeben.

Es wurde gesagt, das gezielte Instrument für bedürftige Rentner seien die Ergänzungsleistungen, die übrigens von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert und getragen werden. Ja, das kann eine Piste sein, um den Leuten zu helfen, die im Alter in solche Schwierigkeiten geraten. Da muss man sich dann überlegen, ob allenfalls die Voraussetzungen für den Bezug der Ergänzungsleistungen angepasst werden[NB]müssten und eine automatische Feststellung des Anspruchs erfolgen[NB]müsste und es dazu keinen Antrag braucht. Denn viele schämen sich - zu Unrecht -, diesen Anspruch überhaupt geltend zu machen.

Bei der AHV müsste man tatsächlich überdenken, ob die Heiratsstrafe bei den Mindestrenten nicht sofort aufgehoben werden müsste. Wir sind der Meinung, dass generell infrage gestellt werden müsste, weshalb Verheiratete im Unterschied zu Nichtverheirateten nicht die beiden vollen Renten bekommen. Im Bereich der Mindestrenten könnte man das relativ rasch lösen und damit auch rasch helfen.

Die Anpassung der Rentenformel wurde genannt. Ich denke, auch die Anrechnung des Werts von selbstbewohnten Liegenschaften für die Ermittlung der Ergänzungsleistungen ist ein Thema, vor allem wenn ältere Leute gezwungen werden, in ein Heim zu ziehen. Bevor da nicht jeder Rappen aufgebraucht ist, wird man nicht von Ergänzungsleistungen profitieren können. Ich bin mit Kollege Rieder absolut der Meinung, dass dieses Thema noch nicht gegessen ist. Ich glaube, als wohlhabendes Land wollen und können wir es uns nicht leisten, dass ein Teil der alternden Bevölkerung - nur ein Teil! - ein Armutsproblem im Alter hat. Wenn das, was wir in unsere Verfassung geschrieben haben, nicht toter Buchstabe sein soll, nämlich, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst, dann tun wir gut daran, an diesem Thema dranzubleiben.